Hallo,
ich habe eine Wohnung vermietet und sitze gerade an meiner Steuererklärung.
Hier stellt sich für mich die Frage, was kann ich aus der Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung als Erhaltungsaufwand angeben? Und welche Daten sind für den Mieter interessant?
Der Nebenkostenabrechnung ist ein Beleg mit einer Übersicht von Werten aufgeteilt nach § 35a Abs. 2 und § 35a Abs. 3 beigefügt. Dabei sind einzelne Positionen mit Sternchen versehen (umlagefähig). Heisst das, die Sternchen-Werte kann der Mieter angeben und ich als Vermieter den Rest?
Wobei ich nicht ganz verstehe, warum die Werte nicht abschließend deckungsgleich sind mit den Angaben auf der originären Hausabrechnung. Als Vermieter kann ich doch auch das Material ansetzen?
Leider habe ich im Internet keine richtigen guten Hinweis dazu gefunden, deshalb meine Bitte um Hilffe bei Euch.
Viele Grüße
H.