Vermieter verlangt Ausbau von eingemauertem Kaminofen

Wir ziehen aus, der Vermieter verlangt jetzt den vollständigen Ausbau des Kaminofens. Dieser ist vom Vormieter (mit Vermieterzustimmung) eingebaut worden (signifikante bauliche Veränderung - Parkett wurde harausgenommen und gefließt, der Ofen ummauert). Wir haben diesen vom Vormieter übernommen. Im Mietvertrag selbst steht nichts vom Ofen.

Kann der Vermieter den Ausbau tatsächlich verlangen?

Dann ist das doch nicht euer Problem.

Gruß,
Steve

Leider wohl doch.
Mit der Übernahme der Einbauten gehen die Rechte und Pflichten an den neuen Mieter über.

„Die Rückbaupflicht besteht nämlich unabhängig von der Zustimmung des Vermieters.“

Wahnsinn, in was für einer verrückten Welt wir leben.

Der Vormieter hätte ja aushandeln können, dass der Vermieter auf den Rückbau verzichtet und der Kamin bei Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters übergeht.

Der Nachmieter hätte bei Mietbeginn auch sagen können, dass er den Kamin nicht übernehmen will, oder eine Regel im Mietvertrag zum Rückbau aufnehmen können.

Aber ohne das hat er sich einen Klotz ans Bein binden lassen, der jetzt fünfstellige Kosten verursachen könnte.

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Wieso? Eine Veränderung der Mietsache, die über die reine Einrichtung und Innendekoration hinausgeht, ist immer zustimmungspflichtig. Nur, weil ich einem Mieter die Veränderung meines Eigentums gestatte, heißt das doch nicht, daß der das einfach so lassen darf, wenn er auszieht. Natürlich kann ein Vermieter auf den Rückbau verzichten, aber er verzichtet nicht darauf, nur weil er den Einbau erlaubt. Kurz gesagt: es handelt sich um zwei völlig verschiedene Sachverhalte, die jeweils einer Zustimmung bedürfen.

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Ich bin kein Rechtsanwalt, stelle mir da aber Lücken vor.

Ihr habt die Wohnung also mit eingebautem Kamin übernommen.
Wusstet ihr davon, dass der Vormieter diesen eingebaut hat und ihr die Pflicht zum Wiederausbau übernehmt?
Wenn nicht, dann würde ich fast auf Täuschung durch den Vermieter tippen.
Das ganze würde ich gar nicht erst versuchen weiter mit dem Vermieter zu klären, sondern direkt erstmal einen Rechtsanwalt dazu befragen (Erstberatung ist häufig kostenfrei).

Viel Erfolg!

Das ist eine Legende.

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Die Frage, die sich mir stellt, ist: Wusstet ihr beim Einzug, dass der Kaminofen nicht Teil der Mietsache war, sondern ein Einbau vom Vormieter?

Kann man bei so grundlegenden Umbauten, die man als Nachmieter nicht als solche unmittelbar erkennen kann, davon ausgehen, dass man die Pflichten übernehmen muss? Ich stelle mir gerade vor, ein Vormieter bricht eine Wand durch und baut eine Tür ein (fachmännisch und alles). Und der Nachmieter wird irgendwann überrascht mit der Aussage, das sei wieder zurückzubauen.

Ich käme mir da etwas veräppelt vor.

Wenn ihr allerdings wusstet, dass der Kaminofen nicht zur Mietsache gehört, wäre eine Absicherung empfehlenswert gewesen.

Gruß Bombadil

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Würde es sich in Österreich abspielen, wäre die „Erste Rechtsanwältliche Auskunft“ bei der Rechtsanwaltskammer keine Legende :wink:

Oder nicht ausprobiert…

Hier ist es durchaus häufig der Fall. Wenn ich ein Anliegen habe, dann rufe ich beim Rechtsanwalt an und erfrage die Möglichkeiten telefonisch. Wenn mir seine Idee nicht passt, dann rufe ich den nächsten an. Eine Rechnung habe ich noch nie erhalten. Erst dann, wenn ich diesen beauftrage.

Eine Erstberatung muss ja nicht immer ein vor Ort Termin mit allen Details sein.

Aber es gibt, wie am Wort zu erkennen, keine Erstberatung, die keine Beratung ist.

Die von Dir geschilderte schlichte Anfrage bei einem Anwalt, ob er sich mit einer bestimmten Sache befassen kann und möchte, ist keine Beratung, auch keine Erstberatung.

Schöne Grüße

MM