Vermieter baut warmwasserzähler an unsere Waschmaschine

SDM120DB-MID-digitaler-LCD-Wechselstromzähler-mit-hinterleuchtetem

So Teile klemmen jetzt in unserem Sicherungskasten und bei der Heizungsanlage am Strom. Die sind alle neu

Wir zahlen für 100qm die Miete und für 130 Nebenkosten. Da unser Bad nicht benutzbar ist (Badewanne defekt) müssen wir das Bad im DG nutzen. Daher von der Miete Okay aber von den Nebenkosten…eine Abenteuerwohnung. Der Vermieter hat sich selbst im Keller häuslich eingerichtet . Ein Heizkörper wurde in dem Raum montiert eine Einbauküche aufgestellt… aber dieser RAum wird unter den Tisch gekehrt. Seitdem diese Heizung montiert wurde wird das DG nicht mehr wirklich warm. Wir verzweifeln

Das sind elektronische Zähler für Wechselstrom.
Diese muss der gute Mann übrigens hochoffiziell anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit:
https://www.eichamt.de/extranet/?rq_Layout=Eichamt.de#{1}
Maximale Geldbuße bei Nichtanzeige: 10.000€

Eventuell gibt es bei euch keinen Zähler für Allgemeinstrom?
Dann hat bislang einer der Mieter z.B. den kompletten Heizungsstrom bezahlt (das kann eine Menge sein, wenn z.B. alte, uneffiziente Umwälzpumpen verbaut sind), während evtl. der andere Mieter Treppenhaus und Dachbodenstrom zahlte. Und vielleicht läuft auch der Teil, der vom Vermieter genutzt wird, über einen der Mieter?

Keine Ahnung, was er da bezweckt. Es ist meiner Meinung nach ein unhaltbarer Zustand, so etwas zu machen. Foto vom Zählerschrank wäre noch nett.

Mieterschutz! Er hat es nicht anders verdient! Es geht um Euer Geld!

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Hallo,

tatsächlich nur zwei „offizielle“ Zähler des Netzbetreibers, wo eigentlich VIER nötig wären.

Wer zahlt den Strom, den der Vermieter in seinem Anteil benötigt?
Wer zahlt den Strom für Heizung, Treppenhaus, Keller?

„Irgendwas“ läuft ja über eine privaten „Zwischenzähler“. Völlig unklar ist:

  1. Was läuft über den Zwischenzähler?
  2. Von welchem Mieter / welchem offiziellen Zähler bezieht der Zwischenzähler seinen Strom?
  3. Weiß der Mieter davon? Hat er Gutschriften bekommen?

Die von dir benannten neuen Zähler sehe ich nirgends.
Mach doch mal aus Spaß die drei dicken Schraubsicherungen über DEINEM Zähler heraus.
(Taschenlampe mitnehmen!) Dann siehst du, was alles im Haus über deinen Zähler läuft.
Danach wieder feste einschrauben.

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So sieht es bei der Heizung aus

Hat der die da selber hingepfuscht? Ich sehe offene Schraubklemmen…
Wozu die beiden Zwischenzähler? Man weiß es nicht.
Die machen nur Sinn, wenn einem der beiden Mieter der Strom bezahlt wird, der von seinem Zähler angezapft wird.
Überhaupt:
Zwischenzähler, ich könnte kotzen.
Das kannst du innerhalb einer Famllie machen, aber doch nicht zur Aufteilung von Kosten im Mehrfamilienhaus.

Nochmal:
Hier laufen Kosten über die Mieterzähler, die zu Gutschriften führen müsstenn.

Minchen, eine umfassende Rechtsberatung kann und darf ich nicht machen.
Behalten wir das Wesentliche im Auge:

Es werden mit unzulässigen Messeinrichtungen Messwerte erhoben, die unzulässig verwendet werden, um ungültige Abrechnungen zu erstellen.

Zu wessen Gunsten, zu wessen Ungunsten: Das kann ich nur ahnen. Beim Wasser sieht es doch sehr danach aus, als ob ihr die Leidtragenden seid.

Suche am nächsten Werktag den Mieterschutzbund auf.
http://cms-mieterbund-nordhessen.de/homepage.html
Werde Mitglied, lass dich beraten.
Das können wir im Forum hier in dieser Form nicht leisten.

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vielen lieben Dank…Ich bin so dankbar für diese Auskunft. Ach Danke für die viele Zeit. Ich werde mich gleich morgen auf den Weg begeben. Danke Danke Danke

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Tja, und ich hab morgen Feiertag.

Einmal scharf hingucken und dann kurz überlegen:
Der Wässerzähler ist doch erst nach dem Vermieterzapfhahn eingebaut.

Wenn Du es nicht siehst, dann probiere es aus. Da kannst Du soviel Du willst aus dem Zapfhahn entnehmen, der Wasserzähler wird sich keinen Millimeter bewegen.
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Im Kaltwasserverbrauch ist der Warmwasserverbrauch enthalten.

Die Kosten der Erwärmung des Warmwassers finden sich üblichweise auf der Heizkostenabrechnung.
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Die Zahlen der anderen Mieter müssen auf Deiner Abrechnung auch nicht draufstehen. Das geht Dich nichts an.
Nur Gesamtzahlen und Deine Zahlen müssen Dir mitgeteilt werden.
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Nach meiner Erinnerung ist in dem BGH-Urteil die Rede von „alle Mietwohnungen“.
Daraus schließe ich, daß es durchaus zulässig ist, wenn der Wasserverbrauch der Vermieter-Wohnung nach Differenz ermittelt wird.

Gruß
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Hallo nochmal,

ich sehe erst jetzt, dass ihr nur 289,90€ im Jahr für 130m² für die Heizung bezahlt.
Ca. 2,50€ pro m², sind ca. 35kWh (bei Erdgas).
Da stimmt vermutlich etwas nicht, das erscheint mir VIEL zu wenig!

Oh nein.Das sind nur die Heiznebenkosten

Wir haben 995 Euro Gas

Auf keinen Fall. Wie ich unten bereits zitiert habe. Und der Grund ist auch ganz offensoichtlich: keine geeichten Zähler, mögliche Verluste in defekten Leitungen, Allgemeinverbrauch an Zapfstellen für Garage und Garten,…
Warum sollten derartige Messfehler automatisch unmöglich sein, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt?
Das Urteil hätte ich gern mal gesehen.

Anyway: in diesem Haus läuft ziemlich genau ALLES derartig ungesetzlich und quer, dass da nur noch der Gang zum Anwalt in Frage kommt.
Gruß
anf

Geht zu Lasten des Vermieters.

Würde auch alles zu Lasten des Vermieters gehen.

Du enttäuschst mich. Ich hätte Dir zugetraut, das Urteil selber zu finden. :wink:
Aber okay, weil Du es bist: in diesem Thread war die nicht-vorh. Wasseruhr der Vermieter-Wohnung auch schonmal Thema und dort habe ich den Link genannt.

Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

Gruß
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Ein Urteil, das es nicht gibt?

In Deinem Link geht es zum einen um einen ganz andern Fall als das, was Du hier behauptet hast. Zum zweiten geht aus dem Urteil auch keineswegs hervor, dass die Differenzmethode angewandt werden darf. Im Gegenteil wurde der Anspruch, nach Verbrauch abzurechnen, vom BGH zurückgewiesen. Hast Du das Urteil mal im Volltext gelesen?

Es bleibt bei Deiner Behauptung, die den Behauptungen des Berliner Mietervereins widerspricht:


Die Überschrift des Abschnitts lautet übrigens:
„Unzulässige Differenzmethode“
Finde ich ziemlich eindeutig. Die Erklärung dazu auch.
Gruß
anf

Nö.
In dem genannten Thread habe ich insgesamt 4 Beitrage geschrieben und nur in einem einen Link gesetzt.

BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07
Leitsatz:
a) Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.

Es wäre wirklich leicht gewesen, den Link anzuklicken, um von der Pressemeldung direkt zum Urteils-Volltext zu gelangen.

In dem Urteil ging es ja auch um eine Mietwohnung.
Daraus folgt für mich der Umkehrschluß: wenn alle Mietwohnungen Wasseruhren haben, dann braucht die Vermieterwohnung keine.
Sonst hätte der BGH nicht so einen Wert auf „alle Mietwohnungen“ gelegt.

Logisch wurde zurückgewiesen, weil „…nicht alle Mietwohnungen …“

Die letzten zwei Tage nicht. Aber zu einem früheren Zeitpunkt ja.

In Deinem Link steht dazu: "Dieses Verfahren führt jedoch nicht zu einer angemessenen Kostenverteilung. Da der Hauptwasserzähler in aller Regel einen höheren Verbrauch verzeichnet als die Wohnungszähler, wird die betroffene Mietpartei damit im Regelfall auch zwangsläufig benachteiligt.

Merkste was? Auch hier geht es um eine Mietwohnung.

Ich bleib bei meiner Meinung. Differenzmethode bei der Vermieterwohnung ist zulässig.

Hast Du prakt. Erfahrungen mit der Erstellung von Abrechnungen?

Gruß
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