Bei der Installation der Rauchmelder wurde seitens des Vermieters mündlich vereinbart, dass wir diese 1 x jährlich
selbst auf Funktion überprüfen. Rückwirkend über 5 Jahre verlangt er nun mit einer Fristsetzung Wartungsberichte darüber,
die uns natürlich nicht vorliegen.
Darf er das?
Er könnte die Wartung auch von einer Firma durchführen lassen und Euch in Rechnung stellen…
So ein Wartungsbericht ist ja gleich ausgefüllt…
Wo ist das Problem?
Klar der Vermieter muss die Wartung nachweisen, wenn es zu einen Brandschaden kommt. Je nach Bundesland kann die Wartung der Mieter mache. Zum nachweisen einfach so ein Standartportokoll aus dem Netz hohlen ausfüllen und unterzeichnen → Problem gelöst.
Hallo!
ich verstehe auch nicht, was nun deine Schwierigkeiten sein sollen dem Vermieter zu bestätigen "Ja, ich habe den Rauchmelder „gewartet“- was auch immer das bedeuten soll, denn sie brauchen nicht gewartet werden.
Es soll regelmäßig der Testknopf gedrückt werden um seine Funktion zu testen und bei der Gelegenheit entstaubt man das Gehäuse (Lüftungsschlitze) auch gleich mit einem Pinsel oder Staubsauger.
Zum rechtlichen: Ja, wenn er diese Aufgabe wirksam auf den Mieter überträgt so kann er auch verlangen, der Mieter muss das dokumentieren.
Alternative wäre, er lässt es von Firma machen und Du (Mieter) musst es bezahlen über die Nebenkosten.
Allerdings hätte der Vermieter klipp und klar sagen müssen, es muss ein „Prüfbericht“ ausgestellt und übergeben werden. Ohne Vereinbarung kann er es auch nicht nachfordern.
Tipp: Selbst gemacht spart Geld !
MfG
duck313
ist aber eigentlich das Gegenteil von
Und je nach Typ muss auch die Batterie gewechselt werden.
Aber egal.
Vor allem: wozu eigentlich? Die letzte Prüfung ist wichtig, die davor beweisen doch jetzt überhaupt nichts mehr. Die nachträgliche Bestätigung schon gleich zweimal nicht.
Ihm kann es doch nur um Haftung gehen, und da ist allein die letzte Kontrolle entscheidend.
Na gut, ein kleiner oder scheinbarer Widerspruch.
Sie sind schon wartungsfrei, das Reinigen geschieht nach Bedarf so wie man auch sonst seine Wohnung sauber hält. Sieht man keine Spinnweben, angeklebte Insekten und Staubflusen, dann ist auch nichts zu machen.
Und Batterietausch sollte nicht anfallen, wenn man Geräte mit Langzeitbatterie verwendet, was ausdrücklich empfohlen wird.
Dann tauscht man (Vermieter) nach 10 Jahren den Melder, was man bei Meldern mit 1-2 Jahres-Batterie auch machen muss !
Warum der Vermieter nach 5 Jahren kommt und Belege fordert ? Irgend jemand hat ihn auf die Dokumentationspflicht (seine !) aufmerksam gemacht. Wer weiß ? Seine Versicherung, ein Bericht in „Haus und Grund“…
Das „Problem“ ist dass wir rückwirkend ab 2014 keine Wartungsprotokolle geführt haben und der Vermieter uns damals auch
nicht darauf hingewiesen hat. Bin nun selbst mal fündig geworden, sehr interessanter Artikel dazu.
Das ist doch kein Problem, interessant ist nur, dass die Jahresfrist bei einen Schadensfall eingehalten wurde, Sprich wenn es gebrannt hat, dass das Protokoll jünger als 365 Tage ist.
Druck ein Musterprotokoll mehrfach aus, nimm ein paar unterschiedliche Stifte, alle ausfüllen mit dementsprechenden Datum um gut ist.
Derzeit machst du dir mit den weiteren nachforschen nur mehr Arbeit als das Ausfüllen der Protokolle macht.