Vermieter verbietet Ablufttrockner

Hallo Leute, eine Frage an alles Experten in Sachen Mietrecht:
In unserem Mehrfamilien-Miethaus gibts einen Waschkeller mit Anschlüssen für Waschmaschienen und Trockner. Sonst existiert kein weiterer Wasch-/Trockenraum. Lt. Mietvertrag ist das Wäschetrocknen in der Wohnung verboten. Bisher tuckerten daher einige Ablufttrockner. Die Abluftschläuche führen mit Verlängerungen an das Kellerfenster. Seit ca. 3 Wochen hängen jetzt Zettel im Haus aus - keine direktes, persönliches Anschreiben- die besagen, daß ab 1.12. der Betrieb von Ablufttrocknern verboten sei. Begündung: Die Waschkeller seien baulich dafür nicht geeignet, es wären durch die Kondensfeuchte an den Decken / Wänden im Waschkeller schon Schäden entstanden.
Soweit die Hausverwaltung.
Aus Sicht der Mieter sieht das ganz anders aus. Erstens kann man (mangels Platz) nur mit Trocknern trocknen (kein Platz für Wäscheleinen) außerdem hat niemand Geld, um sich neue und teure Kondenstrockner anzuschaffen. Die aufgetretenen Schäden sind auch nicht belegt. Wenn die Luftschläuche durch das Fenster ins Freie geleitet sind, wo sollen dann durch Feuchtigkeit Schäden entstehen ???
Was kann man tun, wie kann man sich dagegen wehren ???

Danke im voraus an alle Antwortenden,

Michael

Hallo Michael,

zu Euren Mietverträgen: der Vermieter kann Euch das trocknen von Wäsche in der Wohnung nicht pauschal verbieten. Er kann nur vom Mieter verlangen, daß keine Schäden entstehen, was man mit ausreichender Lüftung verhindern kann.
Und zu den Trocknern im Waschkeller: Macht Euch bloß nicht kirre! Ein solch formloses Schreiben kann keine bindende Wirkung haben. Da der Vermieter die bisherige Praxis stillschweigend geduldet hat, kann er ein solches Ansinnen nur mit persönlichen Anschreiben und angemessenen Fristen durchsetzen. Auch muß er wirklich belegen, daß die behaupteten Schäden 1. wirklich da sind, und 2. mit größter Warscheinlichkeit auf die Trockner zurückzuführen sind.
Mein Tipp: Einer im Haus wird doch sicher eine Rechtsschutzversicherung haben. Der soll zum Anwalt gehen. Der Rest der Mieter kann sich anschließend auf diesen (dann hoffentlich) geklärten Fall berufen. Oder Ihr geht zum Mieterschutzverein (die beraten einen sofort nach dem Vereinseintritt).
Keiner muß zum 1.12. seinen Trockner außer Betreib setzen, aber profesionelle Hilfe ist hier sicher angeraten.

Gruß Stefan

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Hallo Michael,

zum Rechtlichen kann Ich Dir nichts sagen, aber zum technischen:

1.: wenn ein Ablufttrockner im Raum betrieben wird und der Schlauch am Fenster nach draußen hängt steigt die nasse heiße Luft nach oben und kondensiert an der Hauswand, was im Winter evtl. zu Frostschäden am Verputz führen könnte. Denk Ich mir.

2.: Im Raum selbst dürfte es zu keinen Kondenswasserschäden kommen, da ja der Trockner die Luft aus dem Raum wegsaugt, die Wäsche trocknet und durch den Schlauch nach außen bläst. Es gibt somit keinen Luftstau.

3.: Es gibt im Handel Rohre mit Ausblasgittern, wie für die Dunstabzugshaube, mit denen man den Dampf Ordnungsgemäß nach außen führen kann. Sollte nicht unbedingt unterhalb eines Fensters der Erdgeschoßwohnung sein, wegen des Geruches, obwohl der nicht unangenehm riecht. D.h. das Mauerwerk kann keinen Schaden nehmen.

Die Willkürliche Allgemeinforderung, die Trockner stillzulegen halte Ich persönlich auch für falsch und feige. Ich selbst wäre nicht in der Lage einen Trockner JETZT SOFORT zu kaufen, nur weil einer es will.

dennis (der hier gerne streiten würde)