Vermieter - Mieter Einliegerwohnung Elementarschaden, Erstattung Wohnung/Pension

Hallo,
angenommen Vermieter V vermietet seine im Keller liegende Einliegerwohnung an Mieter M. Durch Starkregen/Unwetter läuft Wasser in die Einliegerwohnung.
Schaden wird von der Wohngebäudeversicherung des Vermieters anerkannt und die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit dauert ca. 2 Monate.
Vermieter V bekommt über seine Wohngebäudeversicherung den Sachschaden (Trocknung usw.) sowie Mietausfall bezahlt. Mieter M möchte nun - da er vermutlich für 2 Monate ausziehen muss - von V für diese Zeit anderweitigen Wohnraum bezahlt bekommen (Hotel, Pension o. ä.).
Meines Erachtens hat M hier keinen Anspruch gegenüber V, da V kein Verschulden trifft. Sofern M eine Hausratversicherung hat, könnte er vermutlich darüber Hotelkosten geltend machen, sofern er die Elementargefahren mitversichert hat.
Müsste es bei diesen Hotelkosten über die Hausratversicherung auch einen Hausratschaden geben oder würde da der Gebäudeschaden genügen?

Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Pitufino

P.S. V könnte vermutlich die Ansprüche des M seiner Privathaftpflichtversicherung melden, die den Schaden wegen „unberechtigter Ansprüche“ ablehnen würde?!?

Der Vermieter hat sich gegenüber dem Mieter vertraglich verpflichtet, eine einwandfreie Wohnung zur Nutzung zu übergeben. Es liegt nicht im Verschulden des Mieters, wenn das Gebäude keine ausreichende Drainage gegen Umwetter besitzt. Das ist ein baulicher Mängel, den alleine der Vermieter zu verantworten hat. Das ist die Rache, wenn man meint, mit billigem Wohnraum das schnelle Geld machen zu wollen. Zukünftig sollte der Vermieter solche Risiken selbst versichern.

Durch die Nachlässigkeit des Vermieters wurde der Mieter zeitweise obdachlos zudem wurde sein Inventar beschädigt. Meines Erachtens ist es weder vom meschlichen noch vom juristischen Standpunkt unvertretbar, Kosten dem Mieter abzuwälzen. Dessen Hausratversicherung wird das genau so sehen.

Den Mieter würde ich mit solchen Forderungen auch nicht zu sehr provozieren. Er könnte ggf. bei der Gemeinde prüfen lassen, in wie weit die Bauvorschriften tatsächlich eingehalten sind.

Hallo,

bei Unbewohnbarkeit einer Mietwohnung kann es sehr wohl sein, daß der Vermieter auch Kosten für den „angemessenen“ Ersatzwohnraum tragen muß - wobei die Mietersparnis natürlich angerechnet wird. Was da „angemessen“ ist, kommt auf die Einzelfallumstände an.

Und ob eine Versicherung das übernimmt, ist für die Haftung an sich erst mal kein Kriterium - Unterversicherung schützt vor Haftung nicht.

&Tschüß
Wolfgang

Das soll doch sicherlich heissen:
" meschlichen noch vom juristischen Standpunkt vertretbar"

„Kosten auf den Mieter abzuwälzen.“
Wenn, dann haste vollkommen Recht!
ramses90

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Ich bitte Fehler im Satzbau zu entschuldigen. Manchmal bleibt nicht die Zeit für eine Korrektur.

Das mag sein.

Es gibt tatsächlich Fälle in denen das Gebäude ordentlich gebaut wurde und dennoch Elementarschäden eintreten. Dafür gibt es die Elementarschadenversicherung. Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass hier weder den Mieter noch den Vermieter die Schuld trifft.

Der Vermieter hat eine Elementarschadenversicherung für das Gebäude. Aus welchem Grund soll er den Hausrat des Mieters versichern?

Der Mieter hat meines Erachtens das Recht die Miete zu mindern bzw. einzubehalten/nicht zu bezahlen.
Meine ursprüngliche Frage war eigentlich, ob der Vermieter für neuen Wohnraum für den Mieter aufkommen muss, sofern in kein Verschulden für die Lage trifft.
Angenommen in ein 10-Parteienhaus schlägt der Blitz ein und das Gebäude brennt ab (weder Mieter noch Vermieter trifft eine Schuld). Muss dann der Vermieter für alle 10 Parteien Wohnraum finden/bezahlen?

Viele Grüße
Pitufino

Hallo Wolfgang,

Meines Erachtens kann der Mieter die Miete kürzen oder aussetzen/einbehalten. Gibt es eine Grundlage auf derer der Vermieter die Kosten für einen angemessenen „Ersatzwohnraum“ tragen muss?
Wie oben schon kurz beschrieben, wenn der Blitz in ein 10 Parteienhaus einschlägt und das Haus niederbrennt, muss dann der Vermieter für angemessenen Wohnraum für die 10 Parteien sorgen? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Meines Erachtens könnte der Mieter das Risiko über eine Hausratversicherung abdecken (Hotelkosten). Hierzu war meine Frage, ob es einen Sachschaden am Hausrat bedarf, damit die Hausratversicherung eintritt oder genügt der Gebäudeschaden, der die Wohnung unbewohnbar macht?

Es geht hier nicht um eine Unterversicherung.

Viele Grüße
Pitufino

Hallo,

Das ist Sache eines Fachanwalts und stark von den Einzelfallumständen abhängig.

dann hast du eine zu begrenzte Phantasie. Nochmal: Der Vermieter hat einen Vertrag, den er nicht erfüllen kann - aus welchen Gründen auch immer und erst mal unabhängig von der Schuldfrage. Das begründet grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht ggü. dem Mieter - wenn mehrere Mieter betroffen sind auch ggü mehreren.
Deswegen ist auch dieser Einwand

-mit Verlaub- ziemlicher Unsinn, denn eine Hausratversicherung des Mieters tritt nicht ein, wenn eine Schadensersatzpflicht von Dritten wie zB dem Vermieter besteht. Sowas sollte einem eigentlich auch der gesunde Menschenverstand sagen.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

OK, das nehme ich mal so zur Kenntnis. Gibt es evtl. noch Mitleser, die derselben Meinung sind?

Das stimmt - mit Verlaub - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Wenn eine Schadenersatzpflicht eines Dritten besteht, tritt die Hausratversicherung sehr wohl ein, sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt. Beschädigen Leitungswasser oder Feuer den Hausrat - beispielsweise verursacht durch den Mieter oberhalb, da er den Abfluss verstopft hat, ein Leitungswasserrohr angebohrt hat oder die Kerze hat brennen lassen, dann zahlt zunächt die Hausratversicherung und die Versicherung kann dann Regress an dem Verursacher nehmen. Vorteil für den Geschädigten: Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert und der Schadenersatzanspruch ist auf den Zeitwert begrenzt.

Viele Grüße
Pitufino

Das mag nicht sein, das ist unabdingbare Grundlage des Mietvertrags.

Das ist zwar auf den ersten Blick ein hübscher Name, aber vielleicht solltest du doch mal nachschauen, was da eigentlich versichert ist. So wird das nichts.