Diese Stereotypen sind natürlich die ideale Grundlage, um ein technisches Problem technisch zu besprechen.
Kann es sein, dass Du in einer Wohnung der Deutsche Wohnen SE vielleicht besser aufgehoben wärst? Da würde Dein Bild vom Vermieter besser passen, und es gäbe keine Überraschungen - auch nicht mit den Materialien und der Bauweise: Stahlbeton ist eine Valeur Sure…
Es ist nur so, dass ein Widerspruch gegen eine Abmahnung vom Vermieter eigentlich nicht sinnvoll ist.
Entweder war diese berechtigt, dann ändert auch eine Gegendarstellung oder ein Widerspruch nichts daran.
Oder sie war unberechtigt, dann muss man sich sowieso nicht dagegen wehren. Man ist nicht verpflichtet, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass eine Abmahnung, auf der eventuell bald eine außerordenltiche Kündigung aufbauen möchte, unberechtigt ist.
Eine unberechtigte Abmahnung wird durch eine Nicht-Reaktion nicht irgendwie „anerkannt“! Es ist nicht so, dass unabhängig vom Wahrheitsgehalt so eine Abmahnung automatisch nach X Wochen „rechtskräftig“ wird.
Im Gegenteil:
Eine Abmahnung lässt man prüfen. Ist sie berechtigt, so ändert man sein Verhalten.
Ist sie unberechtigt, dann legt man sie schweigend zu den Akten und freut sich darauf, wenn eine Kündigung kommt, die mit trotz abgemahntem, fortgesetztem Verhalten begründet wird.
Der Vermieter denkt, er würde den Mieter los. Was er nicht weiß ist, dass er mit Platzpatronen geschossen hat. Warum sollte man den Vermieter darüber aufklären, dass er sich besser einen anderen Kündigungsgrund suchen soll?