Hallo leute.
Heute hat mir ein Freund ne SMS geschickt, in der er gefragt hat ob er meinen Namen und Adresse bezüglich Vermittlungsprovisionen, die bis zu 250€
steuerfrei sein sollen angeben darf, da dieser bei einer größeren Versicherung beschäftigt ist.
Er versicherte mir, dass nichts auf mich zu kommen würde und ich nie etwas davon hören würde.
Nun bin ich kein Experte in dem Gebit und kann mir nicht Vorstellen was es bringen sollte nur meinen namen an zu geben usw.
Könnte hier vielleicht doch etwas faul sein ?
Hallo.
Wenn du deine Person beim Finanzamt für deinen Freund bekannt machen willst, kannst du das so mitmachen. Leider will dein Freund Provisonen steuerfrei für sich einnehmen. Auf diese Art ist es jedoch eine Steuerhinterziehung. Wenn du mitmachst, kannst du bei einer Überprüfung deines Freundes in’s Visir der Finanzamt-Prüfer geraten.Mein Tip: Lass die Finger davon. FG Andreas
Es gibt nichts umsonst. Provisionen bei einer Versicherung bekommt nur Jemand, wenn er bei dieser VS einen Vertrag hat und dann muss er Vs-Verträge abschließen. Darauf bekommt er dann eine Provision. Aber niemals, nur wenn er Deinen Namen verwenden darf. Das ist meiner Meinung nach nicht o.k. Also Vorsicht.
Hallo,
leider dürfen und können wir keine Steuerberatung leisten. Unsere Aussage hier ist also nur als privater Tipp zu verstehen: Sieh mal in § 22 Abs. 3 EStG nach. Dort steht, dass bis zu 256 € steuerfrei sein können.
Beste Grüße
Hallo Dedecim,
sicher bringt es niemandem etwas eine Nummer in der Schublade liegen zu haben. Da allerdings dein Freund dort arbeitet kann es sein, dass es dort ein internes Vergütungssystem gibt und er eine bestimmte Prämie dafür bekommt. Ich würde es mir nochmal genau erklären lassen, nicht nur nebenbei per SMS. Dann kannst du entscheiden, ob du ihm den Gefallen tust oder nicht. Etwas Schlimmes passieren kann generell nicht, es sei denn es ist ein Druckverkaufladen, die dauernd anklingeln. Denn selbst wenn jemand von dort anrufen sollte- du hast immer das Recht, nein zu sagen und kannst deine Erlaubnis dich anzurufen zurückziehen.
Ich hoffe, das hat dir etwas weitergeholfen,
mit Grüssen aus München
Nelly Weber
Coaching & Financial Planning
www.finanzen-leben.de
mhhh, anscheinend hat er schon mehrere personen kontaktiert um diese angeben zu können.
Er kriegt laut seiner Aussage 250€ pro angegebener person ausgezahlt. Nur von wem von seinem Arbeitgeber oder woher?
Ich kann jedoch überhaupt nicht nachvollziehen wofür dann die angegebenen Namen verwendet werden sollten, wenn ich nie wieder etwas davon hören sollte. Dass ich bestenfalls in das Visier von Finanzfahndern geraten soll hat er nicht erwähnt.
Moin, so ganz verstehe ich die Frage nicht. Es ist zu vermuten, dass „der Freund“ selbst nebenberuflich Versicherungen vermittelt und möglicherweise versucht, seine eigene Steuern zu reduzieren, in dem er jemanden als „Unteragent“ mit einer anteiligen Provisions weitergabe angeben möchte. Wenn es einen Unteragenten bzw. Tippgeber für einen Neuabschluß einen Vers Vertrag wirklich gibt, dann isses in Ordnung. Ansonsten wäre es unredlich und ich würde meinen Namen dafür nicht hergeben.
Gruß
Hallo leute.
Heute hat mir ein Freund ne SMS geschickt, in der er gefragt
hat ob er meinen Namen und Adresse bezüglich
Hallo!
Da ist keine Frage die ins Fachgebiet „Versicherungen“ fällt, sondern ein steuerrechtliches Thema.
Solche Nebeneinkünfte sind dem gemäß nach steurrechtlichen Grundsätzen zu betrachten.
Du sollst hier den Strohmann für einen anderen spielen.
Da kann ich Dir nur dringend raten die Finger davon zu lassen.
Finanzämter machen bei Betriebsprüfungen gerne Kontrollmitteilungen (z.B. an Dein Heimatfinanzamt).
Unabhängig davon, ob der genannte Betrag für Dich zu keiner Steuerbelastung führt (das müßte aber noch geprüft werden, ob der Freibetrag tatsächlich bei € 250 liegt), bis Du verpflichtet diese Einkünfte bei Deiner Steuererklärung anzugeben.
Also, das kann immer zu Ärger führen!
Hallo,
in der Tat kann ein Versicherungsvermittler einem Tipp-/Empfehlungsgeber für eine erfolgreich abgeschlossene Versicherung eine so genannte Tipp bzw. Vermittlungsprovision bezahlen.
Nach § 22 Abs. 3 EStG sind Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen bis zu 256 € im Jahr steuerfrei, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit gehören.
Also wenn der Tippgeber selbst kein Versicherungsvermittler ist.
Das Geld sollte natürlich auch an den Tippgeber überwiesen werden, sonst wäre dies der Tatbestand einer Steuerverkürzung, was strafbar ist.
Herzliche Grüße
V D H Höll
Versicherungsmakler
Hallo, zuerst wg. der Wartezeit für die Antwort. War krank und zur KUR ohne NETZ. Steuerfrei ist der alte 400 € JOB und seit 2013 der 450 € Job. Wenn Sie Ihre Kontonr. angeben unterstützen Sie Steuerhinterziehung.MFG W.R.