Bei schlüsselfertig gekauft,muss der Bauträger oder die Bauherrin zahlen?Das vermessen fand erst nach Abnahme des Hauses statt,gehört aber meiner Meinung nach zu den leistungen des Bauträgers.Habe ich recht?
Mina
Bei schlüsselfertig gekauft,muss der Bauträger oder die
Bauherrin zahlen?Das vermessen fand erst nach Abnahme des
Hauses statt,gehört aber meiner Meinung nach zu den leistungen
des Bauträgers.Habe ich recht?
Mina
Hallo Mina!
Schlüsselfertig heißt : alles inclusive.
Du meinst doch das Vermessen des umbauten Raumes??
Gruß Werner
Hallo werner,
ja , das messen des umbauten raumes.
was ist aber,wenn die behörde mit dem messen erst nach abnahme des Hauses anfängt?
Keiner kennt sich da so genau aus,der vermessen hat meinte,es sei vom vertrag abhängig,diesaer geht aber auf dieses vermessen gar nicht gesondert ein.
Gibt es da was ganz eindeutiges,Urteile oder gesetze mit denen
ich zum bauträger gehen kann,der behauptet,das müsse ich zahlen?
Vielen Dank für deine antwort!
mina
Liebe Mina,
Du meinst wahrscheinlich die behördliche Vermessung.
Die Kerle kommen ohne sich anzumelden, sind 5-10 Minuten da,
betreten das Grundstück ohne zu fragen und schicken Dir
Monatespäter (bei mir 2 Jahre später, denn dazwischen lag
eine Preiserhöhung von ca. 600 DM auf ca. DM 1.000! - timing
ist gefragt) eine Rechnung.
Dann kannst Du Dich bei der Behörde beschweren, kriegst einen
4-seitigen Brief eines ganz gescheiten höheren Beamten (ob das Standardtext aus deren PC ist?) und musst doch zahlen.
So ist das mir passiert.
Keine Frage - Du musst es zahlen. Wenn Du die Kerle ärgern willst, bleibt Dir nur eins, Ratenzahlung - z.B. mtl. 100 DM
beantragen, Du kriegst das mit Sicherheit genehmigt. Die Kerle wollen nur ein, Dein Geld.
Süffisant angemerkt, was? Ich habe keinen Groll mehr, da ausge-
standen, aber man muß sich schon fragen in diesem Beamtenstaat
BRD.
Wenn ich nach China schaue oder Palästina oder wohin auch immer,
ist dieses Problem gar keins, die haben ganz andere.
Also, Kopf hoch, zahlen und Dich Deines Lebens freuen.
Übrigens: Ruf doch einfach mal das Vermessungsamt an und frage
die Leute, wo die Quelle ist, aus der man ersehen kann, wer
Schuldner einer behördlichen Vermessungs-Dienstleistung ist.
Gruß Bracco
Bei schlüsselfertig gekauft,muss der Bauträger oder die
Bauherrin zahlen?Das vermessen fand erst nach Abnahme des
Hauses statt,gehört abe
Gruß Bracco
Bei schlüsselfertig gekauft,muss der Bauträger oder die
Bauherrin zahlen?Das vermessen fand erst nach Abnahme des
Hauses statt,gehört aber meiner Meinung nach zu den leistungen
des Bauträgers.Habe ich recht?
Mina
Bei schlüsselfertig gekauft,muss der Bauträger oder die
Bauherrin zahlen?Das vermessen fand erst nach Abnahme des
Hauses statt,gehört aber meiner Meinung nach zu den leistungen
des Bauträgers.Habe ich recht?
Mina
Hallo Mina,
die Kerle vom Staat kommen, unangemeldet, verrichten welche Arbeit auch immer -sie nennen Sie Gebäudevermessung- ca. 5-10 Minuten, betreten das Grundstück ohne zu fragen und verlangen - Monate später ca. 1000 DM. Bei mir haben Sie die Rechnung ca. 2 Jahre geschoben, warum? Weil in dieser Zeit eine Gebührenerhöhung von DM 600 auf ca. DM 1.000 stattfand - nicht dumm, gell?
Schuldner bist D u . Frage doch tel. mal beim Vermessungsamt
nach, wer Schuldner einer Vermessungsleistung ist.
Wenn Du die Behörde ärgern willst, beantrage Ratenzahlung, Du kriegst Sie, mit Sicherheit, denn die wollen Dein Geld, nichts anderes, und wenn es stückchenweise ist.
Also, denk an Russland, Palästina oder noch viel mehr andere
Länder, die haben ganz andere Probleme, da ist doch unser
Behördenpreis ein Klacks.
Denk nicht mehr drüber nach, zahle und Du hast Deinen Frieden.
Hinterfragen darfst Du aber die Beamtenparagraphen aber nicht.
Gruß Bracco
Hallo,
ich widerspreche nur ungern: aber der umbaute Raum ist es mit Sicherheit nicht, der von den Vermessern gemessen wird. Das ist eine Größe, die vom Architekten in der Planung errechnet wird und u.a. auch Grundlage für die Berechnung des Verkehrswertes ist.
Die Vermesser prüfen, ob das Haus innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde und sorgen durch ihre Messungen für die korrekte Eintragung des Baukörpers in die Katasterzeichnung.
Aber eigentlich geht es Dir ja mehr darum, wer die Kosten dafür zu tragen hat. Und da kann man Dir wohl nur einen Rat geben: schau in den Kaufvertrag. In der Regel ist es zwar so, dass die Vermessungskosten zu Lasten des Bauträgers gehen, aber u.U. ist es ja anders vertraglich geregelt. Die Kosten ruhen jedoch bis zur Bezahlung als „öffentliche Last“ auf dem Gebäude, d.h., letztendlich kann die Gemeinde von dir als Eigentümerin die Begleichung verlangen. Du wiederum kannst die Erstattung durch den Bauträger fordern, wenn nicht - s.o. …
Freundliche Grüße
wolle
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Hallo Wolle,danke für die Antwort,habe ich richtig verstanden,daß,wenn nicht anders im Vertrag geregelt,der Bauträger zahlen muß?
Alles andere was Du geschrieben hast habe ich verstanden und das deckt sich auch mit dem,was der Vermesser gesagt hat.
Viele Grüße,Mina
Hallo Mina,
gefühlsmäßig würde ich sagen: ja; aber mit dem Gefühl und dem Recht, das ist so eine Sache… Ohne den kompletten Vertrag zu kennen ist die Frage kaum korrekt zu beantworten. Frag doch einfach mal beim Notar, der kann Dir sicher helfen.
Freundliche Grüße
wolle
Grundstücksvermessung = Gebäudeeinmessung?
Hallo,
bei uns geht es auch darum, wer die Vermessungskosten bezahlt. Im Vertrag steht, dass der Bauträger die Vermessung des Grundstücks veranlasst und bezahlt. Ist damit diese behördliche Einmessung des Gebäudes gemeint oder sind das zwei paar Stiefel?
MfG
Werner
Danke!