Vermieter verweigert Zaun

Guten Tag zusammen, und zwar bräuchte ich eure Hilfe. Ich lebe mit meinen Eltern zur Miete seit über 15 Jahren in der gleichen Wohnung. Wir haben eine Terrasse und hatten direkt unmittelbar nachdem man die Terrasse verlässt einen Trauben Baum gepflanzt. Und paar Blumen. Nach mehreren Jahren erhielten wir ein Schreiben das wir den Baum entfernen sollen oder die mini Fläche für 50€ im Monat behalten können. Das war natürlich zu viel! Wir vereinbarten mit der Verwaltung ein Termin und einigten uns darauf eine größere Fläche zu erhalten für 50€. Ich fragte die Verwaltung ob Sie den Zaun übernehmen. Da wir ein Zaun für die Fläche benötigen. Dies lehnten Sie ab und meinten das wir selber dafür aufkommen müssen, alles schön und gut. Paar Wochen später sehe ich wie 4 Nachbarn, auch einen kleinen Garten mit Zaun haben. Ich fragte natürlich rum und diese teilten mir mit das Sie keinen Cent für den Zaun bezahlt haben, 2/4 sind kürzlich eingezogen und hatten bereits den Garten mit Zaun so vorgefunden. Meine Frage nun ist: Steht uns nicht auch ein Zaun von der Verwaltung zu? Vor allem weil wir schon seid über 15 Jahren hier leben?

Danke im Voraus!

Servus,

Euch steht das zu, was Ihr gemietet habt. Ein Zaun ist weder Bestandteil der bisherigen noch der neuen Mietsache.

Wenn Ihr Wert auf einen Knallerbsenstrauch-Krieg legt, besorgt Ihr Euch eine Reihe Paletten (gebrauchte Einweg oder dunkel angelaufene, gesplitterte EPAL gibt es für recht wenig Geld) und geeignete Armierstahl-Stäbe und baut Euch Euren eigenen Zaun. Der wird so hübsch aussehen, dass bereits am Tag darauf einer von der Verwaltung anrufen wird.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo Aprilfrisch, mit der ersten Bemerkung, dass es einen Anspruch gibt, auf dass was er gemietet hat!
Den Tipp einen fruchtbaren Zaunhinzustellen und den Vermieter zu nötigen ist keine gute Idee, ich vermute auch die Anderen Mieter haben ihren Zaun selber bezahlt.
Das gibt nur Ärger und er muß zum Schluss seinen kleinen Garten auch noch abräumen!

1 Like

Und wer hat den Zaun dann hin gestellt? Der Vormieter? Hat der den Bezahlt?

Servus,

habe ich nicht gegeben, und der Vermieter wird dadurch zu nichts genötigt.

Lies doch nochmal kurz:

Die Sache mit dem Knallerbsenstrauch und dem Maschendrahtzaun ist ein paar Jahrzehnte her, aber ich glaube, das wird immer noch verstanden: Der sicherste Weg in einen fruchtlosen, hässlichen Kleinkrieg ist, dass erstmal vermutet wird, was einem „zusteht“. Hier sollte man reden mit die Lajt, zumal der Zaun im Moment der festen Aufstellung ins Eigentum des Vermieters übergeht.

Das wissen wir nicht, und es tut nichts zur Sache. Hier ist von einer gemeinsam genutzten Gartenfläche ein Stück nach vielen Jahren Mietdauer abgetrennt und einzeln vermietet worden - das ist lt. Sachverhalt bei den 4 Nachbarn nicht so gewesen.

Wenn bei der neuen Einzelvermietung nichts betreffend einen Zaun vereinbart worden ist, ist kein Zaun oder eingezäuntes Gartenstück gemietet, und der Vermieter braucht den Mietgegenstand nicht irgendwie zu verändern.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Der Zaun würde eine von euch gemietete Grünfläche abgrenzen vom Gemeinschaftsgarten / der Gemeinschaftswiese?
Wissen die anderen Mieter eigentlich, dass man die Fläche, die eigentlich von allen Mietern gemeinschaftlich nutzen konnte, einfach mal verkleinert hat, weil man einen Teil davon exklusiv an euch vermietet hat?

Vielleicht mag der Vermieter auch deshalb keinen Zaun, weil damit den anderen Mietern die Verkleinerung des benutzbaren Gartens offenkundig würde?

Einen Anspruch auf einen Zaun sehe ich nur, wenn es ohne diesen zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Mietsache kommt. Regelmäßig einfallende Wildschweinrotten, die den Rasen zum Acker umpflügen, könnten so ein Grund sein.

Aber nicht doch! So s-pricht man doch nicht von seinen Nachbarn!

SCNR

3 Like

Natürlich nicht. Zumal ich gerade lesen musste, dass selbst Wildschweinrotten kein hinreichender Grund für einen Zaunanspruch sind.