Vermieter Kabelfernsehen

Hallo,
Wir haben über das schon gelegte Kabel fürs Kabelfernsehen Internet und Telefon. Fernsehen empfangen wir über DBTV Antenne. Die Gebühren zahlen wir direkt an die Kabel Firma.
Jetzt will unser Vermieter - eine grosse Vermietungsgesellschaft -
eine Multimediadose anbringen in den Wohnungen.
Dafür sollen wir dann monatlich eine Grundgebühr für 9,99 Euro bezahlen. Diese würde über die Nebenkostenabrechnung berechnet werden.
Und bestehende Verträge mit anderen Anbietern sollen wir kündigen.

Wir haben keine Vertrag darüber, im Mietvertrag steht auch nichts. Das wird uns einfach aufgezwungen.
Kann der Vermieter das einfach so? Ich wollte ein Widerruf schreiben. Wie soll man das am besten formulieren?
LG

Hallo !

Im Vertrag steht nichts ? Was ist mit dem Kabel-TV-Netz ? Das ist hausseitig vorhanden gewesen, aber dafür wurde nichts berechnet von Seiten des Vermieters ?

Und was ist in den 9,99 €/mon. enthalten ? Hättest Du dann Telefon, TV und Internet für diesen Betrag ?
Das glaube ich nicht !

MfG
duck313

Hallo,
Das Kabel Netz war schon vorhanden. Der Vermieter hat dafür nichts berechnet.
Jetzt soll eine neue Multimediadose installiert werden, dann will der Vermieter 9,99 Euro monatlich Grundgebühr berechnen. Darin enthalten ist nichts. Eben eine Grundgebühr. Telefon, Internet, Fernsehen werden extra berechnet.
LG

Eine Grundgebühr bietet aber etwas, nur was soll das hier sein ?
z.B. Telefon kannst Du sicher nicht über deine Wohnungsgesellschaft bestellen, ebenso sicher nicht TV und Internet.
Also, wofür soll die „Grundgebühr“ sein ?

Eine reine Modernisierung kann das auch nicht sein.

Für eine Anschlussmöglichkeit die bereits vorher vorhanden war ? Wo wäre der Mehrwert ?

Man kann nur die Nebenkosten verlangen, die im Vertrag stehen (Einzelliste) oder wenn dort ein Verweis auf die „amtliche“ Liste aller möglichen Nebenkosten die umlagefähig wären. Sollte dann später eine neue Position in der Abrechnung auftauchen, so wäre das zulässig, wenn sie in der amtlichen Liste stünde und die vereinbart war.
Du musst Dir deinen Vertrag ganz genau anschauen, was da steht.

Fuer was, und wieviel? Kabelfernsehen ist doch nicht kostenlos, dies koennte vermutlich eingespart werden.

So wie das da steht und nach dem BGH Urteil unterliegt die Maßnahme der Duldungspflicht des Mieters:


Der VM muss noch nichtmal wegen der geringfügigen Belastung der Mieter durch den Einbau der Dose, ein 3 monatige Vorlaufzeit einhalten:
https://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-kabelanschluss/ ramses90

Hab noch mal nachgelesen, 45 HD Programme, Ausländische Sender und Internet 1 Mbit Flatrate, wäre wohl in dieser Gebühr für 9,99 Euro. Das alles brauchen wir nicht. Internet im Angebot ist zu langsam. Wenn man schnelleres Internet will , muss man zusätzlich zahlen.

Das schnelle Internet und Telefon zahlen wir jetzt schon direkt an den Kabelanbieter. Nicht an den Vermieter.

Jetzt noch mal meine Frage, wie kann ich einen Widerruf formulieren?

LG

Am besten wäre wenn Du dich rechtlich beraten lässt. Verbraucherberatung etwa.
Es kann sein, Du musst den Einbau dulden und auch bezahlen.
Ob Du ihn nutzen möchtest wäre egal.

Es wäre schon interessant zu wissen, ob das neue Angebot nicht zwangsweise das alte ersetzt. Zweimal das gleiche Kabel unterschiedlich verwenden geht nicht. Und das neue Angebot hört sich ganz so danach an, dass es sich um einen Kabelanschluss handelt.

Sprich mit dem Vermieter, sprich mit dem Kabelanbieter. Anwalt kostet Geld, die beiden nicht.

Btw: einen Wideruf kann man nicht starten, wenn es mangels Vertrag nichts zu widerrufen gibt. Wenn überhaupt wäre es hier ein Widerspruch gegen den Vermieter.