Vermietung ohne Heizung?

Hallo,

Vermieter X möchte Mieter Y eine Wohnung völlig ohne Heizung vermieten. Renovierungsmaterial wird Y von X erstattet, X beteiligt sich allerdings nicht an der Anschaffung von neuer Heizung.

Folge: Y scheut vor teurer Anschaffung von hochwertiger, verbrauchsarmer Heizung und muss auf sehr verbrauchsteure Elektroheizung oder arbeitsintensiven Holzofen zurückgreifen. Hoher Wertverlust der Geräte + hohe Verbrauchskosten ärgern Y. Will aber Wohnung trotzdem haben, Welche Möglichkeiten hat er?

Angenommen im Mietvertrag steht keine Sonderklausel zur Heizung, nur der Abschnitt über die Heizung ist durchgestrichen.

Viele Grüße,

Juliane77

Wenn ich das richtig verstehe, dann will der potenzielle Mieter hier nach Möglichkeit in Kenntnis der Lage einen Mietvertrag abzuschließen, um dann sagen zu können: Ätschbätsch, du musst mir jetzt doch eine Heizung einbauen, Vermieter! So was nennt man rechtsmissbräuchliches und damit arglistiges Verhalten.

Abgesehen davon sehe ich keinen Anspruch des Mieters. Denn es liegt ja kein Sachmangel vor.

Levay

Hallo Juliane!

Vermieter X möchte Mieter Y eine Wohnung völlig ohne Heizung
vermieten. Renovierungsmaterial wird Y von X erstattet, X
beteiligt sich allerdings nicht an der Anschaffung von neuer
Heizung.

In Klartext heißt das: Der Eigentümer eines Hauses mit Reparaturstau und Modernisierungsbedarf will in die alte Hütte nichts mehr investieren. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das Gemäuer nicht zeitgemäß isoliert und gehe getrost davon aus, daß es auch nicht trocken ist. Der Einbau einer Heizung durch den Mieter hätte sofort hohe Kosten zur Folge und sodann den Brennstoffverbrauch früherer Zeiten zu heutigen Kosten.

Gibts einen intakten Gasanschluß in der Wohnung oder einen Heizöltank im Keller? In welchem Zustand ist der Schornstein? Das alles sollte sich kein Mieter aufbürden. Die Kosten und Folgekosten werden so hoch, daß jede zeitgemäß ausgestattete Wohnung trotz höherer Miete preiswerter wird.

Wohnungen in Häusern, die der Vermieter nicht auf einem ordentlichen Standard hält, eignen sich als Übergangslösungen für begrenzte Zeit, aber nicht, um darin nennenswerte Beträge zu verbauen. Deshalb: Finger weg!

Gruß
Wolfgang

Wenn ich das richtig verstehe, dann will der potenzielle
Mieter hier nach Möglichkeit in Kenntnis der Lage einen
Mietvertrag abzuschließen, um dann sagen zu können:
Ätschbätsch, du musst mir jetzt doch eine Heizung einbauen,
Vermieter! So was nennt man rechtsmissbräuchliches und damit
arglistiges Verhalten.

Nein, so fies ist Y nun auch wieder nicht, aber auf der Suche nach guten Argumenten um bei X noch was herauszuschinden. Y findet halt eine verbrauchsgünstige Heizung wichtiger als eine gekachelte Küche, die z. B. gemacht wird. Außerdem geht es Y ja nur um eine Beteiligung und nicht um die komplette Übernahme. X hat doch auch ein Interesse an einer günstig geheizten Wohnung, die man z. B. leichter weitervermieten kann.

Abgesehen davon sehe ich keinen Anspruch des Mieters. Denn es
liegt ja kein Sachmangel vor.

Aber Wärme ist ja ein Grundbedürfnis, ich darf ja als Mieter nicht nicht Heizen, weil es die Wohnung schädigen würde.

Levay

Hallo Juliane!

Vermieter X möchte Mieter Y eine Wohnung völlig ohne Heizung
vermieten. Renovierungsmaterial wird Y von X erstattet, X
beteiligt sich allerdings nicht an der Anschaffung von neuer
Heizung.

In Klartext heißt das: Der Eigentümer eines Hauses mit
Reparaturstau und Modernisierungsbedarf will in die alte Hütte
nichts mehr investieren. Mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ist das Gemäuer nicht zeitgemäß isoliert
und gehe getrost davon aus, daß es auch nicht trocken ist. Der
Einbau einer Heizung durch den Mieter hätte sofort hohe Kosten
zur Folge und sodann den Brennstoffverbrauch früherer Zeiten
zu heutigen Kosten.

Gibts einen intakten Gasanschluß in der Wohnung oder einen
Heizöltank im Keller? In welchem Zustand ist der Schornstein?
Das alles sollte sich kein Mieter aufbürden. Die Kosten und
Folgekosten werden so hoch, daß jede zeitgemäß ausgestattete
Wohnung trotz höherer Miete preiswerter wird.

Kein Gas, kein Öl, an Schornsteine kann angeschlossen werden. Vormieter Z hatte Nachtspeicheröfen die als Astbestverseucht entsorgt werden. Laut Z und den Nachbarn wäre Heizrechnung o. k. gewesen, aber Y ist skeptisch ob hoher Strompreise. Zudem: Nachtspeicherofen = unpraktisch.

Wohnungen in Häusern, die der Vermieter nicht auf einem
ordentlichen Standard hält, eignen sich als Übergangslösungen
für begrenzte Zeit, aber nicht, um darin nennenswerte Beträge
zu verbauen. Deshalb: Finger weg!

Gruß
Wolfgang

Danke für den Rat,
Viele Grüße Juliane

Hallo Juliane,

Kein Gas, kein Öl, an Schornsteine kann angeschlossen werden.

Stop!
WAS kann an den Schornstein angeschlossen werden? Der Durchmesser eines Schornsteins muss zur Heizung passen!

Desweiteren schließe ich mich voll und ganz Wolfgangs Meinung an!
Auch ich hatte in jungen Jahren mit einer eigentlich tollen Wohnung geliebäugelt. Und genau der Punkt, dass keine Zentralheizung drin war und ich für Einzelöfen sorgen hätte müssen hat mich damals vor Anmietung der Wohnung abgehalten.

Grüße von
Tinchen