Mal angenommen:
Vermieter kündigt fristlos wegen unüberwindbarer differenzen.
Mieter widerspricht der Kündigung nicht und wohnt längst woanders.
Möbel werden trotz Aufforderung nach Monaten noch nicht abgeholt.
Frage:
Wann darf der Vermieter über die Möbel frei verfügen, oder diese entsorgen?
Mieter könnte sie schon längst abgeholt haben, hüllt sich aber in Schweigen und reagiert nicht aus reiner Schikane.
Welche Pflichten und Rechte hat in so einem Fall der Vermieter?
Der Mieter ist hier erstmal mit einer Frist von mindestens 2 Wochen abzumahnen, die Wohnung zu dem in der Abmahnung genannten Termin korrekt zu räumen. Ein Hinweis, dass danach die Räumung zu Lasten des Mieters geht, sollte auch nicht fehlen und der Zugang der Abmahnung sollte beweisbar sein.
Damit das Ganze korrekt formuliert und terminiert ist, empfiehlt es sich aber, einen RA einzuschalten, denn selbst nach Ablauf der Frist, darf man den Krempel nicht ohne weiteres einfach so entsorgen.
Gruß
BW
Der VM kann ohne Weiteres die weitere Mietzahlung vom unwilligen Mieter nach § 546a BGB verlangen und das sollte er, notfalls mit Hilfe eines Anwalts auch unverzüglich machen. Mal sehn wie schnell die Wohnung dann geräumt sein wird.
Dazu kommt auch noch, dass der Mieter mit Rückgabe aller Schlüssel den Besitz an der Wohnung aufgegeben hat.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Entsorgung-zurueckgelassener-Moebel-nach-Auszug--f26924.html ramses90
Hi,
ja, aber zum einen hat der TE gar nicht gesagt, er hätte die Schlüssel alle zurückbekommen, noch hat der ehemalige Mieter ein Statement abgegeben, dass der „den Krempel“ nicht mehr will … also weder mündlich noch schriftlich. Die Sachen sind also nicht herrenlos, wie der RA in dem von dir verlinkten Fall einfach so annimmt.
Gruß
BW
Hallo,
auch ein Vermieter hat den Schaden zu begrenzen, nicht zu maximieren. Preiswerter fuer den Mieter als die Mietzahlung waere mal mindestens die Einlagerung der Moebel. Spedition, Container, Vermieter zahlt vorab, spaeter klaert ein Gericht die Kostenseite (und die verschwundenen Wertgegenstaende / Antiquitaeten).