Vermieterin will das ich trächtige hündin abschaff

hallo liebe mitglieder,

habe eine frage und hoffe hier auf ganz schnelle antwort.

meine hündin ist leider vor 4 wochen gedeckt worden,
haben es leider jetzt erst erfahren, da wir in dieser zeit in urlaub waren und sie bei freunden zu besuch war.

ich habe direkt meine vermieterin darüber informiert, doch mit ihrer reaktion habe ich nicht gerechnet…

sie sagte für sie gibt es nur zwei optionen:
entweder wir lassen die baby´s abtreiben (obwohl sie nur noch 4 wochen hat)
oder aber wir sorgen dafür das die hündin samt welpen für die zeit aus der wohnung entfernt wird.

was nun tun?
für uns kommen beide optionen nicht in frage.

hier ein paar eckdaten.

wir wohnen in einer ca. 100 quadratmeter grossen vier zimmer wohnung in der dritten etage.
hundehaltung war erlaubt.

jetzt die frage:

darf meine vermieterin uns dazu zwingen unseren hund samt welpen wegzubringen?
was kann schlimmstenfalls passieren wenn wir das nicht tun?
wie reagieren wir jetzt am besten?

wir sind bestimmt nicht bedeistert von der situation aber ändern können wir sie ja auch nicht mehr.

unsere vorstellung war; sobald die baby´s rausdürfen, mit ihnen in unseren angemieteten garten zu gehen, der eine strasse weiter liegt und sie nachts zu uns die die wohnung zu nehmen.

hoffe auf antworten.

glg fam. niessen

hallo,

schwierig… also ich denk es wäre zu klären was genau zur hundehaltung geregelt ist.
da man bei einem unsterilisierten weiblichen grundsätzlich davon ausgehen muss, dass das tier schwanger werden kann, kann man als vermieter meiner auffassung nach nicht die sofortige abschaffung des tieres verlangen.

habt ihr denn schon mit der vermieterin euren lösungsvorschlag diskutiert?
denn der ist super.
ganz am anfang geben die kleinen würmchen eh kaum einen ton von sich und sobald sie rausdürfen könnten sie mit dem muttertier in den garten umsiedeln
wenn sie da den ganzen tag toben schlafen die am abend eh sofort ein und das sollte auch in der wohnung nicht stören.
sichert ihr dann noch zu die welpen schnellstmöglich zu vermitteln (ab der 8. woche)

am besten der vermieterin nocheinmal die situation schildern und ihr einen genauen plan darlegen
zudem könnt ihr anbieten dass die hunde immer noch weg können sollte es doch beschwerden wegen des hundelärms kommen.

da ihr einen garten habt bietet es sich an dort ein hundefreigehege einzurichten, damit sie nicht ausbüchsen. ist es warm genug können sie dann auch mal dort übernachten in einer warmen hütte.
aber dieses muss mit einem verschließbaren deckel oder rund gebaut sein weil die kleinen sonst ausbüchsen (war bei den welpen meiner eltern der fall ;o) )

sprecht unbedingt auch mit den anderen mietern ob sich jemand durch die hunde gestört fühlen würde und teilt die ergebnisse der vermieterin mit. die wenigsten werden euch ins gesicht sagen dass es sie stört, damit stehen sie auf eurer seite und die vermieterin hat nichts gegen euch in der hand

viel erfolg bei den verhandlungen
ich hoffe ich konnte helfen
bei weiteren fragen schreibt mich einfach an
lg, schlumpf

ps: was für eine rasse wird es denn?
am besten direkt fotos der mutter machen und in internetforen sowie im tierheim aufhängen damit die kleinen schnell vermittelt werden

pps: wenn es kleine hunde sind, könnt ich eventuell einen aufnehmen

Hallo,

um was für Welpen handelt es sich denn? (Rasse)

Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber das es für Euch kein Problem geben dürfte zumindest die Welpen bis zu einer bestimmten Zeit nach dem Wurf bei Euch zu halten. Natürlich abhängig von der Größe der Welpen.
Aber um eine genaue Antwort zu bekommen, würde ich mich an einen Anwalt richten und unverbindlich nach Deinem Recht fragen. Die meisten Anwälte geben Dir schon am Telefon Info darüber, ob es Aussichten hat sein Recht einzuklagen im schlimmsten Fall.

Gruß

Zawarty

Hallo Fam. Niessen,

da würde wohl eher ein Anwalt was genaueres sagen können. ABER:

Wenn Hundehaltung erlaubt ist, muss m.E. ein Vermieter die vorübergehende Anwesenheit von Welpen akzeptieren. Das ist bei Hundehaltung nichts aussergewöhnliches. Anders wäre es, wenn Sie die Welpen behalten und in der Wohnung großziehen wollen.

Bedenken Sie: Der Tierschutz ist mittlerweile im Grundgesetz verankert worden. Es ist nicht vorstellbar, dass dieses Grundgesetz durch eine Vermieterin in Frage gestellt wird.

Zwangsmaßnahmen sind übrigens m.E. ebenfalls nicht möglich. D.h. Ihnen passiert erstmal gar nichts. Die Vermieterin müsste ihre An- und Absichten ohnehin konkret und schriftlich darlegen.

Hallo fam. niessen,
Hilfe, könnt ihr, auch bei „Tiere in Not“ finden, fragt einfach mal dort nach.

Gruß hexe1971

Meines Erachtens kommt die Vermieterin damit nicht durch, da Tierhaltung erlaubt ist.
Aber ich würde versuchen mich mit der Vermieterin irgendwie zu einigen, nicht dass sie euch aus anderen Gründen regulär kündigt. Über weitere Möglichkeiten würde ich mich an den Mieterbund wenden.

Hallo liebe Fam. Niessen

Das ist wirklich eine schwierige Situation in der sie stecken. Logisch überlegt sieht es von mir aus so aus, ich nehme an im Mietvertrag steht Hundehaltung erlaubt so wie ich es aus ihrem Schreiben entnehme?! Es ist aber auch nicht fest gelegt wie viele Hunde sie halten dürfen? somit kann die Vermieterin auch nichts dagegen halten wenn ihre Hündin trächtig ist und Junge bekommt? ausser es steht im Mietvertrag, dass bei weiteren Tieren die Vermieterin angefragt und um Erlaubnis zu bitten. Dann ist die Vermieterin am längeren Hebel und darf auch solche Forderungen haben. Ich von mir aus, würde nochmals mit der Vermieterin sprechen und die Situation in der sie sind nochmals erläutern. So kurz vor der Geburt ist es absurd die Welpen zu töten. Appellieren sie an ihr Herz. Allen falls würde ich beim Tierschutz anfragen, was man da noch machen kann betreffend Vermieterin.
Liebe Grüsse
Jango

Hallo, Fam Niessen,

sehr übel, was da abläuft…

Leider kenne ich sehr wenig Daten. Insb. wäre die „Größe und Rasse“ Eures Hundes wichtig.

Nach derzeitiger Mietrechtsprechung ist bei „Tierhaltung“ der Maßstab „in angemessener Zahl und Größe“, d.h. 3 Rennmäuse sind weniger problematisch als z.B. 3 ausgewachsene Dobermänner.

Dazu wären auch evtl. weitergehende Ausschlussklauseln im Vertrag interessant (und, ob diese ggf. nichtig sind).

Ich denke auf alle Fälle, dass z.B. eine Wohnungskündigung wegen des Vorfalls eher schwierig sein dürfte.
Evtl. müsste man der Vermieterin auch das zust. Veterinäramt oder den örtlichen Tierschutzverein „auf den Hals hetzen“, bei massivem Druck auch die Presse (gibt immer schöne Schlagzeilen :smile:).

Insgesamt wäre aber wohl ein Plan notwendig, die Kleinen - sobald sie regulär von der Mama weg dürfen - abzugeben, um den „Schaden“ zu minimieren.
Auch „die Hinterlassenschaften im Garten“ sollten sofort entfernt werden (auch ein Zankapfel).

Eine „Abtreibung“ auf Wunsch des Vermieters oder die „Verbannung der MamA“ ist m.E. undenkbar ! (Zeitung, s.o.)

Ich hoffe, damit geholfen zu haben. Ansonsten einfach noch mal mit weiteren Informationen melden …

lg

lumini