Vermietung Einkommensteuer

Ansetzen in der Einkommensteuererklärung. Bei einer Vermietung wurden Handwerkerarbeiten durchgeführt. Die Kosten wurden aus der Rücklage entnommen. Können in der Steuererklärung die Rücklageentnahme u n d die Handwerkerrechnungen als Instandsetzungskosten angesetzt werden?

Hallo,

wenn eine Hausverwaltung eine Hausgeldabrechnung erstellt, dann kannst du daraus normalerweise die Erhaltungsaufwendungen erkennen. Diese sollten mit den Entnahmen aus den Rücklagen übereinstimmen. Wenn noch desweiteren eine Darstellung der Handwerkerrechnungen nach § 35a EStG enthalten ist, dann hat die bei Vermietung keinerlei Bedeutung. Diese ist nur bei Selbstnutzung relevant. Also setzt du davon garnichts an.

Schöne Grüße!