Vermieter kommt immer unangemeldet

Hallo!
Ich wohne in einem Haus mit viel Garten. Ich habe das Problem das ich seit Mai in diesem Haus wohne und mein Vermieter mindestens einmal pro unangemeldet im Garten oder im Nebengebäude steht (weil er immer noch irgendwas Handwerkliches erledigen muss). Er sieht es nicht ein sich vorher anzumelden. Ich hoffe schon oft mit ihm darüber geredet aber es ändert sich nichts. Gibt es irgendwo ein Gesetz wo es steht das er sich anmelden muss. Und auch das ich die ganzen Schlüssel von ihm bekommen muss. Das er kein Recht auf noch einen Schlüssel hat.
Bitte helft mir.

danke nicole

Moien!

Selbstverständlich darf der Vermieter nicht unangemeldet in eurer Wohnung stehen, das ist im Prinzip Hausfriedensbruch.
Auch ist er verpflichtet euch komplett alle Schlüßel auszuhändigen. An eurer Stelle würde ich darüber nachdenken, daß Schloß auszuwechseln!

Bernd

Hallo Nicole,
lies mal Deinen Mietvertrag in dem das Zutrittsrecht des Vermieters geregelt sein sollte.
Im Allgemeinen darf der Vermieter nur aus einem wichtigen Grund die Wohnung betreten. Hierzu gehört nicht die Überwachung des Mieters, sonder die Vornahme von Reparaturen und die Abwehr von Gefahren.
I.Ü. hat er Dir alle Schlüssel zu übergeben.

Als Maßnahme empfehle ich Dir folgendes:
Schreibe ihm, daß alle Schlüssel, die zu Deiner Wohnung etc. gehören, bis spätestens 9.11.01 an Dich herauszugeben sind.
Weiterhin untersage ihm alle weiteren unangekündigten Besuche und verweise ihn auf den Mietvertrag bzw. die begründeten Zutrittsrechte.
Ansonsten würdest Du
a.) die Schlösser austauschen und
b.) eine Unterlassungsverfügung erwirken und
c.) zukünftig Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen und
d.) die Miete kürzen.

Sollte das nicht wirken, kannst du evt. sogar kündigen und Schadensersatz verlangen.
Hinweisen möchte ich Dich allerdings darauf, daß diese Maßnahmen zur Eskalation führen dürften, wenn der Vermieter stur bleibt.
Du kannst ja zunächst mit einer der gezeigten Maßnahmen anfangen.
Bitte beachte, daß die Ratschläge nur oberflächlich und allgemein gehalten werden können.

Viel Glück
Harry

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Hallo,

was hast du denn gemietet? Die Wohnung? Das ganze Haus? Den Garten ebenfalls? Die Nebengebaeude?
Wenn es nur die Wohnung ist, dann kann der Vermieter im Garten kommen und gehen wie er mag. Steht im Mietvertrag nur das Nutzungsrecht des Nebengebaeudes, so heisst das, dass du es benutzen darfst, der Vermieter aber eben auch noch.

Also: Mietvertrag studieren und dann überlegen, was der Vermieter darf oder nicht. Auf keinen Fall darf er die Wohnung unangemeldet betreten (ausser bei Gefahr im Verzug). Aber er darf durchaus unangemeldet vorbeischauen (wie der Brieftraeger auch, du musst ihn nur nicht reinlassen).

Gruss, Niels

TU ALLES… nur beachte net diesen Tip!!
Es sei denn du willst unbedingt „Krieg“ mit deinem Vermieter, zumal ein Schreiben wie hier empfohlen schon unter den Bereich Nötigung fallen könnte…

Bernd

…ist das was anderes?
Hallo Bernd,
das Schloß auszuwechseln wird den Vermieter bestimmt erfreuen, oder?

Harry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es sei denn du willst unbedingt „Krieg“ mit deinem Vermieter,

Genau, sie soll weiter mit sich machen lassen , was der Vermieter will.
Wenn sie was dagegen unternehmen will, wird sie den Vermieter verärgern.
Vielleicht sollte sie den Vermieter mit Wattebällchen bewerfen, wenn er das nächste Mal unangemeldet vorbeischaut.

zumal ein Schreiben wie hier empfohlen schon unter den Bereich
Nötigung fallen könnte…

Nötigung?
Die Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen ist Nötigung? Lies mal § 240 StGB.

Gruß
Harry

Moien!

Das Schloß auszutauschen ist normaler Selbstschutz z. b. auch vor den Vormietern die Schlüßel nachmachen konnten.

Dem Vermieter gleich mit Strafanzeige, usw… zu drohen ist imho einfach nur dumm, denn das bedeutet ziemlich sicher Anwalt, Gericht, Kosten und Ärger…

Man sollte auch in der Lage sein vernünftig mit passenden Mitteln zu reagieren…

Bernd

Hallo!
Ich wohne in einem Haus mit viel Garten. Ich habe das Problem
das ich seit Mai in diesem Haus wohne und mein Vermieter
mindestens einmal pro unangemeldet im Garten oder im
Nebengebäude steht (weil er immer noch irgendwas
Handwerkliches erledigen muss).

Hallo, hast Du das Haus mit Garten angemietet oder bist Du nur Mieter in einem von anderen Parteien mitbewohnten Haus ?

Er sieht es nicht ein sich

vorher anzumelden.

Der Vermieter muss sich bei Euch anmelden, rechtzeitig, man geht hier davon aus, dass dies mindestens zwei Tage vorher geschieht,
wenn er in Eure Wohnung weill. Wenn er sich in den allgemeinen Räumen aufhält - bei einem Mehrfamilienhaus - bedarf es nicht der Zustimmung der Mieter, wenn der Vermieter das Haus betritt. Der Vermieter darf jedoch grundsätzlich angemiete Räume eines Mieters nicht betreten. Das Betreten des Gartens, wenn er an den Mieter mitvermietet ist, ist in der Rechtssprechung nicht einheitlich.

Ich hoffe schon oft mit ihm darüber geredet

aber es ändert sich nichts. Gibt es irgendwo ein Gesetz wo es
steht das er sich anmelden muss.

Ein Gesetz gibt es nicht, aber es gibt die entsprechenden Urteile zu diesem Komplex.

Und auch das ich die ganzen

Schlüssel von ihm bekommen muss.

Der Vermieter muss dem Mieter bei der Übergabe der Wohnung sämtliche Schlüssel aushändigen.

Das er kein Recht auf noch

einen Schlüssel hat.
Bitte helft mir.

danke nicole

Es ist zu empfehlen, den Vermieter aufzufordern, sämtliche Schlüssel herauszugeben. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt - und dann erst - könnt ihr das Schloss austauschen. Aber bitte beachten, das alte Schloss und alle Schlüssel müssen aufbewahrt und bei einem Auszug wieder eingebaut werden. Eine Anzeige ist nicht zu empfehlen, bringt auch meist nichts. Es besteht nur die Möglichkeit, wenn ihr das Mietverhältnis bewusst vorzeitig ohne Kündigungsfrist beenden wollt, fristlos wegen des Hausfriedensbruches zu kündigen. Doch bitte auch hier Vorsicht. Nicht alles was nach Hausfriedensbruch aussieht, ist schon einer.

Grüsse Günter

Hallo,

schiesst du da nicht mit Kanonen auf Spatzen? Ich kann im ursprünglichen Posting nix vom Betreten der Wohnung lesen! Da steht was vom Garten und von Nebengebaeuden.
Ausserdem gibt es kein Gesetz, das dem Vermieter das unangemeldete Vorbeischauen verbietet. Er hat nur eben keinen Rechtsanspruch darauf, dann auch eingelassen zu werden.

Ich weiss ja nicht, was für Erfahrungen du mit Vermietern gemacht hast, aber es sind nicht alle „Boese Buben“!

Gruss, Niels