Vermieter reagiert nicht auf Reparaturen. Was tun ? Selbst beauftragen ?

Hallo,

eine Person wohnt in einer Mietwohnung. Es sind kurz hintereinander 2 Schäden aufgetreten. Zum einen ist der Rollladen gerissen ( der Laden selbst, nicht die Kordel ) und ein Fenster ist undicht ( es kommt bei Regen Wasser rein ).

Beides wurde vor ca. 2 Wochen dem Vermieter per Email mitgeteilt. Seitdem hat er aber nicht darauf reagiert ( normalerweise antwortet er recht schnell ).

Was kann der Mieter tun ? Nochmal anschreiben und eine Frist zur Reparatur setzen ? Oder gleich Handwerker beauftragen und die Rechnung dem VM schicken ?

Gruß

Nein. Du wirst erst abmahnen müssen, sog. Inverzugsetzen. Googele mal.

Nun bei Mängel an der Mietwohnung kann man ab den Auftreten die Miete mindern, incl der Nebenkosten (bei der Abrechnung darauf achten, dass dies berücksichtigt wurde). Zur Mietminderung hat man noch zusätzlich die Möglichkeit ein Recht auf Einbehaltung eines Teiles der Miete um Druck auszuüben, nach Reparatur muss der Einbehaltenen Teil aber an den Vermieter ausbezahlt werden.

Das Ganze bitte mit fachkundigen Beistand machen, denn man schiest zu schnell über da Ziel hinaus.

Urlaub? - Nochmals ein Schreiben versenden, dabei einen Hinweis auf die Mietminderung + Zurückbehaltungsrecht hinweisen. Angemessene Frist setzen. Und den Vermieter mitteilen, dass man sonst sein Recht zur Selbstvornahme in Anspruch nimmt.

sorry, verklickt

Abmahnen ?

Und eine Mietminderung ist hier Zulässig ? Wie hoch kann die bei einem undichten Fenster sein ?

vermutlich so um 5 - 10%. Da müsste man mal in einer der vielen Mietminderungstabellen nachschauen was da die Gerichte entscheiden haben.

Das wäre doch ein Hinweis, etwas hat mit der Email nicht geklappt bzw. der Vermieter ist nicht anwesend.
Hake nach, rufe an, schreibe einen Brief.

Die Schäden sind nicht so schlimm dass man Soforthilfe in Eigenvornahme machen müsste(dürfte). Zumal es ja so sein wird, dass man die Schäden nicht reparieren kann (wirtschaftlich) sondern Bauteile austauschen müsste.

MfG
duck313

Mal abgesehen von den rechtlichen Möglichkeiten…

Wenn der Vermieter normalerweise schnell antwortet, dann scheint es ja kein schlechtes Verhältnis zu sein.
Will man das nun wegen einer defekten Rolllade ändern und sich gegenseitig ankeifen?
Ich denke nicht.

Daher versuch mal anzurufen und frage vielleicht auch einfach mal nach, ob du evtl. einfach einen Handwerker selber beauftragen darfst und er die Rechnung übernimmt. Dann braucht er sich nicht darum zu kümmern.

Manchmal landet eine Mail auch einfach im Spam Ordner oder wurde vergessen zu beantworten.

Gruß

Vergiss das mal schnell wieder. Sieh zu, dass du den Vermieter erreichst und kläre die Sache. Möglicherweise ist die Email ja tatsächlich nicht angekommen, oder im Spam-Ordner gelandet, oder er hat sie schlicht übersehen…
Schärfere Geschütze würd ich im Interesse eines weiterhin guten Verhältnisses erstmal nicht auffahren.

Gruß,

Kannitverstan

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Für was denn, bitte? Wir wissen bislang nicht mal, ob der Gebrauch der Mietsache wirklich nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist. Ein Riss am Rolladen kann alles mögliche bedeuten, und das undichte Fenster vielleicht nur bei passender Windrichtung undicht.

Also erst mal langsam mit den jungen Pferden.

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Daher auch Vermutlich und den Verweis auf die Tabellen

Mit dem Rolladengurt das ist doch „Pipifax“. Neuen kaufen, Kastendeckel ab und nach Anweisung einbauen:
https://www.baumarkt.de/ratgeber/a/rolladengurt-erneuern/
es gibt sogar Reparatursets wo nicht der ganze Gurt erneuert werden muss:



Bedenke, dass Du einen gewissen Satz der Reparaturkosten selbst ttragen musst wenn die, laut Mitvertrag angegebene Summe nicht über- sondern unterschritten wird. ramses90

Nicht der Gurt ist gerissen, sondern der Rollanden an sich.

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