Vermietung von Wohnraum als Nichteigentümer

Hallo, habe eine Frage bezüglich einer Vermietung als Nichteigentümer.
Ich wohne aktuell kostenfrei und ohne Vertrag in meinem zukünftigen Erbhaus, das mir in den nächsten 1-2 Jahren überschrieben wird.
In diesem Haus ist eine Wohnung frei, die ich gerne vermieten möchte.
Mein Vater - als Eigentümer des Hauses - ist mit der Vermietung einverstanden.
Ist es nun rein rechtlich in Ordnung, wenn ich als Vermieter auftrete und einen Mietvertrag mit zukünftigen Mietern abschließe, obwohl ich kein Eigentümer bin?
Sollte ich eher einen Untermietvertag abschließen - allerdings bin ich ja nicht wirklich Mieter der Wohnung.
Sollte mein Vater eine Abtretungserklärung unterschreiben?
Kann es meinem Vater nachteilig ausgelegt werden, dass er mich kostenfrei in dem Haus leben lässt?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar! VG LiLa

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ja ist machbar und es kommt ganz oft vor, dass der Vermietr kein Eigentümer ist. Besitzer sollte man allerdings schon sein.

Rechtlich gibt es so was nicht, denn das ist ebenfalls ein Mietvertrag.

sinvoll währe dies schon um das rechtssicher zu haben.

nun ja Steuerlich kann er halt, da keine Einnahmen, auch keine Ausgaben absetzten.

warum erst dann? Könnte rechtlich sinvoll sein er jetzt schon zu machen, da gibt es was die Steuerfreibeträge betrofft bestimmte Fristen.

nachtrag zumidest das Recht besitzen dies zu vermieten.

Ja nicht! Zumindest nicht, ohne zu klären, ob das, was da konkret abgetreten werden soll, nicht zu einem beurkundungspflichtigen Vorgang führt. Sonst hat man einen unwirksamen Zettel, der so ausschaut, als würde er irgendwas bewirken: Das gibt ganz sicherlich Huddel.

Wegen Risiken und Nebenwirkungen fragst Du den Notar Deines Vertrauens.

Schöne Grüße

MM

Ein Mietvertrag enthält die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die Nutzung einer Wohnung zu ermöglichen. Wie will man das gewähren, wenn man selber gar keine Rechte an der Wohnung hat?

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Das Recht zu vermieten hätte ich nicht - schließlich gehört mir das Haus nicht. Aber das Einverständnis des Besitzers hätte ich…

Ich werde mich noch einmal juristisch beraten lassen. Vielen Dank für alle Antworten.

fällte es auf?