Hallo,
angenommen Vermieter V vermietet seine im Keller liegende Einliegerwohnung an Mieter M. Durch Starkregen/Unwetter läuft Wasser in die Einliegerwohnung.
Schaden wird von der Wohngebäudeversicherung des Vermieters anerkannt und die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit dauert ca. 2 Monate.
Vermieter V bekommt über seine Wohngebäudeversicherung den Sachschaden (Trocknung usw.) sowie Mietausfall bezahlt. Mieter M möchte nun - da er vermutlich für 2 Monate ausziehen muss - von V für diese Zeit anderweitigen Wohnraum bezahlt bekommen (Hotel, Pension o. ä.).
Meines Erachtens hat M hier keinen Anspruch gegenüber V, da V kein Verschulden trifft. Sofern M eine Hausratversicherung hat, könnte er vermutlich darüber Hotelkosten geltend machen, sofern er die Elementargefahren mitversichert hat.
Müsste es bei diesen Hotelkosten über die Hausratversicherung auch einen Hausratschaden geben oder würde da der Gebäudeschaden genügen?
Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Pitufino
P.S. V könnte vermutlich die Ansprüche des M seiner Privathaftpflichtversicherung melden, die den Schaden wegen „unberechtigter Ansprüche“ ablehnen würde?!?