Hallo,
ein(!) Kleinunternehmer möchte einer Fremdfirma(GmbH) eine Art
Vermittlerprovision auf prozentualer Basis auszahlen.
Beispiel:
die GmbH (IT-Diensleistungen) erhält eine Anfrage zur
Webseitenerstellung, diese vermitteln sie an
den Einzelunternehmer.
Geplant ist eine Kooperation auf Basis einer prozentualen
Beteiligung am Gesamtumsatz dieses Auftrags.
Bei Versicherungensvermittlern nennt sich dies
Tippgeberprovision.
Die Frage ist nun:
- wie nennt man eine solche Art der Zusammenarbeit in diesem
Fall?
Die Bezeichnung ist hier m. E. auch ok
- gibt es wichtige, vertragrechtliche Dinge zu beachten, die
ein „nicht-Jurist“ nicht durch Recherchen heraus kriegen kann?
Es sollte ein Vertrag über die Art der vermittelten Aufträge (nur Websites?) und über die Dauer der Provision (Umsatz im ersten Jahr nach dem Tipp?) geben. Außerdem sollte die Prämie netto vereinbart werden. Prämienhöhe netto vom Netto-Umsatz.
Die GmbH erhält dann dann die Prämie Netto plus MwSt. - also genauso mit MwSt, als würde sie dem Tippverwender eine Rechnung stellen.
Statt Umsatz sollte man aber eventuell lieber den Gewinn nehmen, oder sonstwie ausschließen, dass es mit in den prämienwirksamen Umsatz fällt, wenn der Websitenbauer seinem Kunden z. B. teure Shop-Software oder das Hosting in Rechnung stellt.
(Andererseits sollte mit einem Homepage-Kunden sowieso vereinbart werden, dass er Shop-Software, Hosting usw. selbst ordert und zahlt, damit keine unnötigen Abhängigkeiten und Haftungsprobleme zwischen ihm und dem Homepage-Ersteller entstehen.)
Gruß
JK