Vermieter Geld leihen im Gegenzug keine Miete

Die Fenster einer Mietwohnung sind undicht, Bei Starkregen drang Wasser ein. Durch einen Unglücksfall ist der sehr nette und sozial eingestellte Vermieter in Geldnöten für so ca. 5 Jahre. Die Fenster würden rund 10 000 € kosten.
Der Mieter kam auf die Idee, dem Vermieter anzubieten die Kosten zu übernehmen und dann vertraglich zu regeln, dass er so lange keine Miete, nur Nebenkosten zahlen muss, bis eben die 10 000 Euro erreicht sind.

Ein Bekannter meinte, dass könnte steuerliche Probleme für den Vermieter bedeuten, auch hinsichtlich zu niedriger Miete, wofür er früher rseschon zweimal angegangen wurde.

Deshalb meine Frage: Ist so ein Konstrukt überhaupt möglich.? Wenn ja, was muss beachtet werden, sprich welche möglichen Fallstricke gibt es?

Danke im Voraus für jeden Hinweis.

Hallo,

das macht schon steuerlich wenig Sinn, weil der Vermieter die Reparatur absetzen kann, du aber nicht.

Gruß,
Steve

Servus,

das ist ohne Problem möglich, wenn man den Darlehensvertrag entsprechend gestaltet und auch durchführt: Am einfachsten, wenn die Miete überwiesen wird und der Vermieter unmittelbar darauf Zins und Tilgung für das Darlehen wieder zurück überweist: Wenn er einen Moment lang über das Geld frei verfügen kann, sind Mietvertrag und Darlehensvertrag zwei gänzlich verschiedene Dinge.

Grundsätzlich wäre es auch möglich, den Mietvertrag so zu lassen wie er ist und im Darlehensvertrag zu vereinbaren, dass die Annuitäten bei Fälligkeit entrichtet werden, indem der Vermieter auf die Zahlung der ihm geschuldeten Miete (nicht: auf die Miete!) verzichtet. Das wäre in diesem konkreten Zusammenhang auch möglich, ohne dass sich hier irgendein Problem ergäbe.

Es muss bei beiden Gestaltungen die Rechnung für die Fenstergeschichte an den Vermieter gestellt werden und sollte am einfachsten auch von diesem bezahlt werden, nachdem er vom Darlehensgeber das Geld dafür überwiesen bekommen hat. Aber auch das ließe sich (wenn der Vermieter Probleme mit Grundsicherung oder Pfändungen hat) so vereinbaren, dass die Auszahlung des Darlehens dadurch erfolgt, dass der Darlehensgeber die Rechnung bezahlt. Auch dann liegen beim Vermieter Werbungskosten vor, da er ja den Aufwand trägt.

Schöne Grüße

MM

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Danke. Das Problem ist einfach, er hat im Moment kein Geld für neue Fenster, aber bei jedem Starkregen mit Wind aus einer bestimmten Richtung kommt Wasser durch die Fenster.

Wenn der Mieter statt einer Bank ihm das Geld leiht, kann der Vermieter dann die Kosten für neue Fenster, die er veranlasst, nicht absetzen?

Herzlichen Dank, das hört sich doch schon einmal sehr positiv an. Wirklich verrückt was kleine Unterschiede in der Formulierung wie Miete oder Zahlung der Miete für einen Unterschied machen.

Ein bisselchen Finanzalgebra braucht man hier allerdings, um die vereinbarten Annuitäten für das gewährte Darlehen mit entsprechend angepasster Verzinsung und Laufzeit (beides muss im Vertrag konkret benannt werden) exakt auf den Betrag der geschuldeten Kaltmiete festzulegen - das ganze Konstrukt lebt davon, dass alles so durchgeführt wird wie vereinbart und dass keiner der beiden dem anderen was schenkt.

Schöne Grüße

MM

Und überlegt bitte auch was passiert, solltest Du während dieser Laufzeit umziehen wollen / müssen, auch wenn Du das aktuell nicht planst.

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Und wenn der Vermieter ggf. mal nicht mehr Vermieter ist, weil ihm das Haus aufgrund von Schulden zwangsversteigert wird oder er gezwungen wäre, das Haus „sehr günstig“ zu veräußern, um aus der Schuldensituation raus zu kommen, die für einen Vermieter angesichts sinkender Immobilienpreise und geforderter energetischen Sanierungen nicht unbedingt besser wird.

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