Hallo Leute, eine Frage an alles Experten in Sachen Mietrecht:
In unserem Mehrfamilien-Miethaus gibts einen Waschkeller mit Anschlüssen für Waschmaschienen und Trockner. Sonst existiert kein weiterer Wasch-/Trockenraum. Lt. Mietvertrag ist das Wäschetrocknen in der Wohnung verboten. Bisher tuckerten daher einige Ablufttrockner. Die Abluftschläuche führen mit Verlängerungen an das Kellerfenster. Seit ca. 3 Wochen hängen jetzt Zettel im Haus aus - keine direktes, persönliches Anschreiben- die besagen, daß ab 1.12. der Betrieb von Ablufttrocknern verboten sei. Begündung: Die Waschkeller seien baulich dafür nicht geeignet, es wären durch die Kondensfeuchte an den Decken / Wänden im Waschkeller schon Schäden entstanden.
Soweit die Hausverwaltung.
Aus Sicht der Mieter sieht das ganz anders aus. Erstens kann man (mangels Platz) nur mit Trocknern trocknen (kein Platz für Wäscheleinen) außerdem hat niemand Geld, um sich neue und teure Kondenstrockner anzuschaffen. Die aufgetretenen Schäden sind auch nicht belegt. Wenn die Luftschläuche durch das Fenster ins Freie geleitet sind, wo sollen dann durch Feuchtigkeit Schäden entstehen ???
Was kann man tun, wie kann man sich dagegen wehren ???
Danke im voraus an alle Antwortenden,
Michael