Vermietung von Gewerberaum : Versicherung bei auslaufendem Vertrag und Leerstand ?

Welche Versicherung kommt bei Vermietung von Gewerberaum (hier NICHT Wohnraum!) für den Pachtertragsausfall auf, wenn der Mieter seine Option zur Verlängerung des Pachtvertrages nicht wahrnimmt, und die Räume bis zu einer Neuverpachtung leer stehen.

Vielen Dank für alle professionellen Hinweise!

Für ein solches unternehmerisches Risiko gibt es keine Versicherung! Das wäre vergleichbar mit der Absicherung eines Handwerkers wo sich der Kunde überlegt das er nun doch nicht den Wasserhahn ersetzen lässt weil es der „Alte“ noch „tut“ und der Handwerker nun das Geld für die nicht erbrachte Leistung bei eine, Versicherer holen könnte :smile:

Es gibt meines Wissens keine „Standard“-Versicherung, die ein solches unternehmerisches Risiko absichern würde.Grundsätzlich ist es natürlich denkbar dafür eine eigene Versicherung zu kreieren. So etwas machen manche Gesellschaften (insbesondere im angelsächsischen Raum), das setzt aber entsprechende große Risiken voraus, bei denen es sich auch lohnt eine eigene Risiko Kalkulation und Produktentwicklung durchzuführen.Vereinfacht kann man daher für diesen Fall vermutlich sagen: Gibt es nicht.
Gruß Dirk

Gar keine. Es liegt doch gar kein Schaden vor, wenn der Mieter seine Option nicht zieht, dann verhält er sich doch Vertragstreu. Was soll da ein Versicherungsfall sein.

versicherungen für allgemeine Lebensrisiken existieren nicht - und wenn, wären sie wohl unbezahlbar. 

Also bitte nicht bei Versicherungen das Problem suchen, sondern einen guten Makler mit der Neuvwrmietung beauftragen.

Hallo Michaela,schliesse mich meinen Vorrednern an. Wenn ich als Gewerbetreibender meinen Pacht- oder Mietvertrag nicht verlängere, dann ist dies eine vorsätzliche Handlung und somit nicht versicherbar.Mir fällt gerade keine Vers-Sparte ein, die Vorsatz mitversichert.Ich frage mich gerade auch, wie aus einer Option eine Haftung entstehen kann? Deswegen ist es doch eben eine Option. Nun gut - anderes Thema!glück auf
tempesta-ruhrpott

Mir ist nicht bekannt, dass ein Unternehmer entgangenen Gewinn durch nicht vorhandenen Umsatz als Versicherungsfall gelten machen kann, bzw. dass für solch „unternehmerisches Risiko“ überhaupt Tarife oder „Lösungsansätze“ von deutschen Versicherern angeboten werden.
Viele Grüße aus Leipzig