Vermieter verlangt im Voraus Selbstauskunft und eine Schufaauskunft

Hallo zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin.
Folgendes ist mir letzte Woche passiert.
Ich habe mir über immoscout einige Wohnungen angesehen.
Habe mich auch bei einigen gemeldet und mein Interesse bekundet.

Eine Vermieterin antwortete mir prompt und schrieb mir das ich mir die Wohnung ansehen könnte aber sie wollte bevor der Besichtigungstermin statt findet eine Selbstauskunft und eine Schufaauskunft sehen. Sollte ich dieses nicht vorzeigen würde kein Besichtigungstermin statt finden.
Ich habe ihr dann freundlich zurück geschrieben das ich mir doch erstmal die Wohnung anschauen möchte. Danach würde ich mich entscheiden ob ich die Wohnung nehme oder nicht.
Ihre Antwort:" Nein, ich zeige nur Interessen die Wohnung, die mir vorher eine Selbstauskunft und eine Schufaauskunft vorzeigen".
Das fand ich schon ein bisschen unseriös. Wenn Maklerfirmen das machen würden, würden die ja sofort in die Insolvenz gehen weil da keiner mehr kommt.

Wie sehr ihr die Sache?
Da würde ich gerne mal ein paar Meinungen zu hören.

Viele Grüße
Aoun

Schufa? Das darf der Vermieter nicht:

Das gilt zum Beispiel für die Schufa-Auskunft. Der Vermieter darf sie erst von Ihnen verlangen, wenn er Ihnen die Wohnung zugesagt hat. Fordert der Vermieter die Auskunft pauschal von allen Interessenten, verstößt er gegen den Datenschutz.

Glückauf!

Hallo,

nein, das ist völlig normal. Die Zahl der Interessenten ist im Normalfall groß und zwar so groß, daß sich Vermieter (ggfs. vertreten durch einen Makler) erstens aussuchen können, wen sie als Mieter nehmen wollen und zweitens Termine über Wochen vergeben könnten, wenn sie vorher nicht ein bißchen aussieben.

Auf die beschriebene Weise sortiert man die aus, die sich eine Wohnung nur mal zum Spaß ansehen wollen und auch die, die sie sich gar nicht leisten können (aus Sicht des Vermieters/Maklers).

Sie würden das nicht so machen, wenn sich die Zahl der Interessenten dadurch auf null reduzieren würde.

Gruß
C.

Das habe ich mir fast gedacht.
Von mir bekommt keiner eine Schufaauskunft.
Die gibt es erst dann, wenn man mir die Wohnung zusagt.

Grüße

Du solltest Dich in dem Fall an den Gedanken gewöhnen, daß sich die Wohnungssuche ein bißchen länger hinzieht.

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Die Wohnung ist in einer Stadt wo ein hoher Leerstand an Wohnungen ist.
Mehr Angebote als Nachfrage.

Aber da wollte wohl jemand auf Nummer sicher gehen.

Das werde ich tun.
Ansonsten habe ich immer noch eine andere Stelle bezüglich Wohnungen. Da kann ich auf jeden Fall sofort was bekommen. Nein, nicht das Sozialamt etc.

Auch bei hohem Angebot und wenig Nachfrage will der Vermieter sicherlich sicher sein, „endlich“ mal einen zu finden der langfristig drin bleibt und es auch bezahlen kann.
Wer weiß was diese Vermieterin schon alles erlebt hatte.

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Dann wirst du wohl sehr schlecht eine neue Wohnung bekommen. Versetz dich doch mal in die Lage des Vermieters. Mietnomaden (nein, dir unterstelle ich das nicht) sind heute an der Tagesortnung. Der VM überlässt dir eine Wohnung im Wert von mehreren zig Tausend Euro. Möglicherweise hängt die Refinanzierung, Altersvorsorge, etc. an den Mieteinnahmen. Da sollte man doch verstehen, das der VM diese Auskunft vor der Unterschrift haben möchte.

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Naja, hier geht’s nicht um die Vorlage vor der Unterschrift, sondern darum, daß man die Unterlagen vorlegen soll, bevor man die Wohnung gesehen hat, geschweige denn ein ernsthaftes Interesse angemeldet hat. Allerdings kann sich ein Datenschutzbeauftragter tausendmal hin- und in den Raum stellen, daß ein derartiges Verlangen unzulässig ist: wenn der Vermieter keinen Termin machen will, dann kann er das auch bleibenlassen.

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Einem Interessenten die Wohnung zu zeigen, der die Voraussetzungen des Vermieters nicht erfüllt (wie sinnvoll auch immer die sein mögen) ist schlicht Zeitverschwendung.

Gruß,
Steve

Ja, stimmt schon. Aber wenn ich ernsthaft Interesse habe, ist es doch eigentlich egal, wann ich die Unterlagen vorzeige.

Ganz genau. Das wiederum spricht dafür, über das Verfahren diejenigen Mieter auszusieben, die einfach mal Lust haben, eine Wohnung zu besichtigen. Dafür haben weder Vermieter noch die aktuellen Mieter Zeit.

ist was anderes als ‚sehen wollen‘. Hier ist ja nicht die Rede davon, dass der Vermieter das Ding behalten will.

Hallo alle,

dazu eine reine Interessensfrage. Wieso verstößt die Frage iner Herausgabe von Daten wie Schufa oder ähnlichem gegen den Datenschutz? Dadurch bin ich doch noch gar nicht in den Besitz dieser Daten gelangt. Wenn dann die EInwilligung (durch Heruasgabe der Daten) des Betroffenen ausbleibt müsste doch alles i.O.sein, oder?

Grüße
Karl