Ja da wird es schwierig, aber es gilt bei Energetischermodernisierung die Nachhaltigkeit / Energieeinsparung. Dieser Teil des Kostenblockes ist Umlegbar.
§ 555b Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
- durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
- durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt, . . . . . .
und zur Umlegung:
§ 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
. . .
(2) Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach Absatz 1; sie sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
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