Hallo, habe gerade ordentlich Ärger mit meinem Vermieter. Dieser ist bei einem ca. 300 alten mit ungedemmten Gewölbekeller bestehenden Haus, ernsthaft der Meinung er könne mir schlechte Lüftung im INNENRAUM(!) dafür vorwerfen, das der Putz an der AUßENFASSADE(!) ABFÄLLT. Ich habe im GESAMTEN(!) Innenraum keinerlei Stockflecken oder Schimmel. Ist es dementsprechend überhaupt möglich das an der Außenfassade Putz abfällt, wenn im Innenraum NIRGENDS ETWAIGE SCHÄDEN sind? Und wie kann ich mich wehren?
Ja, ist denkbar. Mache dich mal schlau zum Stichwort „Taupunkt“. Das ist der Punkt (eigentlich eine Fläche) im Querschnitt einer Wand, wo Wasserdampf aus dem Inneren zu Wasser wird. Im Winter kann das gefrieren und Putz absprengen.
Allerdings deutet das Abfallen von Putz auf einen fehlerhaften Außenputz hin, den du als Mieter nicht zu vertreten hast.
Jetzt würde mich aber mal brennend interessieren, wie man durch falsches Lüften (NB: Vom Vorwurf des falschen Heizens war nirgendwo die Rede) den Taupunkt in der Wand so verschieben kann, dass im Winter der Putz durch gefrorenes Wasser abgesprengt wird. Wohlgemerkt durch falsches Lüften, mit anderen Worten: Es gäbe hier auch ein richtiges Lüften, durch das man den Taupunkt entsprechend anders verschieben kann, so dass die beschriebenen Frostschäden ausgeschlossen wären.
Und trotz dieser von dir beschriebenen massiven Durchfeuchtung (in deinem Szenario diffundiert ja die im Sommer gesammelte und in einer ganz offensichtlich diffusionsoffenen Wand bis in den Winter dankenswerterweise erhalten gebliebene Feuchtigkeit einmal komplett von innen nach außen durch um dann dort zu gefrieren) hat @Totolino1
Also erstmal kann die Innenseite der Mauer trockener sein als die Außenseite. Ich erinnere an das Stichwort Taupunkt.
Zweitemal könnte die Innenseite trotz Feuchtigkeit schimmel-feindlich sein. Ich glaube, Kalk ist ein Schimmelhemmer. Nicht jede feuchte Fläche hat Schimmel.
Feuchtigkeit, die an den Innenwänden kondensiert, gänzlich ohne Feuchtigkeitsschäden an der Innenseite dann nach außen durch die Wand wandert und dort hinter dem Putz gefriert?
Ich halte das für nicht sehr wahrscheinlich.
Zuerst einmal gar nicht. Wer etwas haben will, muss beweisen, dass es ihm zusteht.
Hat der Vermieter sich schon schriftlich geäußert?
Ich würde schreiben:
"Sehr geehrter Vermieter,
mit Schreiben vom tt.mm.jjjj bezeichnen Sie die Schäden am Außenputz als Folge unsachgemäßen Lüftens in unserer Wohnung.
Uns ist nicht bewusst gewesen, dass die Bausubstanz des Hauses besondere Lüftungsregeln erforderlich macht, daher haben wir uns bislang wie in allen unseren zuvor bewohnten Wohnungen an die üblichen Empfehlungen gehalten, also im Schnitt etwa viermal täglich die gegenüberliegenden Fenster von [Zimmer1] und [Zimmer2] (hier Räume einsetzen, so dass sich eine wirksame Querlüftung ergibt) geöffnet - im Sommer besonders früh am Morgen und spät am Abend.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass es dadurch zu Schäden am Fassadenputz gekommen sein soll - insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wir in der Wohnung keine Anzeichen von Feuchtigkeit an den Wänden feststellen können.
Selbstverständlich möchten wir an der Erhaltung der Bausubstanz mitwirken, daher bitten wir Sie, uns so bald wie möglich eine nachvollziehbare Lüftungsanweisung zu überreichen."
Sollte bereits eine Forderung mit Reparaturkosten eingetrofffen sein:
„Ihre Forderung zur Übernahme der Kosten laut Rechnung vom tt.mm.jjjj sehen wir als nicht begründet an. Wir bestreiten, dass die Schäden durch fehlerhaftes Lüften unsererseits verursacht worden sind, hilfsweise machen wir geltend, dass uns keine besonderen Lüftungsregeln genannt worden sind, so dass wir Schäden, die möglicherweise durch unser normales Lüften entstanden sein könnten, keine Verantwortung übernehmen können.“
Sollte eine Mieterhaftpflichtversicherung bestehen, so ist diese so bald wie möglich von den Forderungen des Vermieters in Kenntnis zu setzen.
Hallo, vielen Dank für die vielen Nachrichten. Um noch ein paar Fragen zu beantworten. Es handelt sich bei diesem Haus um ein ca. 300 Jahre altes Bauernhaus aus Lehm bzw. Kalksandsteinen. Dieses umgebaute Bauernhaus wurde mit einem Gewölbekeller versehen und dieser ist offen (ohne Türen) und erstreckt sich über das gesamte Gebäude. Leider kann ich nicht genau sagen, wann die Außenfassade verputzt wurde, allerdings möchte ich noch erwähnen, daß meine INNENWAND PFOTZTROCKEN ist und der abgeblätterte Putz an der AUßENFASSADE ca. 30 cm² und ich bin nicht bereit auch nur einen Gedanken an Eigenschuld einzusehen. Ich bin im Mieterschutzbund und werde dies schnellstmöglich melden.
Für meine Begriffe ist der Vermieter nur daran interessiert aus Profitgier mich ausnehmen zu wollen.
Kann mir jemand sagen ob und wie, ich mich am besten wehren kann? Die Behauptung einer falschen Lüftung ist von mir bereits entschieden zurück gewiesen.
Aaalso, der Vermieter versucht mit jeglichen verschiedenen Mitteln, darunter z. B. Fensterputz, Gartenpflege und Hausordnung. Bei letzterem (Hausordnung) bekam ich vor ca. 3 Wochen eine Schriftliche Abmahnung, dieser habe ich allerdings nach Rücksprache mit dem Mieterschutzbund schriftlich widersprochen!
Dies ist ein zwei Parteienhaus und die zweite Wohnung ist von der Tochter des Vermieters bewohnt, was sicherlich zu diesem bösen Unfrieden beiträgt.
Wurdest du wirklich rechtskundlich beraten?
Einen Widerspruch gegen eine Abmahnung würde ich niemals abschicken.
Man sollte sein Pulver nicht mit Platzpatronen verballern, zumal die Schlacht noch gar nicht angefangen hat.