Vermietung Popcornmaschine, was gibt's zu beachten?!

Hallo,

Ein Freund und ich haben eine GbR letztes Jahr gegründet da wir unsere Hüpfburg vermieten.
Nun kam öfters mal die Nachfrage nach Popcorn oder Zuckerwatte.
Wenn wir so etwas mit aufnehmen, müssen wir uns da an etwas halten bezüglich dessen das wir ja Nahrungsmittel anbieten?
Wir würden immer kleine Sets an Mais, Öl und Zucker anbieten. Diese würden wir aber ja schon fertig kaufen und dann ungeöffnet weiter verkaufen an denjenigen der die Popcornmaschine leiht.

Hoffe habe das richtige Forum erwischt und eine nicht ganz zu lächerliche Frage gestellt. :wink:

Gruß, Daniel

Ihr bietet ein Gerät an, das entsprechende hygienische Vorschriften einhalten muss. Und das bedeutet: Reinigungs-, Benutzereinweisungs-, Lagerungs-, Transportvorschriften müssen beachtet, kontrolliert und nachgewiesen werden. Und wie sieht es mit eurer Betriebshaftpflicht aus?

Fragt doch einfach mal beim Anbieter eines solchen PROFESSIONELLEN Gerätes nach. Sicher findet sich bei dem schon so einiges an Schulungsunterlagen.

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Also eine Betriebshaftpflicht haben wir nicht. Haben uns im Hüpfburgenbereich damals informiert. Wir bauen die nicht auf und beaufsichtigen die auch nicht. In unseren AGB’s stehen alle Infos für den Mieter und das der Mieter die Aufsichtspflicht hat usw usw.

Reinigen würden wir die Popcornmaschine immer selbst.
Aber werde mal schauen ob sich da eine Firma findet die uns Antworten dazu geben kann.

Das geht so nicht. Natürlich haftet ihr für alle Schäden die den Kindern bei der Nutzung entstehen könnten, wenn die Burg z.B. zusammenbricht, platzt oder sonst was ! Das kann man gar nicht ausschließen.
Ihr braucht unbedingt eine Haftpflicht die dieses gewerbliche Risiko abdeckt (keine Privathaftpflicht) !

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Das habe ich mal gefunden in Sachen Nutzung der Hüpfburg im Bezug darauf das sich der Mieter um die Versicherung kümmern muss.

Wäre nett wenn man auch wieder auf das eigentliche Thema zu sprechen käme. :wink:

Es geht um das Risiko, dass ein Defekt eines eurer Geräte zu einem Schaden führt.
Dieses Risiko tragt ihr immer selber.
Wenn ein Kabel aufgescheuert ist und sich jemand einen Stromschlag holt, der ihn zum Pflegefall werden lässt, dann werdet ihr den Rest des Lebens vom Existenzminimum leben müssen.

Wann wurden die Teile eigentlich zuletzt nach DGUV V3 geprüft?

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