Vermieten an Interessenten mit Insolvenz?

Hallo,

ich möchte eine DG-Wohnung vermieten. Von der Interessentin habe ich die Selbstauskunft erhalten. Darin ist angegeben, dass sie Frührentnerin ist und ein Insolvenzverfahren beantragt ist.
Würdet ihr an sie vermieten?
Die Wohnung wird zusammen mit meiner Schwester als Vermieterin vermietet.
Sie hat keine Bedenken, ich aber schon.
Wie verhalte ich mich am besten?

Hallo

wir können diese Frage nicht beantworten, weil wir nicht die Höhe der Miete und den Lebensstandard der Mieterin kennen. Auch wenn sie Insolvenz beantragt hat, bleibt ihr ein Selbstbehalt um die 1074 Euro - abhängig von ihrem Verdienst und unterhaltspflichtigen Personen.

Gruß Michael

Ehrlich gesagt, nein.

Wenn jemand in die Privatinsolvenz geht steht zu vermuten, dass er oder sie die eigenen Finanzen nicht im Griff hat. Das passt nicht gut zu einer regelmäßig fälligen Miete und noch weniger zu eventuell anfallenden Nachzahlungen (bsp. Nebenkosten).

Gruß,
Steve

Sofern ihr selbst noch ein Darlehen für die Immobilie bedienen müsst, könnte Euch das Aussetzen von Mietzahlungen in Schwierigkeiten bringen.
Anderenfalls habt ihr in Eurer Bilanz eine gute Tat zu verzeichnen.

a priori

ist bei einem Frührentner durchaus nicht angebracht.

Eine völlig normale, durchaus nicht unvernünftige Finanz- und Lebensplanung kann z.B. durch einen Autounfall nebst Folgen mit einer Plötzlichkeit Makulatur werden, die es objektiv unmöglich macht, sich den neuen Gegebenheiten in der nötigen Geschwindigkeit anzupassen.

Es passt nicht gut zur religiös marktwirtschaftlichen Konkurrenzideologie, dass es nicht planbare Lebensrisiken gibt, ist aber so. Das ewige „selber schuld“-Wiederkäuen führt bei von solchen Risiken Betroffenen (es ist nicht gesagt, aber durchaus nicht auszuschließen, dass es sich vorliegend um einen solchen handelt) auf dem Weg über die Obdachlosigkeit ziemlich schnell zu einer Situation, in der es nicht mehr möglich ist, sich selbst zu helfen, so wie man das z.B. durch Suche nach einer bezahlbaren Wohnung und Ordnung der finanziellen Verhältnisse durch Verbraucherinsolvenzverfahren tun kann.

Schöne Grüße

MM

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Moin,

Wenn jemand einen solchen Generalverdacht ausspricht, dann steht zu vermuten, dass er nicht Willens ist, solche Lebensumstände differenzierter zu betrachten und zu beurteilen.
Nicht alle Lebensumstände sind kontrollier- und vorhersagbar.

Fazit: ein Gespräch mit dem künftigen Mieter über die Hintergründe wäre hilfreich. Mietnomaden sollen dem Vernehmen sich sehr gut, solvent und vertrauenswürdig präsentieren, aber sie hinterlassen eine Trümmerwüste, sowohl materiell als auch finanziell.

Ulrich

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Hi Nickoletta,

Ganz ehrlich: Nein!
Solange das Insolvenzverfahren nur beantragt ist, kann es passieren, dass Deine Forderungen aus Miete, die vor der Eröffnung fällig würden und ein Teil der Mietzahlungen in das Verfahren mit hineingezogen werden. Es kann also sein, dass ihr durch das Verfahren entweder lange auf Euer Geld warten müst oder sogar einen Teil des Euch zustehenden Geldes verliert.

Sucht Euch lieber einen solventen Mieter.

Euer
Ebenezer

Mit den gegebenen Informationen kann man halt nicht weiter differenzieren.

Außerdem würde ich als privater Vermieter im Zweifelsfall dazu neigen mein Risiko niedrig zu halten, denn im Gegensatz zu einer Wohnungsbaugesellschaft kann ich eben nicht „diversifizieren“.

Gruß,
Steve

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Die Selbstauskunft ist auf einem Vordruck von der Producta Daten-Service GmbH in Frankfurt.Das ist wohl so was ähnliches wie die Schufa.
Das Haus ist zwar nicht mehr mit einem Kredit belastet, aber da es aus dem Erbe unserer Eltern hervorgeht, muss es sich quasi durch die beiden (geringen) Mieten selber tragen.
Ich wollte gleich mal bei der Adresse vorbei fahren, die die Mieterin angegeben hat, wo sie derzeit wohnt. Klingt etwas selber bei einer Hausnummer Angabe von-bis.
Das Dumme ist, das meine Schwester Mitvermieterin ist, und sie das alles nicht so eng sieht, und ich nicht weiss, was sie schon mit dieser Interessentin vereinbart hat.

Also, wenn Sie in der Insolvenz ist, dann hat Sie bestimmt auch einen gesetzlichen Betreuer. (War in einem Fall in meinem Bekanntenkreis so) Biete der Frau an, dass Ihr Betreuer die Wohnung für Sie mietet. Dann ist die Miete auch sicher und du hast einen kompetenten Ansprechpartner, bzgl. NK Abrechnung oder wenn was in der Whg gemacht werden muss.

Moin,

Dann wären Aussagen wie „der kann nicht mit seinem Geld umgehen“ auch nicht angesagt. Denn, wie bereits gesagt, es gibt viele Wege dorthin und nicht alle haben über ihre Verhältnisse gelebt.

Das ist nur allzu verständlich und auch ich würde so handeln. Im Gegenzug kennst du aber schon ein Risiko und könntest es somit besser einschätzen.

Ulrich

Habe ich so ja auch nicht gesagt, das ist lediglich deine Interpretation.

Was ich geschrieben habe ist: „Wenn jemand in die Privatinsolvenz geht steht zu vermuten, dass er oder sie die eigenen Finanzen nicht im Griff hat.“

Gruß,
Steve

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Oh hauerhauerha!

Ist Dir eigentlich bewusst, dass die Bestellung eines Betreuers dem entspricht, was früher „Entmündigung“ hieß und leider auch heute noch sehr oft so genannt wird?

Ich hoffe ja sehr für Dich, dass Du diese Stigmatisierung aus Versehen vorgenommen hast.

Schöne Grüße

MM

Hallo Cineast753,

Nein, dass ist falsch.
Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner zwar einen Insolvenzverwalter, der kümmert sich aber nur um das Verfahren selbst. Für sein laufendes Leben muss der Schuldner aber selbst sorgen.

Sollte der Schuldner aber dennoch nicht in der Lage sein sein Leben selbstständig zu führen und deshalb dafür vom Gericht ein gesetzlicher Betreuuer bestellt wurde, müsste dieser auch ausdrücklich für die Vermögensfragenndes Schuldners bestellt worden sein.
In diesem Fall dürfte der Schuldner ohne Zustimmung seines Betreuers keine Wohnung anmieten.

Da in dem hier genannten Sachverhalt keine Angaben zu finden sind, gehe ich davon aus, dass kein Betreuungsverhältnis vorliegt.

Dein
Ebenezer

Hallo Michael,

Deine Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Ich würde mich auf jeden Fall mit dem gegenwärtigen Vermieter der Dame in Verbindung setzen und weitere Informationen einholen. Falls für die Frührente das Sozialamt oder Jobcenter aufkommt, hättest Du vermutlich auf Jahre hinaus die Mieteinnahmen ziemlich sicher. Das beste für Dich wäre, wenn das Amt die Miete direkt an Dich zahlt, denn die Ämter zahlen pünktlich. Aber wie schon gesagt, man sollte die näheren Umstände kennen.

Also, die Interessentin will von ihrem Vermieter eine Mietkostenauskunft einholen.
Ich bin aber nicht sicher, ob diese mir dann weiterhilft.
Was darf ich die Interessentin bezüglich ihrer Insolvenz fragen?
Darf ich sie auch fragen, woher sie die Frührente bezieht?

fragen darfst Du alles. Aber die Frage bleibt auch hier, ob Du mit den Antworten etwas anfangen kannst, genau so wie mit der Vermieterauskunft. Kommunikation und Offenheit ist alles. Die Interessentin muss einfach Verständnis für Deine übergroße Neugier haben, wenn sie sich in Insolvenz befindet. Sag ihr, dass Du misstrauisch bist, und Dir alle Leute in Deinem Bekanntenkreis von einer Vermietung abraten. Ich würde auf jeden Fall mit dem bisherigen Vermieter telefonieren. Du kannst auch im Internet unter der Adresse https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl möglicherweise so einiges über die Interessentin erfahren. Erkundige Dich doch auch bei ihrem zuständigen Gericht nach dem Gerichtsvollzieher in ihrem bisherigen Wohnbereich. Gerichtsvollzieher sind meiner Erfahrung nach recht auskunftsfreudig und kennen ihre Pappenheimer sehr genau. Er wird Dir ehrlich sagen, was er von der Idee hält, an Frau XXX eine Wohnung zu vermieten.