Vermieter bohrt und hämmert sonntags

… welche Rechte hat dann ein Mieter?

Hat der Mieter recht mit der Annahme, dass Sonntags im Haus nicht in Wänden gebohrt und laut gehämmert werden darf, besonders nicht über Wochen hinweg?

Darf der Mieter vom Vermieter verlangen, mit dem Bohren sonntags in der Mittagszeit (13-15Uhr) aufzuhören, auch wenn der Vermieter behauptet, er dürfe das?

Grüße Ralf

… welche Rechte hat dann ein Mieter?

Hat der Mieter recht mit der Annahme, dass Sonntags im Haus
nicht in Wänden gebohrt und laut gehämmert werden darf,
besonders nicht über Wochen hinweg?

Darf der Mieter vom Vermieter verlangen, mit dem Bohren
sonntags in der Mittagszeit (13-15Uhr) aufzuhören, auch wenn
der Vermieter behauptet, er dürfe das?

In den Hausordnungen von Wohnanlagen steht dazu meistens drin „Sonntags nie“. Also nachschauen, ist meist ein Anhang am Mietvertrag. Wenn keine Hausordnung gilt wohl immer noch ein Anrecht auf Stille von 13 bis 15 und von 22 bis 7 Uhr.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

In den Hausordnungen von Wohnanlagen steht dazu meistens drin
„Sonntags nie“. Also nachschauen, ist meist ein Anhang am
Mietvertrag. Wenn keine Hausordnung gilt wohl immer noch ein
Anrecht auf Stille von 13 bis 15 und von 22 bis 7 Uhr.

Recht hast Du. Das ergibt sich allerdings auch aus den jeweiligen
Landeslärmschutzverordnungen und gilt idR unter der Woche nur bis
morgens um 6 (ärgerlicherweise?)…

Gruß - Jaschiii