Hallo Otto,
vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie - mit Verlaub - wenig nützt.
und deswegen eher lustlos
„irgendwas“ raussenden?
Ohne konkrete Fakten zu kennen, kann auf diese Teilfrage nicht
seriös geantwortet werden. „lustlos“ und „irgendwas“ sind
individuelle Bewertungen.
Natürlich sind das individuelle Bewertungen. Es entsteht der Eindruck, dass nicht interessiert, ob Bewerber und Stelle tatsächlich zusammenpassen, sondern es müssen nur 2, 3 beliebige Stichworte übereinstimmen. Anders ist nicht zu erklären, dass Vermittlungsvorschläge gesendet werden, die - im Gespräch erörterte - Aspekte einfach ignorieren und sich der Bewerber dann auf Stellen bewerben MUSS, die nicht seinem Suchprofil entsprechen.
- Was kann der Arbeitssuchende tun?
Nachprüfen, ob die erhobenen Daten zum Bewerberprofil stimmen.
Das ist, um es mal mit deinen Worten zu sagen, eine individuelle Bewertung. Stimmt es überein wenn ein paar beliebige Stichworte passen? Oder stimmt es dann, wenn eine Stelle in ihrem Gesamtprofil weitgehend zum Bewerber passt?
Es gibt ja eine Pflicht,
sich auf die Vermittlungsvorschläge zu bewerben, aber das
würde bedeuten, sich auf schlechte Stellen zu bewerben?
Da „schlechte Stellen“ eine individuelle Bewertung ist, kann
darauf keine Antwort gegebeen werden. Maßgeblich ist das SGB
III - vereinfacht nachzulesen im ausgehändigten Merkblatt.
Das ist eine Aussage, deren Sinnlosigkeit kaum noch zu übertreffen ist. Hättest du wenigstens den maßgeblichen Inhalt des SGB (95% der Leute verstehen nicht mal diese Abkürzung) erläutert, könnten sich alle Diskutanten wenigstens auf dieser Grundlage austauschen. Aber nicht mal das ist möglich.
Darüber hinaus ist eine „schlechte Stelle“ eine, die nicht zum Bewerber passt - und der Anspruch muss hier sein, dass mehr zusammenpasst als nur einige Stichworte; ein Arbeitsplatz sollte von seinem Gesamtcharakter zu demjenigen passen, der ihn ausfüllen soll. Es hat nämlich weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer einen Vorteil, wenn es nicht halbwegs harmoniert.
Und ich gehe noch weiter: die Zeitarbeits-Seuche bedeutet für Mitarbeiter niedrige Löhne, unsichere Arbeitssituationen und mangelnde Entwicklungschancen in einem Unternehmen.
Von den Löhnen hängt unter anderem die Einkommenssteuer ab, geringe Löhne schaden dem Gemeinwesen. Wer wenig Geld verdient, hat eine geringe Kaufkraft und rutscht später unweigerlich in die Altersarmut. Der Zwang der Allgemeinheit, dieses auszugleichen, steigt immer mehr. Man belastet die nachfolgende Generation.
Erkrankungen durch psychische Belastungen und mangelnde Sicherheit in der Arbeitswelt sind in den letzten Jahren explodiert. Das kostet die Unternehmen, Krankenkassen und die Allgemeinheit richtig viel Geld und es geht vielen menschen schlecht dabei. Auch das ein Grund, für zufriedenstellende Arbeitsverhältnisse einzutreten.
Immerhin ist die nicht unberechtige Hoffnung da, über kurz
oder lang auch eine hochwertige Arbeit zu finden…
Dann können sicher Fakten vorgelegt werden, die diese Annahme
dokumentieren. Wenn nicht, bleibt es Spekulation, die
ungeeignet ist, das Handeln der AA danach auszurichten.
Niemand kann Fakten für in die Zukunft gerichtete Hoffnungen darlegen. Man kann aber sehr wohl Prognosen darüber anstellen, wie die Chancen eines Bewerbers auf dem Arbeitsmarkt sind. Das ist übrigens eine Aufgabe für die AA, denn die beschäftigen sich ja den ganzen Tag mit nichts anderem. Ein Bewerber aus einem anderen Berufsfeld hat keinen Anlass, sich mit sowas auseinanderzusetzen, das ist von denen zu erwarten, deren Aufgabe es ist.
Wie verhält man sich gegenüber minderwertigen
Vermittlungsvorschlägen
Nochmals, auch „minderwertig“ kommt in den
Zumutbarkeitsregelungen nicht vor.
Das schreibe ich dir nochmal, wenn du in 4 Jahren mit 75 eine medizinische Behandlung brauchst und wir hier englische Verhältnisse haben. Dann erwirtschaftet das Heer der Niedriglöhner nicht mehr genug Geld um eine erstklassige medizinische Versorgung sicherzustellen und die Zumutbarkeitsregeln besagen, dass bestimmte Behandlungen ab Alter XY nicht mehr finanziert werden. Ob du dann auch noch so einen Müll schreibst und dich hinter Zumutbarkeitsregeln versteckst, während es um Menschen geht, die gesund und (beruflich) zufrieden leben möchten?
und gegenüber Zeitarbeitsfirmen wenn
man den angebotenen Job nicht bekommen möchte?
Zeitarbeitsfirmen sind grundsätzlich nicht unzumutbar.
Woher weißt du das? Warst du in einer Zeit berufstätig, als Zeitarbeitsfirmen sich immer mehr ausgebreitet und Menschen zu Lohnslaven im Niedriglohnsektor gemacht haben? Gerade deine Generation sitzt wie die Made im Speck, hatte nicht die Entbehrungen des Krieges, wie die Vorgängergeneration, und muss aber auch nicht mit den Folgen der Globalisierung und der immer weiter sinkenden Löhne kämpfen. Da kann man sich natürlich leicht hinsetzen und auf irgendwelche Gesetzeslagen verweisen.
Mir gefällt auch dein Ton nicht. Wenn du nichts Brauchbares zur Sache beitragen kannst, halte dich gemäß Dieter Nuhr zurück anstatt Gesetze [nicht…] zu rezitieren. Hier ging es um praktische Hilfe mit dem Ziel, Arbeitssuchenden den Weg in eine möglichst optimale Beschäftigung zu ebnen. Davon profitieren nämlich der Arbeitgeber, der Bewerber und das Allgemeinwesen.
Kluge Sprüche, die nicht auf Bedürfnisse von Menschen eingehen, braucht niemand weil sie niemanden vorwärts bringen.
Grundsätzlich ist niemand gezwungen, sich den Regeln des SGB
III zu unterwerfen.
Man muss auch nicht an die Schwerkraft glauben. Wasser hat schließlich keine Balken.
Gruß,
MecFleih