Vermieter kümmert sich nicht um korrodierte Balkone

Moin,
in einem mir bekannten Haus (Altbau) gibt es auskragende, betonierte Balkone. An der Unterseite ist vom Beton schon so viel abgeplatzt, dass die verrosteten Stahlträger teilweise frei liegen. Es ist nicht ganz klar, ob bereits Wasser durch die Fläche hindurch sickern kann.
Der Vermieter wurde schon mehrfach kontaktiert, reagiert aber einfach gar nicht.
Was wäre hier ein mögliches, im technischen Sinne zielführendes Vorgehen, dass die Schadensstelle durch einen Fachmann begutachtet wird auf dessen Aufforderung der Eigentümer dann angemessen reagieren würde?
Gibt es auch Behörden in diesem Zuständigkeitsbereich, die ggf. zu einer ersten Inaugenscheinnahme bereit oder sogar verpflichtet wären?

Danke für eine Idee!

VG
J~

Gibt es, das wäre die Bauaufsicht und das Ordnungsamt.

Aber die schreiten nur ein wenn bereits erkennbar die Sicherheit bedroht ist. Dann würden sie die Balkone sperren und unterhalb das Gelände absichern damit Passanten nicht gefährdet wären.

Wenn du denen z. B. Fotos der Schadstellen, Risse, Roststellen durch freiliegende Stahlbewehrung schickst werden die vermutlich nicht selbst aktiv sondern schreiben dem Hauseigentümer. Aber versuchen würde ich das dennoch,

Grundsätzlich ist der Hauseigentümer verpflichtet die Balkone zu überwachen (lassen) und ggf. reparieren , abreißen oder zu erneuern.

Die sonstigen mietrechtlichen Möglichkeiten eine Schadensbehebung (hier ja nicht wirklich nachgewiesen) durchzusetzen sind schwierig. Denn was bleibt ? Mietminderung weil man den Balkon nicht nutzen kann ? Das könnte man dann wenn er gesperrt werden muss und man bis Neubau/Reparatur keinen Balkon mehr hat.

MfG
duck313

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Ich habe keine Erfahrungen mit Behördengängen in diesem Zusammenhang, aber so etwas sollte eigentlich im Mietvertrag verankert sein. In anderen Worten: Wenn sich der Vermieter nicht meldet, könntest Du Dich etwa an einen Anwalt wenden…

Äächt getz?

Neugierhalber: Hast Du schon mal zur Miete gewohnt, und wenn ja, hast Du den Vertrag gelesen, den Du unterschrieben hast?

Sowohl meine Schwester als auch ich wohnen in Mietwohnungen, und bei Schäden kümmert sich der Vermieter darum. Das ist schon passiert. Jetzt etwa nach den Unwettern der vergangenen Monate und Jahre.

Das ist aber keine Konsequenz des Mietvertrages und somit von dessen Inhalt abhängig, sondern dass kommt daher, dass der Gesetzgeber sich über die Aufgabenverteilung in Mietverhältnissen Gedanken gemacht und diese im BGB niedergelegt hat:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

§ 535 BGB

Ich bleibe dabei, dass das bei meiner Schwester anders abgelaufen ist und das so gut funktioniert hat. Trotzdem bedanke ich mich für die Erklärung und den Link.