Vermietung von Kraftfahrer mit Fahrzeug (LKW)

Unser Chef hat vor, einige Fahrer mit samt LKW an eine Fremd-Spedition zu vermieten (verleihen).

In den Arbeitsverträgen der Kollegen steht lediglich, das der Einsatz der Fahrer, in / an den Standorten (Werken) der Firma erfolgt, nichts aber von einer Vermietung an andere Firmen.

Frage:

  • Kann Chef ohne weiteres die Fahrer Vermieten, ja /nein ?
  • Gibt es Gesetzliche Grundlagen die der Arbeitgeber einzuhalten bzw. zu erfüllen hat ?
  • Können die Kollegen sich weigern dieser Vermietung nach zu kommen ?

Hallo,

da im Einzelfall sowohl die Überlassung an sich wie auch die jeweiligen arbeitsvertraglichen Regelungen durch Fachmenschen vor Ort (= Fachanwalt/Anwältin) geprüft werden müssen, ist das Folgende nur grobe Einschätzungen auf Grundlage Deiner Angaben:

Nein. Jede gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ist gem. § 1 Abs. 1 AÜG erlaubnispflichtig:
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html

Ist der Einsatzort eines AN vertraglich definiert, dann darf der AG keine anderen Einsatzorte ohne vorherige (erfolgreiche) Änderungskündigung bestimmen, sofern der Betrieb mehr als 10 AN beschäftigt.

Die betroffenen AN sollten nicht einfach die Arbeit verweigern, da dies hochriskant sein kann, sondern sich fachlichen Rat holen. Hoffentlich haben die AN nicht an der falschen Stelle, nämlich am Rechtsschutz - sei es durch Gewerkschaftsmitgliedschaft, sei es durch private RSV - gespart.

Hätten die AN im Betrieb einen BR, hätte dieser bei den beabsichtigten Einsätzen volles Mitbestimmungsrecht. Und entgegen vieler landläufiger Meinungen ist es auch im Speditionsgewerbe möglich, erfolgreiche BRe zu wählen.

Sollte der AG die Überlassung der AN allerdings im Rahmen eines Werkvertrages abwickeln, gelten z. T. völlig andere Regelungen. Aber auch dann sollten sie sich dringend fachlichen Rat einholen.

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Die Frage wäre aber in den Brettern „Arbeitsrecht“ oder "Arbeitsplatz wesentlich besser platziert gewesen