Um das von ihm gemietete Haus (Bestzustand) herabzuwürdigen, bezeichnet der Mieter dies gegenüber amtlichen Stellen als „Bastlerhaus“. Was könnte ein Nichtwisser darunter verstehen?
Der Erbauer des Hauses trug/trägt den Nachnamen „Bastler“.
Es wohnte mal eine berühmte Persönlichkeit namens „Bastler“ in dem Haus.
Das klingt danach, als ob der Eigentümer das Haus ohne Sachverstand und angemessenen Materialeinsatz hobbymäßig selbst saniert hat, und der Mieter jetzt an allen Ecken und Ende auf Mängel und Probleme in seiner Wohnung stößt, die er dieser unprofessionellen Sanierung zuschreibt.
BTW: Die früher durchaus recht angesehene Firma FuBa wurde in meiner ehemaligen Heimatstadt auch gerne mit „Fummeln und Basteln“ übersetzt, was in genau diese Richtung eines nicht wirklich professionellen Geschäftsbetriebs weist. Es wird ja auch gerne von Bastlerbuden gesprochen.
Was soll ich unter „Nichtwisser“ verstehen?
Servus,
längere Zeit vernachlässigte Häuser mit erheblichem Renovierungsbedarf, der aber nicht die Sicherheit des Objekts beeinträchtigt und mit ein bisselchen Kenntnis und viel Fleiß in Eigenleistung erledigt werden kann, werden als „Bastlerhäuser“ vergleichsweise günstig zum Kauf angeboten.
Schöne Grüße
MM
Erst mal Danke für eure bisherigen Beiträge!
„Nichtwisser“ sind die Personen, die den Zustand des Gebäudes nicht kennen, aber darüber urteilen sollen: Frei stehendes Haus in bester Lage in einer Großstadt, 100 qm, 1998 nur von Fachfirmen total renoviert, zwei Geschoße, darunter ein Raum mit 6 m Raumhöhe und Galerie mit Glasfußboden, Dachflächenfenster mit insgesamt 10 qm, völlig wärmegedämmt, neue Fenster mit elt. Rollläden, Bad, Einbauküche, Abstellraum; Fliesenboden bzw. echter Parkettboden, Heizung über nagelneue Grundwasserwärmepumpe; Gartenanteil ca. 50 qm…
Wird vom bisherigen Mieter gegenüber den amtlichen Stellen als „Bastlerhaus“ bezeichnet.
Grüße
Edmund
Hallo,
das sieht nach Arbeit fuer einen Anwalt aus. Strafe oder Auszug?
Um den Zustand beurteilen zu können kommt man letztlich wohl nicht um eine Besichtigung ggf. mit fachlicher Beratung umhin.
@WIZ hat doch ganz gut zusammengefasst, was man unter dem Begriff verstehen wird und wohl soll. Das halte ich auch für ziemlich eindeutig (die Bedeutung).
Was der Rest damit zu tun hat verstehe ich nicht.
@Edmund_4cb4b3 gehört dieses Haus, er kennt es und seinen Zustand sehr gut, zumal er als Architekt mit Immobilien ständig zu tun hat und sich selber die „fachliche Beratung“ erteilen kann.
Das ist im UP ziemlich ausführlich erklärt.
Schöne Grüße
MM
Warum? Dazu müsste man doch zunächst einmal weitere Hintergründe kennen. Über die Qualität der Sanierung kann man ja durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Der Vermieter verweist auf seine Fachfirmen, der Mieter auf ggf. trotzdem vorhandene Mängel. Z.B. kann auch bei eingesetzten Fachfirmen an einer übergreifenden Planung / Bauüberwachung gespart worden sein, was zu Problemen an den Schnittstellen der Gewerke geführt hat. Auch insoweit könnte man von „basteln“ durchaus sprechen.
Ein Haus als „Bastlerhaus“ zu bezeichnen ist zunächst einmal nicht strafbar und begründet keine Ansprüche des Vermieters. Wenn es z.B. um die Verrechnung einer Kaution (hier wird von „bisherigen Mietern“ gesprochen) mit angeblich vom Mieter verursachten Schäden geht, dann kann es ja durchaus sein, dass dieser vorträgt, dass der/die Schäden ihre Ursache in solchen Dingen haben. Am Ende des Tages wird ein Gericht einen Gutachter bestellen müssen, der sich mit den betroffenen Gewerken auskennt, und dann der Sache auf den Grund gehen wird. Kommt der dann zu dem Ergebnis, dass die Schäden auf Baumängel zurückzuführen sind, wird der Mieter seine Kaution zurückbekommen. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass keine ursächlichen Baumängel vorlagen, eben nicht.
Es geht nicht um Schäden, sondern nur um die gewollte Diffamierung. Dem Mieter wurde freundlicherweise die Überlassung einer Werkbank in der Abstellkammer als Fläche zum „Basteln“ angeboten, was er auch (damals ) dankend annahm.
In absichtlicher Sinn-Verdrehung bezeichnet er nun das ganze Haus als „Bastlerhaus“…
Danke für Eure Beiträge! Sie zeigen deutlich, dass die gewollte Diffamierung gelingen könnte.
E.
Was die Anpreisungen des in seinem Besitz befindlichen Hauses mit dem Verständnis des Begriffs „Bastlerhaus“ zu tun hat steht nicht im UP, ist aber auch egal.
Die „amtliche Stelle“ wird sich ggf. nicht mit der Beschreibung einer der Parteien zufrieden geben nehme ich stark an.
Von einer Beschreibung war keine Rede, es geht ganz sicherlich nicht um sowas wie eine Einheitswertfeststellung.
Schöne Grüße
MM
Sorry, aber Du sprichts in Rätseln. Was hat eine Werkbank mit dem ganzen Haus zu tun, und das Ganze dann auch noch in Zusammenhang mit amtlichen Stellen zu tun, und inwieweit soll da eine „gewollte Diffamierung“ eine Rolle spielen?
Ärgerst Du Dich einfach, dass jemand dein geliebtes Haus etwas despektierlich bezeichnet hat?
Also da redet Einer schlecht über etwas. Das ist bisher Alles was Du mitteilst.
Wohin soll denn die Reise gehen? Erzählt wird Vieles, was stimmen kann oder auch nicht.
Wem wird da was zu welchem Zweck erzählt?
Wer könnte dadurch geschädigt werden?
Gruss
Jörg Zabel
Das könnte auf den Eigentümer zurückfallen.
So darf ich ungestraft das Auto meines Nachbarn als „dumme Krawallmaschine“ bezeichnen.
„Proletenkarre“ könnte der Eigentümer als beleidigend empfinden. Zudem unzutreffend, da er lediglich ein „proletarisches Hirn“, aber ansonsten Kohle ohne Ende hat.
In eine konkreten Verkaufssituation wäre so eine Immobilienbeleidigung dann vielleicht auch geschäftsschädigend, wer weiß?
Ich vermute dass es darum geht, wird uns der UP bestimmt noch sagen.
Ansonsten wären ihm derartige Herabwürdigungen seines Eigentums sicher nicht so wichtig.
Eben. Ohne diese Information kann keine Antwort gegeben werden. Ansonsten ist die Frage ungefähr so wie „Wie lang ist ein Seil?“, wobei ich im Moment weder dem „Bestzustand“ noch dem „Bastlerhaus“ traue.
Wie aus meiner Eingangsfrage ablesbar, geht es mir NUR DARUM, wie ein Nichtwisser die Bezeichnung „Bastlerhaus“ versteht. Wie recht viele hier ausdrücken, ist diese Bezeichnung negativ behaftet. Ob diese Bezeichnung nun - wie ich aus den Antworten teils auch heraushöre - berechtigt ist oder nicht, ist eine völlig andere Frage, die hier nicht zur Diskussion steht.
Klar.
aber auch interpretierbar und es kommt auf den Zusammenhang an.
Aber gut, es ist nicht mein Problem.