Vermieter beschäftigt Hausmeister schwarz - Nebenkosten zahlen oder nicht? Anzeige erstatten oder nicht?

Hallo,
folgender Sachverhalt:

wir wohnen in einem Reihenendhaus, welches wir gemietet haben. Neben uns wohnt eine Familie in einem Reihenmittelhaus, welche dieses ebenso von unserem Vermieter anmieten. Am Ende dieses Objektes befindet sich ein Hausaufgang mit insgesamt 6 Parteien, hier handelt es sich um eine Wohneigentumsgemeinschaft. Es gibt eine Hausverwaltung, welche für ALLE (für uns, unsere Nachbarn sowie die 6 Eigentümer der Wohneigentumsgemeinschaft die Nebenkostenabrechnung erstellt.

Der Bewohner einer Eigentumswohnung ist hier als selbsternannter Hausmeister tätig, kümmert sich nebenberuflich um Garten, Müllplatz etc. rund um dieses Gebäude. Die anderen 5 Wohneigentümer sowie unsere Nachbarn bezahlen dem selbsternannten Hausmeister jeweils 12 x 20 € in bar jährlich. Bevor wir hier eingezogen sind, hieß es anfangs seitens unseres Vermieters (mündlich), wir könnten wählen ob wir die Gartenpflege Müll etc. unseres Anteils selbst übernehmen oder ob wir dem selbsternannten Hausmeister ebenso 12 x 20 € in bar zukommen lassen und er alles macht. Als wir dann hier eingezogen waren, war plötzlich die Option, die Gartenpflege etc. selbst zu übernehmen keine Option mehr, man verlangte von uns die Bezahlung von 12 x 20 € in bar. Da wir die Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen wollten und dies keine Barzahlungen gestattet, verlangte ich vom selbsternannten Hausmeister eine Bankkontonummer und wollte ihm die 20,- € monatlich überweisen. Dies war seinerseits wiederum nicht möglich. Stattdessen ist es nun so, dass unser Vermieter uns die Hausmeisterkosten mittels Nebenkostenabrechnung als „Nachzahlung“ in Rechnung stellt.

Das sieht foldendermaßen aus:
Die Hausverwaltung erstellt die Nebenkostenabrechnung mit allen anderen Posten, der Vermieter schreibt handschriftlich drunter: 12 x 20 € für Hausmeister in Nebenkostenabrechnung nicht enthalten. Eine Abrechnung, welche Tätigkeiten vom Hausmeister erledigt wurden, wird natürlich nicht mitgeliefert und m.E. gibt es die auch nicht. Unser Vermieter lässt dann die von uns „nachgezahlten“ Hausmeisterbeträge diesem zukommen und das mit Sicherheit nicht auf ein offizielles Bankkonto. Somit ist für unseren Vermieter und den Hausmeister alles so, als würden wir diesen bar bezahlen und wir sind „ruhig“ gestellt mit dem Vermerk der Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung zur Angabe in unserer Steuererklärung.

Wir sind ja nicht auf den Kopf gefallen und ich habe unseren Vermieter auf das Vorliegen der Schwarzarbeit hin angesprochen. Damit wir die Füße still halten, entgegnete er mir doch glatt: Er könne ja auch eine weitaus teurere Hausmeisterfirma beauftragen, dann hätten wir auch weitaus Hausmeisterkosten zu bezahlen. Da ich keinerlei Schwarzarbeit unterstütze (und deshalb auch höhere „offizielle“ Hausmesterrechnungen in Kauf nehme), hier nun meine Frage: Muss ich die Betriebskostennachzahlung für den „schwarzen“ Hausmeister an meinen Vermieter leisten? Ich habe dran gedacht mir Einsicht in die Abrechnung des Hausmeisters geben zu lassen (die ja nicht existiert), aber unser Vermieter könnte sich ja auch schnurstracks einen Eigenbeleg ausstellen für die vergangene Zeit. Die anderen Parteien, die den selbsternannten Hausmeister in bar bezahlen, werden uns leider als Zeugen nicht gerade dienlich sein, denn sie möchten auf gar keinen Fall höhere Hausmeisterkosten zahlen und wollen dass alles so bleibt wie es ist, sind außerdem mit unserem Vermieter und dem Hausmeister dick befreundet (in einem 500-Seelen-Dorf, wo jeder jeden kennt). Also von denen können wir nicht mit Unterstützung rechnen. Unser Vermieter ist selbst Unternehmer hier im Ort und wird alles unternehmen, dass man ihm nichts anlasten kann. Was bleibt uns? Schwarzgeld zahlen? Oder sollen wir Anzeige erstatten und nicht zahlen? Wovor wir Angst haben, ist dass der Vermieter, welcher gleichzeitig auch Unternehmer ist, uns negative Einträge bei Schufa und anderen Auskunfteien wegen Nichtzahlung der Hausmeisterkosten und wir dann echte Probleme bekommen, denn wir möchten hier unbedingt bald wieder ausziehen! Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße,

Susi

Hallo,

schonmal nachgerechnet? 20% ansetzbare Kosten von 240,-- wären € 48,-- die das zu versteuernde Einkommen mindern. (Entspricht nicht der tatsächlichen Steuerersparnis).

Ist das den Aufwand wert?

Grüsse D.

Kopier den Text nach Word,

füge am Anfang hinzu:

„Liebes Finanzamt,“

ersetze Vermieter durch Klarnamen und Adresse
ersetze Hausmeister durch Klarname und Adresse

füge am Schluss hinzu:

"Da ich nicht sicher bin, ob ich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen kann, bitte ich Sie, mir dazu eine kurze Mitteilung zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Susi Sorglos"

Jetzt hast du ihn noch nicht einmal angeschwärzt…

Dann wartet solange bis Ihr auszieht, macht gute Miene zum bösen Spiel und erstattet erst Anzeige wegen des Verdachtes der Vergabe von Schwarzarbeit wenn Ihr schon am neuen Wohnort eingezogen seid.
Bis dahin lohnt sich doch der ganze Ärger in ´nem 500 Seelendorf garnicht.
Die andere Frage ist aber ob ein VM den Mietern eines Hauses überhaupt einen Hausmeisterdienst aufs Auge drücken kann, bzw. darf und dann noch wenn das garnicht im Mietvertrag vereinbart ist. ramses90

Einfach die Klappe halten und nichts wissen. Und vor allem KEINERLEI illegale Vereinbarungen eingehen und zum Komplizen werden.
Das hat nichts mit Feigheit oder Lügen zu tun, sondern einem gesunden Selbstschutz, ein Kleinkrieg kann richtig hässlich werden. Die 240€ im Jahr machen Euch auch nicht arm.
Nach dem Ausziehen solltet Ihr tatsächlich eine Anzeige machen. Die Belege habt Ihr ja in der Nebenkostenrechnung.

Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.

Auch gelesen? Es geht mir hier nicht ums Geld.

?!?!
Hast Du meine Antwort überhaupt verstanden?

Ja, aber die von Dagmar_c9aa31 erst nicht so ganz. Mit dem Kleinkrieg hast du vollkommen recht, da dieser Typ mit allen Wassern gewaschen ist. Meinst du die Belege mit dem handschriftlichen Nachtrag der Hausmeisterkosten reichen als Beweis?

Der Hausmeister ist ja kein Mieter, sondern Eigentümer und macht den Job, um sein Taschengeld schwarz aufzubessern und arbeitet unserem Vermieter freiwillig zu. Aber egal, Schwarzarbeit ist Schwarzarbeit.

Hallo,

ich persönlich würde diesen Kleinkrieg deswegen nicht vom Zaun brechen. Man begegnet sich schließlich immer zweimal im Leben.

Wenn ihr ohnehin bald ausziehen wollt hat sich das Thema ja in absehbarer Zeit erledigt. Noch ein Grund weniger, sich deshalb einen Kopf zu machen.

Gruß,
Steve

Von einer Seite hast du recht, auf der anderen setzen doch genau darauf nicht wenige Erdenbürger, oder? Und mit welchem Recht nehmen es sich diese heraus, keinerlei oder weniger Steuern zu zahlen als andere. Der Typ ist kein „kleiner“ Unternehmer, so weit ich weiß gehört dem das halbe Dorf hier, welches er vermietet und diverse Angestellte. Das summiert sich dann ordentlich wenn er überall die gleiche Masche fährt. So kann man sich natürlich auch bereichern…

Der Hausmeister ist doch ein umlagefähiger Posten. Da bereichert er sich nicht dran, so wie ich dich verstanden habe. Denn entweder zahlt Ihr den (wie jetzt) direkt, oder er beauftragt eine Firma und legt die Kosten dann über die NK-Abrechnung um. In seiner Tasche bleibt da ja nichts, es sei denn, er erhält einen „Kickback“.

Dein Posting wirkt auf mich so, als ob du neidisch wärst und für einen Grund ihm zu schaden nicht undankbar wärst. Vielleicht ist das falsch, aber so kommt es bei mir an.

Ja genau, der Hausmeister ist ein umlagefähiger Posten. Und weshalb stellt dann der Gute den Hausmeister nicht „offiziell“ per Minjobzentrale ein, wenn er die Kosten sowieso an die Mieter abwälzen kann? Er wird schon wissen weshalb. Auf solche Typen, die krumme Dinger zu laufen haben (und Schwarzarbeit ist nun mal kein Kavaliersdelikt) bin ich nicht neidisch. Ich verdiene lieber mein Geld auf ehrliche Art und Weise.

Das ist falsch. Sie mindern die Einkommensteuer direkt. Nachzulesen hier

Data

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Servus,

ich lese hier überall ‚Schwarzarbeit‘. Warum eigentlicht? Schwarzarbeit setzt nichtselbständige Arbeit voraus.

Meines Erachtens ist das aber eine bei solchen Konstellationen ganz und gar typische nicht weisungsgebundene, selbständige Tätigkeit. Es gibt bisher im ganzen Sachverhalt nichts Illegales, nur Deine Vermutung, dass der Hausmeister sein Honorar nicht versteuert - worauf stützt sich diese Vermutung?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

weshalb sollte ein selbständig tätiger Hausmeister per Minijobzentrale eingestellt werden?

Schöne Grüße

MM

Stimmt, Schande über mich :wink:

So ein Quatsch. Auch als Selbständiger oder Gewerbetreibender kann jemand Schwarzarbeit vollbringen, indem dieser das Gewerbe nicht anmeldet. Bitte um Quellenangabe wo steht „Schwarzarbeit setzt nichtselbständige Tätigkeit voraus“.

Die ganzen Putzfrauen, die in Privathaushalten putzen gehen, ihr Honorar bar auf die Hand erhalten und nirgendwo angemeldet sind leisten übrigens auch Schwarzarbeit.

Der Hausmeister handelt im Auftrag des Vermieters, ist doch klar, dass der Vermieter dann auch mit drin hängt, oder? Der Hausmeister rechnet mit der Hausverwaltung lediglich seine „Arbeitsmittel“ (Streusalz, Glühbirne etc…) offiziell ab, jedoch nicht sein Honorar, dieses erhält er bar auf die Hand. Außer von uns, bei uns wird es über die Nebenkostenabrechnung nachträglich in Rechnung gestellt und der Hausmeister erhält dann sein Honorar vom Vermieter in bar ausgezahlt. Eine Überweisung des Honorars unsererseits auf das Bankkonto des Hausmeisters wurde ja abgelehnt. Das reicht mir eigentlich um zu wissen, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Vielleicht weil er seine selbständige Tätigkeit nirgendwo angemeldet hat und dies auch nicht kann, da er nur einen Auftraggeber hat —> siehe Scheinselbständigkeit? Vielleicht aus versicherungstechnischen Gründen etc…? Sobald sich hier mal jemand auf Glatteis die Knochen bricht, weil der Hausmeister es versäumte, den Schnee rechtzeitig zu räumen, da gehts doch schon los… Ganz ehrlich… Ich würde mich als Vermieter nicht auf diese Ebene wagen…

Servus,

gut, dass Du kein Richter bist :smile:

Ich hätte an Deiner Stelle übrigens anders argumentiert: Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist gesetzlich tatsächlich auch für Selbständige definiert; in einer Volkswirtschaft, die als ‚Prekariat‘ ein Heer von Scheinselbständigen unterhält, keine Überraschung - ich war hier noch befangen in den Begriffen, die vor der Abschaffung des Sozialstaates üblich waren, als eben „Arbeit“ unmittelbar mit „Arbeitnehmer“ zusammenhing.

Weiter zu diskutieren brauchen wir freilich nicht - mir gefällt es nicht, wie Du die Backen dick machst.

Schöne Grüße

MM

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