Hallo!
Ich wohne in einem Haus mit viel Garten. Ich habe das Problem
das ich seit Mai in diesem Haus wohne und mein Vermieter
mindestens einmal pro unangemeldet im Garten oder im
Nebengebäude steht (weil er immer noch irgendwas
Handwerkliches erledigen muss).
Hallo, hast Du das Haus mit Garten angemietet oder bist Du nur Mieter in einem von anderen Parteien mitbewohnten Haus ?
Er sieht es nicht ein sich
vorher anzumelden.
Der Vermieter muss sich bei Euch anmelden, rechtzeitig, man geht hier davon aus, dass dies mindestens zwei Tage vorher geschieht,
wenn er in Eure Wohnung weill. Wenn er sich in den allgemeinen Räumen aufhält - bei einem Mehrfamilienhaus - bedarf es nicht der Zustimmung der Mieter, wenn der Vermieter das Haus betritt. Der Vermieter darf jedoch grundsätzlich angemiete Räume eines Mieters nicht betreten. Das Betreten des Gartens, wenn er an den Mieter mitvermietet ist, ist in der Rechtssprechung nicht einheitlich.
Ich hoffe schon oft mit ihm darüber geredet
aber es ändert sich nichts. Gibt es irgendwo ein Gesetz wo es
steht das er sich anmelden muss.
Ein Gesetz gibt es nicht, aber es gibt die entsprechenden Urteile zu diesem Komplex.
Und auch das ich die ganzen
Schlüssel von ihm bekommen muss.
Der Vermieter muss dem Mieter bei der Übergabe der Wohnung sämtliche Schlüssel aushändigen.
Das er kein Recht auf noch
einen Schlüssel hat.
Bitte helft mir.
danke nicole
Es ist zu empfehlen, den Vermieter aufzufordern, sämtliche Schlüssel herauszugeben. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt - und dann erst - könnt ihr das Schloss austauschen. Aber bitte beachten, das alte Schloss und alle Schlüssel müssen aufbewahrt und bei einem Auszug wieder eingebaut werden. Eine Anzeige ist nicht zu empfehlen, bringt auch meist nichts. Es besteht nur die Möglichkeit, wenn ihr das Mietverhältnis bewusst vorzeitig ohne Kündigungsfrist beenden wollt, fristlos wegen des Hausfriedensbruches zu kündigen. Doch bitte auch hier Vorsicht. Nicht alles was nach Hausfriedensbruch aussieht, ist schon einer.
Grüsse Günter