Vermietung an GmbH

Hallo,

ich habe eine Frage zur Vermietung einer Immobilie an eine GmbH.
Kann ich als Gesellschafter einer GmbH meine Immobilie an diese vermieten, genauso, wie wenn es sich um eine andere (natürliche) Person oder einen fremden Betrieb handelt? Entstehen „meiner“ GmbH Kosten dadurch und mir persönlich Einnahmen oder sind wir steuerlich sozusagen „eins“, so dass eine „Vermietung“ gar nicht möglich wäre?

Vielleicht weiß jemand guten Rat.
Herzlichen Dank im voraus!

Zivilrechtlich ja.

Steuerlich entsteht in aller Regel eine Betriebsaufspaltung, die dazu führt, dass die Immobilie zu Betriebsvermögen beim Besitzunternehmer (dir als natürliche Person) wird. Dies ist meistens unerwünscht, da die Immobilie danach steuerverstrickt ist.

Gegebenfalls entsteht auch eine umsatzsteuerliche Organschaft, aber das ist meistens egal.

Hallo nurmitlesen,

Du verwendest Fachbegriffe, denen sicherlich eine genaue Definition zugrunde liegt. Ich als Laie tue mir schwer damit und verstehe es, glaube ich, noch nicht richtig.

Die Immobilie IST doch schon in meinem Besitz. Wird sie jetzt auch noch Besitz der GmbH? Wie kann das sein? Wahrscheinlich verstehe ich das falsch, sorry.

Was ist eine „steuerliche Betriebsaufspaltung“? Und inwiefern sollte eine steuerliche Verstrickung nachteilig sein?

Ich stelle mir vor, dass ich als vermietender Gesellschafter durch die Mieteinnahmen nicht mal meinen persönlichen Einkommensteuerfreibetrag erreichen würde, während die GmbH durch die Mietkosten weniger Steuern zu zahlen hätte. Insgesamt würden auf diese Weise Steuern gespart.

Denke ich das richtig? Oder habe ich einen Denkfehler dabei?

Die Immobilie gehört dir, aber jetzt ist sie Privatvermögen, bei Vermietung bzw. Überlassung an die GmbH wird sie zu Betriebsvermögen.

Privatvermögen kannst du nach spätestens zehn Jahren steuerfrei verkaufen, bei Betriebsvermögen musst du irgendwann den Wertzuwachs versteuern. Dieser Zwang zur Versteuerung ist das, was ich Steuerverstrickung genannt habe. Du bekommst die Immobilie nicht mehr aus dem Betriebsvermögen heraus, ohne Steuern zu zahlen.

Das ganze Konstrukt „Immobilie im Privatvermögen an eine GmbH vermietet oder überlassen“ heißt im Steuerdeutsch „Betriebsaufspaltung“.