Hallo zusammen. Ich bin Angestellter bei einem Bauunternehmen und habe einige vermögende Freunde und Bekannte, an denen ein Vermögensverwalter Interesse hätte. Dieser Verwalter würde mir monatlich eine Provision zukommen lassen, damit er diese Kundenadressen bekommt und diese Neukunden kontaktieren darf. In wieweit bin ich mit diesen stetigen Einnahmen steuerpflichtig und muss ich für diese Vermittlung ein Gewerbe anmelden? Wenn dem so wäre, welche Art von Gewerbe wäre das?
Servus,
Insofern, als aus diesen Einnahmen nachhaltig ein Überschuss über die damit verbundenen Ausgaben erzielt wird. Dieser Überschuss ist als Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Gesamtbetrag der Einkünfte zuzurechnen.
Ja. Die früher mal einschränkende Bedingung, dass „werbende“ Tätigkeit an der Öffentlichkeit notwendige Vorraussetzung ist, besteht nicht mehr. Nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht reicht aus.
Vermittlung von Kontakten zur Akquise
Schöne Grüße
MM
- das Deppen-r nehme ich feierlich zurück - irgendwas scheint hier herum abzufärben…
Mir war schon die Kinnlade runtergefallen.
nicht ganz im thema, aber: sind die Kunden damit einverstanden? Die Weitergabe von Adressen löst ein Datenschutzproblem aus. Und eine Kaltaquise durch den Vermögensverwalter ist mW verboten.
CU
HaWeThie
Servus,
sie ist verboten, wenn sie per Telefon, Fax oder E-Mail stattfindet. Briefsendungen sind nicht verboten.
Außerdem ist in diesem Zusammenhang „Kaltakquise“ recht eng aufzufassen - wenn ein „mutmaßliches Interesse“ besteht, dürfen potenzielle Kunden auch auf den genannten Wegen angesprochen werden. - Das ist beiläufig das Motiv für eine Menge telefonischer „Umfragen“: Da geht es um die Pflege von Adressen, die enorm aufgewertet werden, wenn man „mutmaßliches Interesse“ an diesem und jenem dranhängt.
Die schlichte Weitergabe von Adressen, wenn diese weder verarbeitet noch gespeichert werden, dürfte wohl kein bedeutendes Problem auslösen - welches Risiko genau siehst Du da?
Schöne Grüße
MM
Dann krieg ich das ja nicht mit…
Aber warum sollte jemand eine Adresse erhalten, ohne sie zu verwenden und zu speichern.
Und wenn ich mitbekomme, dass eine Fa. meine Adresse weiterverkauft, ohne dass ich dem zugestimmt habe… Wozu gibt es denn die Datenschutzvorschriften, wenn jeder meine Adresse weitergeben darf?
Ich beziehe mich auf das BDSG, das sich auf Speicherung und Verarbeitung persönlicher DAten bezieht, und auf Tante Ernas Erfahrungswissen, dass unheimlich oft irgendein diffuser „Datenschutz“ vorgeschoben wird, wenn jemand sich in dieser zugegebenermaßen schwer verdaulichen Materie nicht sicher ist und deswegen lieber zu viel als zu wenig zurückhält; welche anderen Datenschutzvorschriften es gibt, weiß ich nicht, da ist sicherlich noch eine Menge irgendwo im Unterholz unterwegs.
Das, was in erster Linie Anlass zu dieser gesetzlichen Regulierung gegeben hat, nämlich das automatisierte Einsammeln und Kategorisieren von Adressen und Kontaktdaten durch gewerbliche Adresshändler, ist ohne Verarbeiten und Speichern gar nicht möglich.
Schöne Grüße
MM