Hallo,
folgender Sachverhalt:
wir wohnen in einem Reihenendhaus, welches wir gemietet haben. Neben uns wohnt eine Familie in einem Reihenmittelhaus, welche dieses ebenso von unserem Vermieter anmieten. Am Ende dieses Objektes befindet sich ein Hausaufgang mit insgesamt 6 Parteien, hier handelt es sich um eine Wohneigentumsgemeinschaft. Es gibt eine Hausverwaltung, welche für ALLE (für uns, unsere Nachbarn sowie die 6 Eigentümer der Wohneigentumsgemeinschaft die Nebenkostenabrechnung erstellt.
Der Bewohner einer Eigentumswohnung ist hier als selbsternannter Hausmeister tätig, kümmert sich nebenberuflich um Garten, Müllplatz etc. rund um dieses Gebäude. Die anderen 5 Wohneigentümer sowie unsere Nachbarn bezahlen dem selbsternannten Hausmeister jeweils 12 x 20 € in bar jährlich. Bevor wir hier eingezogen sind, hieß es anfangs seitens unseres Vermieters (mündlich), wir könnten wählen ob wir die Gartenpflege Müll etc. unseres Anteils selbst übernehmen oder ob wir dem selbsternannten Hausmeister ebenso 12 x 20 € in bar zukommen lassen und er alles macht. Als wir dann hier eingezogen waren, war plötzlich die Option, die Gartenpflege etc. selbst zu übernehmen keine Option mehr, man verlangte von uns die Bezahlung von 12 x 20 € in bar. Da wir die Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen wollten und dies keine Barzahlungen gestattet, verlangte ich vom selbsternannten Hausmeister eine Bankkontonummer und wollte ihm die 20,- € monatlich überweisen. Dies war seinerseits wiederum nicht möglich. Stattdessen ist es nun so, dass unser Vermieter uns die Hausmeisterkosten mittels Nebenkostenabrechnung als „Nachzahlung“ in Rechnung stellt.
Das sieht foldendermaßen aus:
Die Hausverwaltung erstellt die Nebenkostenabrechnung mit allen anderen Posten, der Vermieter schreibt handschriftlich drunter: 12 x 20 € für Hausmeister in Nebenkostenabrechnung nicht enthalten. Eine Abrechnung, welche Tätigkeiten vom Hausmeister erledigt wurden, wird natürlich nicht mitgeliefert und m.E. gibt es die auch nicht. Unser Vermieter lässt dann die von uns „nachgezahlten“ Hausmeisterbeträge diesem zukommen und das mit Sicherheit nicht auf ein offizielles Bankkonto. Somit ist für unseren Vermieter und den Hausmeister alles so, als würden wir diesen bar bezahlen und wir sind „ruhig“ gestellt mit dem Vermerk der Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung zur Angabe in unserer Steuererklärung.
Wir sind ja nicht auf den Kopf gefallen und ich habe unseren Vermieter auf das Vorliegen der Schwarzarbeit hin angesprochen. Damit wir die Füße still halten, entgegnete er mir doch glatt: Er könne ja auch eine weitaus teurere Hausmeisterfirma beauftragen, dann hätten wir auch weitaus Hausmeisterkosten zu bezahlen. Da ich keinerlei Schwarzarbeit unterstütze (und deshalb auch höhere „offizielle“ Hausmesterrechnungen in Kauf nehme), hier nun meine Frage: Muss ich die Betriebskostennachzahlung für den „schwarzen“ Hausmeister an meinen Vermieter leisten? Ich habe dran gedacht mir Einsicht in die Abrechnung des Hausmeisters geben zu lassen (die ja nicht existiert), aber unser Vermieter könnte sich ja auch schnurstracks einen Eigenbeleg ausstellen für die vergangene Zeit. Die anderen Parteien, die den selbsternannten Hausmeister in bar bezahlen, werden uns leider als Zeugen nicht gerade dienlich sein, denn sie möchten auf gar keinen Fall höhere Hausmeisterkosten zahlen und wollen dass alles so bleibt wie es ist, sind außerdem mit unserem Vermieter und dem Hausmeister dick befreundet (in einem 500-Seelen-Dorf, wo jeder jeden kennt). Also von denen können wir nicht mit Unterstützung rechnen. Unser Vermieter ist selbst Unternehmer hier im Ort und wird alles unternehmen, dass man ihm nichts anlasten kann. Was bleibt uns? Schwarzgeld zahlen? Oder sollen wir Anzeige erstatten und nicht zahlen? Wovor wir Angst haben, ist dass der Vermieter, welcher gleichzeitig auch Unternehmer ist, uns negative Einträge bei Schufa und anderen Auskunfteien wegen Nichtzahlung der Hausmeisterkosten und wir dann echte Probleme bekommen, denn wir möchten hier unbedingt bald wieder ausziehen! Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße,
Susi