Vermieter entläßt mich nicht aus dem Mietvertrag!

Hallo Zusammen,

folgeden Frage an die Wissensgemeinschaft!

Ich bin auf Grund der Trennung von meinem Ehemann aus der gemeinsamen Mietwohnung im April 2009 ausgezogen. Die Vermieterin wurde darüber sofort informiert und gebeten den Mietvertrag umzuschreiben. Dies verweigert sie bis jetzt!! Mein Noch-Ehemann hat nun die Miete nicht mehr gezahlt. Es gab ein hin und her an Informationen, Ende der Geschichte ist nun das hier der Betrag von meinem Lohn gepfändet wird, bei ihm allerdings nichts! Es laufen weiterhin Mietrückstände auf. Ein Anwalt der nun uns beide als Mieter vertritt versucht hier noch Schaden abzuwenden. Was ist allerdings mit dem gepfändeten Betrag! Kann ich diesen von meinem Noch-Ehemann einfordern??

Vielen Dank Vorab, an alle die mir antworten!
Frohes Osterfest

Hi du…

definitiv nein… ich würde dir da gerne etwas anderes schreiben wollen. Da ich gerade genau in der gleichen Lage bin wie du, Trennung, habe ich da schon einiges mitgemacht. Da ihr den Vertrag in guten Zeiten gemeinsam unterschrieben habt könnt ihr da auch nur gemeinsam rauskommen. Allerdings hast du das sicherlich auch etwas verpennt, denn solltest du merh als 3 Monatsmieten im hintertreffen sein wir in aller Regel auch das Mietverhältnis fristlos gekündigt. damit muß dein Ex ausziehen die Wohnung wird leer einer ( leider du ) wir danach die Miete bezahlen und gut und ende. Du kannst versuchen dann beim Scheidungsausgleich die Miete von deinem Ex wiederzubekommen , er wird dir aber in aller Regel irgendwas dagegenrechnen. ( das wirst du wissen was er rechnen kann und wird). Ich z.B. versuche schon seit November 2007 500,-€ als hälftige Miete von meiner noch Ehegattin zu bekommen da sie alleine im gemeinsamen Haus noch wohnt und ich durch auswechslung aller Schließzylinder bis heute keinen zugang zum gemeinsamen Haus hatte geschweige die persönlichen Sachen herauszubekommen. Bis heute fehlanzeige… die Gerichte mahlen sehr sehr langsam…
Gruß Peter

Hallo
Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

freundliche Grüße

Der Wanderer

frohe ostern,
das wird doch sicher der anwalt gleich mit klären können, ich kann dazu nix sagen

Hallo,

ihr Ehemann zahlt die Miete nicht, obwohl er in der Ehelichen Wohnung wohnt, und Sie nehmen sich gemeinsam einen Anwalt? Was ist das denn? Wenn Sie gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen haben (also Sie, gemeinsam mit Ihrem Ehemann) müssen Sie auch gemeinsam kündigen. Der Vermieter braucht eine einseitige Kündigung nicht akzeptieren, auch braucht er den Vertrag nicht zu ändern. Von wem der Vermieter dann seine Miete einfordert, bleibt ihm überlassen. Sie haften also beide. Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, der Ihnen den Weg ebnet aus dem Vertrag zu kommen. Dazu müssen Sie aber unter Umständen mit Ihren Ehemann vor dem Kadi ziehen und nicht mit Ihrem Vermieter. Ihr Vermieter kann für Ihre Situation nichts, er nimmt lediglich seine Rechte laut Vertrag war.

Gruß Fred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich bin kein Experte in Mietsachen, deshalb bitte ich dich, meine Antwort mit Vorbehalt zu lesen.

Mietrecht wird etwas anders behandelt, als das reguläre Vertragsrecht. Allerdings sind die grundsätzlichen Vertragsrechte und Vertragspflichten ähnlich wie bei dem „normalen“ Vertragsrecht.

D.h. die erste Frage ist einmal: Wer hat den Mietvertrag geschlossen? Es gibt zwei Parteien. Die eine ist der Vermieter und die andere Partei ist entweder nur dein Ehemann, oder nur Du, oder (wahrscheinlich) Du und dein Ehemann. Ist nur dein Ehemann der Vertragspartner, dann kann dein Lohn nicht gepfändet werden. In den beiden anderen Fällen, wird der Vermieter - sobald die Miete nicht gezahlt wird - natürlich von seinem Pfändungsrecht gebrauch machen und dabei spielt es keine Rolle, wer tatsächlich in der Wohnung wohnt, sondern ausschließlich wer die Vertragspartner sind. Somit handelt der Vermieter gesetzeskonform. Tip: Auf jeden Fall sofort den Vertrag kündigen, damit Du wenigstens nach der Kündigungsfrist raus bist. Allerdings können dann auch noch Forderungen bezüglich Kaution, evtl. Sachbaschädigungen usw. auf dich zukommen.

Anders verhält es sich mit dem sog. Innenverhältnis zu deinem Ehemann. Wenn ihr euch beide einig seid, dass er weiter in der Wohnung wohnt (mit allen Rechten und Pflichten) so ist auch hier ein Vertrag entstanden, der besagt, dass er die Miete zahlen muss. D.h. Du hast auf jeden Fall den Anspruch die Miete wieder von deinem Ehemann zu bekommen. Allerdings vermute ich, dass das „Eintreiben“ des Geldes möglicherweise schwierig wird, wenn er die Miete schon nicht bezahlen kann. Jedenfalls ist es dabei wichtig wie ihr euch geeinigt habt. Denn einfach ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung befreit dich nicht von deinen Pflichten. Doch ein entsprechender Fachanwalt kann sicherlich die richtigen Schritte einleiten.

Übrigens würde ich mir, in diesem Zusammenhang, mal genau Gedanken machen, welche Verträge sonst noch geschlossen wurden. Dabei spreche ich von Finanzierungsverträgen, Kreditverträgen usw. Es ist nämlich heute üblich, dass bei all diesen Verträgen, die Ehepartner aufgefordert werden, eine Ausfallbürgschaft zu unterschreiben. Dieser Vorgang wird oft ganz lapidar mit einer Unterschrift in sekundenschnelle erledigt. Der Bumerang kann allerdings noch Jahre nach der Trennung zurückkommen, wenn der Kredit nicht mehr getilgt werden kann und die Gläubiger dann auf dich zurückkommen. Also unbedingt alle Verträge raussuchen und mit einem Anwalt Klarheit schaffen!!

Alles Gute im neuen Leben :smile:

Grüße,
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Fred,

der Anwalt welcher gemeinsam agiert, versucht genau das. Den Mietvertrag ändern
zu lassen. Von den Mietrückständen habe ich erst erfahren als die Vermieterin das
Gericht eingeschaltet hat. Die vorherige Korrespondenz wurde mir nie zugesendet.
Die Versuche im Vorfeld den Vertrag zu ändern lehnte Sie ab.
Da dem gegnerischen Anwalt der Arbeitgeber meines Ehemannes nicht bekannt war,
wird nur bei mir gepfändet, dass ist das was ich anfechten will in der Hoffnung das
es dafür Gesetze gibt!

Hallo, ok dann viel Glück.

Gruß Fred