Vermieter betritt Dachterrasse ungefragt!

Ich bin verzweifelt! Wir wohnen im 4. Stock in einer 3 Zimmer Wohnung mit Dachterrasse die vom Wohnzimmer und der Küche zu betreten ist. Die offizielle Fläche der Terrasse ist mit Platten verlegt. Der restliche Teil (geht an unserem Kinderzimmer und Schlafzimmer vorbei) ist mit kleinen Steinen ausgelegt. Nun ist es schon das 5. Mal vorgekommen, dass ich plötzlich Schritte hörte und sah das Handwerker auf den Steinen standen. Unangemeldet wollten Sie Reparaturen ausführen. Dabei war auch schon ein Handwerker der, wie sich später herausstellte, in der falschen Wohnung war. Der mit Steinen versehene Teil (wohl nicht in unserem Mietvertrag enthalten) ist nur durch ein Fenster (abschließbar) im Flur zu betreten. Das wird auch fleißig unangemeldet benutzt. Muss ich tolerieren ständig in meiner Privatsphäre gestört zu werden. Es gibt zwischen und Platten keine Abtrennung. Sprich wenn ich z. B. leicht bekleidet auf meiner Terrasse liegen würde, muss ich unangemeldeten Besuche hinnehmen? Ich habe einen 9 Wochen alten Säugling. Wenn ich das Baby stille, stehen einfach so plötzlich irgendwelche Handwerker auf meiner Terrasse. Das ist wirklich sehr unangenehm. Neulich sogar mit Gasbrenner und Zigarette im Mund. Die Zigarettenstummel liegen danach immer auf unserer Terrasse! Ist das bereits Hausfriedensbruch? Was kann ich tun. Vermieter reagiert nur sehr schleppend und bittet um Nachsicht!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

vielen dank für die schnelle antwort.

Erstmal wäre zu klären, ob der kiesbedeckte Terrassenteil tatsächlich nicht zu Eurer Wohnung gehört. Falls doch, darf natürlich niemand ohne Euer Einverständnis dorthin, bzw. nach ausreichend langer Voranmeldung durch den Vermieter (4 Wochen(?)).

Es klingt allerdings eher danach, dass die Fläche nicht zur Wohnung gehört. Dann darf der Vermieter auch Handwerker dorthin schicken, ohne vorher Bescheid zu sagen. Das verhält sich ähnlich wie bei einer Terrasse, die im Erdgeschoss an den Hof oder Parkplatz angrenzt. Da müsste man hinsichtlich leichter Bekleidung oder Baby stillen auch Vorkehrungen treffen, um nicht gestört zu werden.

Ich empfehle deshalb, einen Sichtschutz aufzustellen, so dass Du nicht wie auf dem Präsentierteller sitzt.

Verschmutzungen kann man sich natürlich verbitten. Sollte das öfter vorkommen, wäre u.U. über eine Mietminderung nachzudenken. Dann muss die Beeinträchtigung der Wohnqualiät aber schon erheblich sein. Schwer nachzuweisen. Wenn es Euch nicht zu unangenehm ist, hängt doch ein Schildchen auf: „Bitte keine Zigarettenreste auf unsere Terrasse werfen.“ Das könnte schon helfen.

Ansonsten wünsche ich Euch gute Nerven!

Erstmal wäre zu klären, ob der kiesbedeckte Terrassenteil
tatsächlich nicht zu Eurer Wohnung gehört. Falls doch, darf
natürlich niemand ohne Euer Einverständnis dorthin, bzw. nach
ausreichend langer Voranmeldung durch den Vermieter (4
Wochen(?)).

Es klingt allerdings eher danach, dass die Fläche nicht zur
Wohnung gehört. Dann darf der Vermieter auch Handwerker
dorthin schicken, ohne vorher Bescheid zu sagen. Das verhält
sich ähnlich wie bei einer Terrasse, die im Erdgeschoss an den
Hof oder Parkplatz angrenzt. Da müsste man hinsichtlich
leichter Bekleidung oder Baby stillen auch Vorkehrungen
treffen, um nicht gestört zu werden.

Danke für den Tipp! Ja, ich brauche wirklich gute Nerven. Mal sehen, was sich da machen lässt!

Ich empfehle deshalb, einen Sichtschutz aufzustellen, so dass
Du nicht wie auf dem Präsentierteller sitzt.

Verschmutzungen kann man sich natürlich verbitten. Sollte das
öfter vorkommen, wäre u.U. über eine Mietminderung
nachzudenken. Dann muss die Beeinträchtigung der Wohnqualiät
aber schon erheblich sein. Schwer nachzuweisen. Wenn es Euch
nicht zu unangenehm ist, hängt doch ein Schildchen auf: „Bitte
keine Zigarettenreste auf unsere Terrasse werfen.“ Das könnte
schon helfen.

Ansonsten wünsche ich Euch gute Nerven!

Hallo Lieschen1308,

generell darf ein Vermieter Handwerker am Haus ausführen lassen. Ich glaube eine Vorankündigung von Vermieterseite ist nicht zwingend. So wie ich das verstehe sind die Bereiche auf denen sich die Handwerker aufhalten nicht deine Wohnfläche und der Zugang vom allgemeinen Hausflur, von dem jeder Zutritt hat. Mir scheint es so, als wärest du in diesem Fall machtlos, sofern niemand unangekündigt deine gemietete Fläche betritt. Wegen den Zigaretten, wurde ich den Handwerker mal direkt ansprechen die doch bitte nicht auf die Fläche zu schmeißen sondern selbst zu entsorgen.
Ich kann dir ein Beispiel bezüglich privatsphäre aus eigener Erfahrung geben. In meiner alten Mietwohnung(EG) haben meine Vermieter mit im Haus gewohnt. Deren Haupteingang-Zugang an meinem Küchenfenster lag. Da die Brüstungshöhe so hoch war konnten sie zum Glück nicht reingucken. Aber da die ihren Stellplatz auf der anderen Hausseite hatten und zu faul waren vorne ums Haus zu gehen um in ihre Wohnung zu gelangen, gingen die immer am Stellplatz, durch meine abgezäunte Terasse und von da durch ein Tor um über den Garten in ihre Wohnung zu gelangen. An dieser Seite war die Brüstungshöhe niediger und einzusehen. Jetzt das Problem: Stellplatz war am Wohnzimmerfenster, die Terasse am Badezimmerfenster(ich konnte nur durchs Badfenster klettern um auf die Terasse zu kommen) und durchs Tor zum Garten war mein Schlafzimmer. Egal ob nackt gerade aus der dusche, ich mich gerade angezogen habe im Schlafzimmer oder gemütlich im Wohnzimmer saß, die haben immer geguckt.
Ich habe mich total mit denen angelegt und die meinten ich solle doch die Jallousien runter machen, wenn ich nicht gesehen werden will. Deren Enkel(13 Jahre) hat sogar mit der Nase am Badfenster geklebt und gespannt als ich geduscht habe. Ich war machtlos. Ende war mein Auszug. Nie wieder mit dem Vermieter unter einem Dach.
Aber selbst wenn es jemand aus dem Haus oder ein Handwerker gewesen wäre, hätte ich sicher auch nichts ausrichten können.
Entweder lässt dein Vermieter mit sich reden und ist so nett dich vor Handwerkerbesuchen zu informieren oder du hast leider Pech. Auch ein Sichtschutz wäre er vielleicht nicht bereit zu zahlen, wobei du das mal nachfragen könntest. Bleibt ja in/an der Wohnung und somit Eigentum des Vermieters.
Ich hoffe dir irgendwie geholfen zu haben.
Ich denke die Leute direkt drauf anzusprechen ist die beste Lösung.
Gruß Lena

Hi
Bei uns genau das selbe.vermieter schickt Handwerker u.s.w nur bei uns im Mietvertrag steht das die komplette Dachterrasse zur Wohnung gehört .Dennoch sagt der Vermieter er darf Leute schicken( die dann unangekündigt auf der Terrasse stehen und uns in die Wohnung glotzen. ) werde das heute zur Anzeige bringen ( hausfriedensbruch) da das sehr oft passiert.

Hallo,

zunächst vorab: Du hast in einem Artikelbaum geantwortet, der vor 13 Jahren gestartet wurde.

Und zur Sache: für einen Hausfriedensbruch sind zwei Voraussetzungen erforderlich. Das eine ist das Betreten einer Wohnung oder eines befriedeten Grundstücks und das andere ist die Widerrechtlichkeit, d.h. das Betreten muss widerrechtlich erfolgt sein.

Insofern stellt sich als erstes die Frage, ob die Terrasse von Zaun, Hecke o.ä. umgeben ist, d.h. durch etwas, das unbefugten Dritte deutlich zu erkennen gibt, dass ein Betreten nicht erwünscht ist.

Gruß
C.

Wenn Du sicher bist, dass das ein geeignetes Mittel zur Klärung der Situation und zur Behebung des Konflikts ist: Man tau! Unabhängig davon, dass diese Aktion keineswegs geeignet ist, den Vermieter zu einer künftig anderen Handhabung zu veranlassen und dass diese „Anzeige“ - falls die Terrasse nicht eingefriedet ist - niemandem bei der Staatsanwaltschaft auch nur ein müdes Achselzucken wert sein wird; falls sie eingefriedet ist, wirst Du in ein paar Wochen Nachricht über die Einstellung des Verfahrens mangels öffentlichem Interesse erhalten und Du wirst im selben Schreiben auf die Existenz des zivilrechtlichen Wegs hingewiesen werden.

No, wenn’s schee machd…

FrüherTM hat man solche Dinge aus der Welt geschafft, indem man, wenn der Vermieter irgendwas „sagte“, nicht mit dem Kopf im Spielzeug vergraben brummelnd abgedampft ist, sondern den Vermieter darüber aufklärte, wie man sich die Vereinbarung zu so einer Aktion vorstellte und ihn fragte, ob das für ihn praktikabel wäre. Wenn er das bejahte, forderte man ihn höflich, aber bestimmt auf, das Prozedere so wie nunmehr abgemacht auch einzuhalten.

Das setzt freilich grundlegende Kenntnisse in Kommunikationskunde voraus.

Schöne Grüße

MM