Vermieter verlangt das Weißen von 2 braunen Wänden

Hallo,

in unserer alten Wohnung sind im Wohnzimmer 2 Wände mit cappucino-farbenen Vliestapeten versehen. Weiterhin ist ein teil davon bis auf Hüfthöhe braun-hellbraun gestreift. Dieser Bereich war unser Essbereich, deshalb haben wir uns für eine farbige Trennung entschieden. Der Rest des Wohnzimmers ist mit einer weißen Strukturtapete versehen.
Der Vermieter war heut da und hat sofort gesagt, dass alles weiß gemacht werden muss. Nach kurzer Diskussion warf er ein, dass die Farbe nicht das Problem sei sonderern eher die beiden unterschiedlichen Strukturen der Tapeten. Er sagte wenn alles braun wäre wäre es ok, aber so sollen wir das braune weiß überstreichen. Wir entgegneten darauf, dass dann aber immernoch eine unterschiedliche Struktur der Tapeten vorhanden wäre. Er kam kurz ins Schwimmen und meinte wir sollen es mit Überstreichen versuchen und dann werden wir ja bei der Wohnungsübergabe in 2 Wochen sehen wie er entscheidet. Die Küche und das Arbeitszimmer sind mit gelb-oranger Tapete versehen. Das wurde akzeptiert. Das Schlafzimmer ist teilweise grün, hier haben wir einen weißen Anstrich eingeräumt.
Jetzt die Frage: Kann der Vermieter wirklich argumentieren, dass die 2 verschiedenen Farben (cappucino und weiß)und Strukturen der Tapeten das Problem sind? Wir fühlen uns eher willkürlich behandelt. Wäre es ein Alternative die Vließtapete zu entfernen und die nackte Wand anzubieten oder muss eine Tapete drauf sein?

mfg Sabine und Stefan

leider kann ich keine verbindlich antwort geben.
ich denke, ihr könnt die wohnung so verlassen, wie sie ist. soweit ich weiß, darf man wänder weißeln und tapizieren, jedoch muss alles im „normalen“ bereich sein. die wände müssen nicht neu geweißelt werden, jedoch dürfen sie auch nicht völlig verdreckt hinterlassen werden. der mieter ist verpflichtet - je nach gebrauch - die notwendigen schönheitsreparaturen selber durchzuführen. grob heißt das: alle fünf jahre weißeln etc.

lg

Hier finden sich Infos mit Verweis auf ein Aktenzeichen zu einem entsprechendem Urteil:

http://www.immo-magazin.de/mietrecht-ungewohnliche-f…

Weitere Streitpunkte sind dann gerne mal "Schönheitsreparaturen:

http://www.immo-magazin.de/mieter-und-vermieter-stre…

Grüße!

Um zu überprüfen, ob es überhaupt eine gültige Renovierungsklausel gibt, muss der Original-Wortlaut des Mietvertrags bekannt sein.
Selbst, wenn es eine gültige Klausel gibt, kann in ihrem Fall aber nicht eindeutig entschieden werden. Kommt darauf an, wie der Richter das sieht. Die Chancen stehen 50/50.

Hallo,

was steht denn im Mietvertrag? Wenn dort starre, zeitliche Fristen für die Renovierung angegeben sind, ist dieser Passus unwirksam.

MfG

Hallo,

da ich nicht weis, was in ihrem Mietvetrag steht, kann ich hier keine korrekte Antwort geben. Verschiedene Gerichtsurteile sagen aber, dass der Vermieter verlangen kann, dass alle Wände weis oder in einem Pastellton sein müssen.

Auf jeden Fall kann er verlangen, dass die Wohnung in dem Zustand abgegeben wird, wie sie übernommen wurde. Braune Tapete muss er nicht akzeptieren.

Die Vereinbarung, die Sie mit ihm vor Abnahme abgestimmt haben, sollten Sie schriftlich zusammenfassen und ihm mitteilen zur Bestätigung.

MfG P. Kunze

Die Frage ist doch: Wie war die Wand bei Einzug??

Letzendlich scheint es dem Vermieter dran zu liegen, dass er einem Nachmieter mit vertretbarem Aufwand eine gleichmäßige (im Hinblick auf schattenfreie Farbe und gleichmäßiger Struktur) Wand zur Verfügung stellen möchte.
Sollte dafür das Entfernen der vorh. Tapete und kleben neuer Tapete notwendig sein (und es vorher gleichmäßig gewesen sein)… machen sie’s!

Hierzu habe ich zwei interessante und aufschlussreiche Links für Euch parat.

Guckst Du hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Auszug-muss-ich-trot…

und hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Streichen-bei-Auszug…

Ich hoffe, es hilft Euch etwas weiter. Viel Glück!

Hallo,
normalerweise ist in dem Mietvertrag geregelt, wie die Wohnung nach Auszug zu übergeben ist. Grundsätzlich gilt: Wohnung so hinterlassen wie beim Einzug vorgefunden, d. h. wenn bei Eurem Einzug alle Wände weiß waren, so ist dieser Urzustand wieder herzustellen.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Ihre Wandtapezeirkunst in allen geschilderten Farb- und Strukturverirrugnen dürften sich in keiner weise mit den Vorstellugnen von Vermeitern im Besonderen und künftigen Mietern im allgemeinen decken. Der Vermeiter kann auf Herstellung des mietvertaglich verinbarten Zustandes bestehen. Kommt es darübeer zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung, kann das für sie als Mieter teuer werden! - Viel Glück! - oder sicher gehen und den Kram runterreißen, schlichte Rauhfaser drauf und einmal weiß streichen; dann entfällt jeglicher Meckergrund!.

Hallo,

unabhängig davon, ob die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam auf die Mieter abgewälzt wurden oder nicht, sind die Räume in einem weitervermietbaren Zustand bei Mietende zurück zu geben.

Zwar ist dies Anschauungssache, aber meines Erachtens gehört hierzu sehr wohl eine einheitliche Dekoration, insbesondere im Wohnzimmer.
Ich halte daher sowohl eine einheitliche Struktur der Tapeten als auch den Anstrich in einer Farbe für angemessen.
Auch eine nur teilweise Tapezierung halte ich nicht für ausreichend.

Eine willkürliche Behandlung vermag ich nicht zu erkennen, da der Vermeieter sogar die farbigen Wände in Küche und Arbeitszimmer akzeptiert.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo,

pauschal laesst sich dies nicht beantworten. Wie lautet denn der entsprechende Passus im Mietvertrag?

Lieben Gruss mitredenwill

Moin,
Leute, Ihr habt Fragen über Fragen die so nicht zu beantworten sind.
Schaut doch mal bitte in Euren Mietvertrag, darin sollte alles stehen oder geregel sein. Wenn darin NICHTS steht so könnt Ihr die Wohnung unter Einhaltung der Renovierungsfristen in allen Farben zurück geben.

Gruß connection

Das ist nicht richtig. Für den Anstrich ist der
Vermieter zuständig. Dazu gibt es ein neues
Urteil. Musst du einfach mal googeln.
Der Anstrich ist mit der Miete gedeckelt.
Viel Erfolg

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Während der Mietzeit kann Ihnen der Vermieter nicht vorschreiben, welche Wandfarben Sie verwenden. Beim Auszug sieht es aber anders aus, wenn durch Ihre Farbwahl eine Weitervermietung der Wohnung erschwert wird.

Hier müssten Sie entweder die Wände in neutralen Farben (weiß, creme) streichen, oder Sie wären zu Schadensersatz verpflichtet.