Hallo .Ich habe eine Frage.Unser Vermieter hat eine Warmwasseruhr an unsere Waschmaschine gebaut.Ausserdem ist sie seit 1995 nicht gereicht.Habe ich dadurch ein Nachteil?Ausserdem hat er an den Zulauf von unserer Waschmaschine noch einen Hahn gebaut wo er selbst zapft.Wir finden aber ausser die Wasseruhr unseres 2.Mieters keine 3 Wasseruhr des Vermieters.
Hallo!
Das Haus muss eine Hauptwasseruhr haben, Du siehst sie nur nicht, weil sie in einem Keller ist zu dem Du keinen Zugang hast, ganz selten wäre die Uhr außen im Garten in einem Schacht etwa. Nach dieser Uhr zahlt Vermieter die Wasserrechnung des Hauses.
Und rechnet er denn Wassergeld für die Waschmaschinen ab ?
Denn alles andere in deiner Wohnung wäre doch auch ungezählt oder nicht ?
Grundsätzlich muss die Wasser geeicht sein wenn man darüber abrechnen will und ein gültiges Eichsiegel tragen. Man muss sie deswegen auch regelmäßig austauschen ( alle 5 - 7 Jahre meine ich)
Grundsätzlich stört der Vermieter-Wasserhahn ohne Wasseruhr ja nicht, deswegen zahlst Du nicht mehr für die WM-Nutzung an Wassergeld.
Und ob Warmwasseruhr für Kaltwasser genommen wird ist egal, sie misst ausreichend genau.
MfG
duck313
Hi.
Theoretisch, aber nur theoretisch könntest du Nachteile haben. Nach Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist seit dem 01.01.2015 die Montage von nicht geeichten Zählern untersagt. Das Verwenden der Werte sowieso.
Alles in allem ist es wie bereits geschrieben: Ob die Dinger da hängen oder nicht interessiert nicht. Werte können nicht verwendet werden.
Vielleicht solltet Ihr doch mal in den Mietvertrag schauen, nach welchem Schlüssel der Wasserverbrauch abgerechnet wird. Eine Aufteilung nach Wohnfläche oder nach Anzahl der Bewohner wäre möglich, eine Abrechnung nach Verbrauch geht nur, wenn ALLE Wohnungen eine geeichte Wasseruhr besitzen. Das Abrechnen nach nur einer Hauptwasseruhr und nachgeschalteten Unteruhren für zwei von drei Abnehmern ist ebensowenig statthaft wie die Abrechnung nach nicht geeichten Uhren.
Ich befürchte, dass bei Euch der Ärger bei der nächsten Abrechnung vorprogrammiert ist. Da Ihr offensichtlich nicht virel Ahnung von der rechtlichen Seite habt, solltet Ihr Euch dringend überlegen, in den örtlichen Mieterschutzbund einzutreten, um ggf. rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Mit dem aktuellen Mietvertrag solltet Ihr auch gleich dort aufkreuzen. Der Vermieter hat wohl auch keinen rechten Dunst, wer weiß, was da alles für Tretminen im Vertrag zu finden sind.
Gruß
anf
Wir haben in der Wohnung überall ungeeichte Wasseruhren.Stress haben wir schon , weil wir die Rechnungen einsehen möchten.Nicht ersichtlich ist uns wo das Warmwasser aufgelistet wird.komisch ist auch das wir 120qm haben aber bei einer Gesamtkostenabrechnu g von 665,15 einen Eigenanteil von 516,05€ tragen sollen.Wir haben noch einen Mieter unter uns mit 64 qm der eine Dauerfreundin und Kind hat.Wir sind mit 2 Erw.2 Kindern.2 davon duschen ausschliesslich in der Sportstätte. Gebadet wird bei uns nicht.Wir haben ausser dem einen Zettel auch nichts bekommen.Auch die Nebenkosten Heizung belaufen sich jedes Jahr auf 289.90€Wie geht denn das???
nVergessen habe ich noch das der Vermieter weitere Räume ca 55qm und auch das Auto wäscht eine eigene Toilette hat etc
Hallo!
Es fällt schon auf, das die Wasserrechnung des gesamten Hauses (?) 133 m³ betragen soll, wovon Ihr 103 m³ verbraucht haben sollt.
Ich will nicht sagen, das es bei 4 Bewohnern ( 2 E, 2 Ki) unmöglich wäre, so viel Wasser zu verbrauchen, aber es ist auffällig.
Vor allem wenn nun nur noch 30 m³ für Vermieter und für den 2. Mieter übrig bleiben.
Das wäre erklärungsbedürftig.
Aber wenn ihr Wasseruhren habt, so kann man die allein ablesen und mit dem Vorjahresstand vergleichen. Differenz = euer Verbrauch
Wo ist den der Warmwasserverbrauch auf der Abrechnung ?
Und die Vermischung von Niederschlagswasser (Regenwasser) mit dem Frischwasser, umgelegt nach Verbrauch halte ich für unstatthaft.
Frischwasser und Abwasser ja, das geht nach Verbrauch über Wasseruhr.
Niederschlagwasser nicht. Das müsste nach einem andern Faktor aufgeteilt werden, nach Wohnfläche oder eher nach Anzahl der Wohneinheiten.
Denn Regen fällt auf dem Grund an und auf der Dachfläche und ist unabhängig vom Wasserverbrauch.
Du weißt schon, dass eine derartige Abrechnung, die Differenzmethode, ohnehin völlig ungesetzlich ist? Siehe:
Abschnitt „Unzulässige Differenzmethode“.
Im übrigen ist die Abrechnung auch formell ziemlicher Unfug. Was mit dem 2.Mieter ist und was mit dem Vermieter kann ich nirgends erkennen.
Ich kann nur wiederholen: AB ZUM MIETERSCHUTZBUND!
Gruß
anf
Ich meinte zur Eigenkontrolle ob die gemachte Aufteilung 103 m³ von 133 m³ Gesamthaus überhaupt nachvollziehbar wäre.
Habe ich auch so verstanden. Ich wollte nur den Rest klarstellen.
Gruß
anf
Wir können irgendwie gar nichts nachvollziehen Auf der Abrechnung stehen lediglich 240qm Gesamtfläche davon 130 wir.Von unserem Mieter unter uns nichts zu lesen.
In unserem Mietvertrag steht:
Abgerechnet wird nach Kalenderjahr
Unsere Abrechnung ist vom 1.12.15 bis 30.11.16
Kann mir noch jemand sagen wie er jedes Jahr auf die gleichen Heiznebenkosten kommt . Seit 1 Woche hat er im Stromverteiler Heizungsraum solche Zwischenablesegeräte gesetzt
Ich finde keinen Schlüssel. Dort szeht nur nach Verbrauch und Warm und Kaltwasser muss nicht getrennt abgerechnet werden
Hallo,
ich lese mir die „Abrechnung“ durch und kapiere die Werte nicht.
Vermutlich wurden sie auf Grund unzulässiger Verfahren (Differenzverfahren) ermittelt,
vermutlich stimmen einige Werte nicht (unplausible Verbräuche),
wie du sagst, wurden Ablesewerte aus Messeinirchtungen verwendet, die nicht geeicht sind und daher gar nicht verwendet werden dürfen. (Ist übrigens auch etwas, was ein Bußgeld für den Vermieter kosten kann!)
Die Verwendung einer uralten Wasseruhr ist schon abenteuerlich.
Der Vermieter ist wohl ein Sparfuchs und vermutlich vollkommen ahnungslos, was er da macht.
Ich würde das Gespräch suchen und ihm wirklich freundlich sagen, dass das so nicht weiter geht.
Im Interesse aller Mieter und in seinem Interesse sollte man ihn bitten, sich fachliche Hilfe zu suchen („Haus und Grund“ wäre so ein Verband), um zukünftig rechtsichere und gerechte ABrechnungen zu bekommen. Die alen Abrechnungen sollte man ebenso in aller Freundschaft prüfen lassen und korrigiert neu erstellen.
Letzten Endes muss der Vermieter verstehen, dass er mit seinem Nichtwissen und seiner Sparsamkeit sich selber ins Bein schießt.
Ich bin kein Freund offener Konfrontation (wenn man da weiterhin wohnen will).
Ich hoffe, dass der Vermieter - gerade auch vor dem Hintergund der Verstöße gegen das Eichgesetz! - einsichtig sein wird.
Mieterschutzbund ist eigentlich immer eine gute Idee. Ich weiß, dass einige Vermieter recht allergisch auf diesen Verein reagieren. „Die sind zum Mieterschutz gerannt. Na, muss ich mal dringend sehen, dass ich diese Mieter schnell los werde!“
Wir haben es im Guten versucht und um ein Gespräch gebeten, was völlig eskallierte von seiner Seite. Wir haben versucht zu schlichten. Wir haben vor 2 Monaten schon einmal eine Abrechnung bekommen mit einer Nachzahlungsaufforderung von 200 Euro.Sie war erstellt für 13 Monate. Es wurde einfach alles :12 genommen und so kam man auf den 13. Monat. Wir haben gebeten die Belege einzusehen, es wurde gar nicht reagiert. Nun haben wir diese Abrechnung bekommen. Sie ist ausgestellt auf 12 Monate. Die erste Abrechnung war vom 1.12.15-31.12.16. Die neue vom 1.12.15-30.11.2016. Auch dass wir die Werte und Verbräuche schon vorliegen hatten bis 31.12.2016 wurden diese einfach in die neue Abrechnung übertragen.
Warum setzt er jetzt solche Zähler in die Stromkästen ein wo er jetzt ab sofort die Stromverbräche ablesen kann, obwohl wir einen eigenen Stromanbieter haben.
Übrigens hat er nach unserer Beanstandung ein Zimmer im DG neu vermesssen plötzlich ist es 10 qm kleiner zu unseren Gunsten. Plötzlich wird der Strom abgeschaltet und solche komischen Geräte eingesetzt.
Noch einmal zur Nebenkostenabrechnung. 100qm und 30 qm sind unsere Wohnräume der Rest ist wie folgt aufgeteilt:63qm ein weiterer Mieter und der Rest Vermieter
Hallo,
OK, wenn er uneinsichtig ist, dann holt euch erfahrene Helfer, denen ihr alle Belege und Abrechnungen der letzten Jahre vorlegt.
Die Hilfe mit den geringsten Kosten wäre der Mieterschutzbund oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale.
Ihr habt ziemlich gute Karten, denn euer Vermieter macht so Einiges falsch und steht auf ganz unsicherem Boden.
Zudem wage ich zu sagen, dass ihr wohl zur Zeit im Haus bei den Nebenkosten benachteiliigt werdet. 30m³ für eine dreiköpfige Familie sind extrem wenig. Ist übrigens ein komischer Zufall, dass eure beiden Wohnungsteile GENAU 30m² und GENAU 100m² Fläche haben. Es sind doch sonst meist krumme Zahlen, nicht? (Also wurde die Wohnfläche wohl auch nur geschätzt.
Äh - du sprichst „Stromzähler“ an. Was? Wie?
Bei einem Mehrfamilienhaus sollte es pro Familie einen Zähler geben, den jede Familie mit ihrem frei wählbaren Anbieter abrechnet, dann noch einen weiteren Zähler für den Strom in Keller, Treppenhaus und für die Heizung (Allgemeinstrom).
Kannst du Fotos nachschieben, nur mal so aus Interesse?
Wurde die Miete dann auch angepasst?
(Ist dann nötig, wenn eine Miete pro m² vereinbart ist oder wenn die tatsächliche Wohnfläche von der angegebenen Wohnfläche erheblich abweicht).
Fotos, bitte.