Vermieter bricht ein

Hallo,

ich wohne seit circa 2 Jahren in einer Wohnung. Der Vermieter war mir von Anfang an nicht geheuer.
Vielleicht deswegen oder nur weil ich es nicht für nötig befunden habe schließe ich meine Tür systematisch nicht ab wenn ich das Haus verlasse. Nie. Jetzt ist es aber schon dass dritte mal passiert das die Tür verschlossen war als ich vom arbeiten kam. Ich bin mir sicher dass ich sie nicht selbst zugeschlossen habe und ohne Schlüssel lässt sie sich nicht öffnen. Ich bin mir fast sicher dass mein Vermieter bei mir eingebrochen ist. Wer sollte es sonst einen Wohnungsschlüssel besitzen. Was kann ich jetzt tun, reicht dass als Beweis für eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch?

Hallo,

ich bin zwar keine Juristin, aber ich denke, dass das als Beweis leider nicht reichen wird.

Frage doch mal ganz nett und höflich bei deinem Vermieter nach, ob er eigentlich für Notfälle falls du mal nicht da bist einen Schlüssel für deine Wohnung hat. Wenn er das mit JA beantwortet, verlange sofort diesen Schlüssel, denn es ist gesetzlich verboten, dass der Vermieter ohne Einverständnis einen Wohnungsschlüssel behält. Er ist verpflichtet alle abzugeben.

Es kann aber auch sein, dass er gar keinen Schlüssel mehr hat aber irgendwie irgendwo durch ehemalige Mieter Schlüssel verloren gegangen sind die immernoch durch die Weltgeschichte reisen. Deshalb meine dringlichste Empfehlung bei JEDER Mietwohnung für die Dauer des Wohnens ein neues Schloss einzubauen, da man nie weiß wer noch welche Schlüssel hat. Das darfst du natürlich auch ohne die Genehmigung deines Vermieters.

LG
Vivien

also zuerst würde ich mal mit dem vermieter sprechen ob er die wohnung in ihrer abwesenheit betreten hat. ist das verhältnis schlecht - machen sie das schriftlich und setzen gleich einen termin für die beantwortung - man kann auch vorsichtig schreiben …lassen sie den termin ungenutzt verstreichen, gehe ich davon aus, das sie meine mietwohnung ohne mein wissen betreten haben. für diesen fall, bitte ich sie das nicht noch einmal zu tun. ich behalte mir für diesen fall weitere konsequenzen vor. …so oder ähnlich - so würde ich es machen.

Zunächst ist es so, dass man ohne einen klaren Beweis, dass der Vermieter in die Wohnung „eingebrochen“ ist, das so nicht behaupten sollte.
Für eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch reicht es keinesfalls.
Man kann aber den Vermieter ansprechen, ob er noch einen „Notschlüssel“ für die Wohnung besitzt.
Wenn ja, kann man als Mieter auf die Herausgabe dieses Schlüssels bestehen.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hallo!
Danke für die Frage aber dazu kann ich nichts sagen. Das ist Strafrecht und kein Mietrecht.
Ich würde mit diesen Erkenntnissen einfach mal zur örtlichen Polizei gehen und das ohne Vermutungen vortragen. Schauen, was die sagen.
Viel Erfolg.

Hallo,

ob dies ausreicht fuer eine Anzeige weiß ich nicht, da es sich hier um Strafrecht handelt. Gehen Sie doch einfach zur oertlichen Polizei und fragen Sie nach.

Ihnen ist sicherlich bewusst, dass eine Versicherung nur zahlt, wenn abgeschlossen war, sollte es wirklich einmal zu einem Einbruch kommen.

Ansonsten kann ich empfehlen: schloss fuer Ihre Mietzeit zu tauschen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo Daniel,

wenn Sie dafür keine Zeugen haben, können Sie garnichts unternehmen. Letzten Endes kann das „Jeder“ gewesen sein.
Dort schießen Sie sich höchtsens ein „Eigentor“ wegen Verläumdung.
Mein Rat: Kaufen Sie sich ein neues Schloss (das darf der Vermieter nicht verbieten, bauen Sie es ein und schließen Sie selbst ab sofort Ihre Tür zu.
Sollte !!! der Vermieter Sie daraufhin zur Rede stellen, könnten Sie ja bluffen und ihn fragen, ob er sich ärgert, dass er nicht mehr in Ihre Wohnung kann.
Rechtlich darf ein Vermieter KEINE SCHLÜSSEL für eine vermietete Wohnung behalten, deswegen-neues Schloß einbauen in die Wohnungstür und gut ist es.
MfG Waldi 64

Moin,
ehrlich - was für eine Frage! Kauf Dir für 50€ ne Überwachungskamera mit Chip- (AMZON) und schon ist der Täter überführt. Alles andere währe spekulation.

Gruß connection

Hallo,

diese Frage sollte eigentlich ein Anwalt beantworten. Ich bin mir aber sehr sicher, dass eine Vermutung keine Beweiskraft hat. Mein Tip; eine kleine Viedeokamera versteckt anbringen.

MfG

Hallo,
das reicht nicht. Die Beweislast liegt bei dir!
Wechsle das Schloss aus und verschließe die Tür. Dann würde er dumm aus der Wäsche schauen.
Du müsstest ihn schon auf frische Tat erwischen.
Eine unverschlossene Tür gilt außerdem als grob fahrlässig, das nur am Rande.
Würdest du ihn anzeigen und könntest du die Straftat nicht nachweisen, hättest du dich strafbar gemacht. Eine Anzeige deines Vermieters wäre dir sicher.

Viele Grüße
Llissy

NEIN - das ist völliger Unsinn

Hallo,

um dass zu beweisen, müßtest du eine Kamera installieren, die beweist, dass der Vermieter bei Dir ein und aus geht, während du arbeitest. Das würde auf jeden Fall für eine Anzeige reichen.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

nein, der Glaube an diese Tatsache, dass der Vermieter ggf. eingebrochen ist, lässt sich nicht beweisen. Da tut sich dann auch ein anwalt schwer.

Ich rate dazu, den Zylinder zu tauschen. Dann hat man neue Schlüssel und der Vermieter kann auch nicht mehr absperren.

Gruß

Hallo.

Nein, ihre Vermutung alleine reicht leider nicht aus. Sie brauchen z. B. einen Zeugen, der den Vorfall beobachtet. Eine Strafanzeige kann sogar zu einer Gegenanzeige führen, wenn Sie grundlos erstattet wird.

Sie sollen am besten das Schloss wechseln und die Türe stets abschliessen.

Hallo,

denke die „Beweislage“ ist etws dürftig. Legen Sie sich auf die Lauer und erwischen den „Einbrecher“ auf frischer Tat. Dann hätten Sie mit ihrer Anzeige Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Lieber Ratsuchender,

nein, das reicht nicht für eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Warum:

  1. Sie können selbst nicht sicher sein, ob Sie abgeschlossen haben oder nicht.
  2. Der Vermieter darf normalerweise ohne Ihr Wissen keinen Schlüssel zu Ihrer Wohnung haben. Haben Sie in der Wohnung irgendwelche Spuren gefunden oder ist Ihr einziger Anhaltspunkt die abgeschlossene Tür?

Wenn Sie meinen, Ihr Vermieter verschafft sich Zugang zu Ihrer Wohnung, stellen Sie ihm doch eine Falle. Streuen Sie Mehl hinter die Wohnungstür (Schuhabdrücke), ziehen Sie ein paar Stolperschnüre oder lassen Sie sich etwas anderes einfallen.

Und grundsätzlich sollten Sie Ihre Wohnung IMMER abschließen!

Viel Glück!