Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur

Hallo,

jemand ist nach 2 Jahren in seinem Unternehmen unzufrieden, schreibt deswegen hin und wieder Bewerbungen und stößt damit regelmäßig auf Anklang bei Arbeitgebern (Einladungen zu Vorstellungsgesprächen). Er schließt daraus, dass sich zwar nicht Millionen Betriebe um ihn reißen, aber der Wechsel in ein anders Unternehmen über kurz oder lang möglich ist. So kommt es tatsächlich, aber leider stimmt die Chemie nicht und dem Mitarbeiter wird nach 2 Wochen gekündigt.

Er meldet sich bei der Agentur für Arbeit, bewirbt sich parallel und ist aufgrund der zuletzt gemachten Bewerbungserfahrungen guten Mutes, recht bald wieder eine adäquate Stelle finden zu können.

Die Arbeitsagentur beginnt nun aber vom ersten Tag der Meldung an, Vermittlungsvorschläge zu schicken - allerdings für Stellen, die eine deutliche Verschlechterung für den Arbeitnehmer bedeuten würden: alle Vorschläge führen in die Zeitarbeit etc.

Fragen dazu:

  • Kann es sein, dass die Sachbearbeiter der Agentur Vermittlungsvorschläge senden müssen und deswegen eher lustlos „irgendwas“ raussenden?

  • Was kann der Arbeitssuchende tun? Es gibt ja eine Pflicht, sich auf die Vermittlungsvorschläge zu bewerben, aber das würde bedeuten, sich auf schlechte Stellen zu bewerben? Immerhin ist die nicht unberechtige Hoffnung da, über kurz oder lang auch eine hochwertige Arbeit zu finden…

Wie verhält man sich gegenüber minderwertigen Vermittlungsvorschlägen und gegenüber Zeitarbeitsfirmen wenn man den angebotenen Job nicht bekommen möchte?

Gruß,

MecFleih

Hallo!

  • Kann es sein, dass die Sachbearbeiter der Agentur
    Vermittlungsvorschläge senden müssen und deswegen eher lustlos
    „irgendwas“ raussenden?

Es scheint eher typisch zu sein, dass viele Vermittlungsvorschläge „Blödsinn“ sind. Da wird wohl oft nicht so genau hingeschaut, bzw. die Informationen in der Datenbank zur Qualifikation reichen nicht zur besseren Beurteilung dazu aus, ob die Stelle angemessen wäre. Ob Vermittlungsvorschläge verschickt werden müssen oder ob die Sachbearbeiter andere Vorteile (Vermittlungsprämen?) haben, weiß ich allerdings nicht.

  • Was kann der Arbeitssuchende tun? Es gibt ja eine Pflicht,
    sich auf die Vermittlungsvorschläge zu bewerben, aber das
    würde bedeuten, sich auf schlechte Stellen zu bewerben?
    Immerhin ist die nicht unberechtige Hoffnung da, über kurz
    oder lang auch eine hochwertige Arbeit zu finden…

Ein Sachbearbeiter sagte einmal, die Vermittlungsvorschläge müsse man nicht so ernst nehmen: „Vielleicht ist ja mal was dabei.“ Es sei also eher ein Service der Agentur. Zugegebenermaßen sind die Schreiben recht offensiv formuliert mit ihren Fristen und Rückmeldungsformularen.

Entscheidender ist aber wohl, dass man sich an die „Zielvereinbarung“ aus dem Beratungsgespräch hält. Das heißt, man muss eigene Bemühungen nachweisen. Es sollte keine Probleme geben, wenn man genügend eigene Bewerbungen vorweisen und erklären kann, warum die Vermittlungsvorschläge im Vergleich wenig geeignet waren. Auffällig wäre natürlich, wenn man sich nur auf Stellen bewirbt, bei denen man praktisch keine Chance auf die Stelle hat. Ich könnte mir vorstellen, dass der Sachbearbeiter dann verlangt, sich auch mal auf die Vorschläge zu bewerben.

Aber vielleicht hängt alles auch von der Strenge des Sachbearbeiters ab?

Wie verhält man sich gegenüber minderwertigen
Vermittlungsvorschlägen und gegenüber Zeitarbeitsfirmen wenn
man den angebotenen Job nicht bekommen möchte?

Eine Möglichkeit wäre, die Forderunge, die man an einen Job hat (Gehaltsvorstellungen, Anstellungsverhältnis), vorzutragen.

Grüße von Hans-Peter

Hallo,

danke für die Antwort!

Ob Vermittlungsvorschläge
verschickt werden müssen oder ob die Sachbearbeiter andere
Vorteile (Vermittlungsprämen?) haben, weiß ich allerdings
nicht.

Es ist inzwischen bekannt, dass gewisse Vermittlungsquoten vorgegeben werden und die Sachbearbeiter unter dem Zwang sind, Arbeitslose unterzubringen, egal wie. Stimmen die Zahlen nicht, gibt es Druck von oben.
Dass dabei überproportinal stark in Leiharbeit vermittelt wird ist auch erwiesen, denn bereits nach zweiwöchiger Tätigkeit gilt eine Vermittlung als erfolgreich. Es ist für das Arbeitsamt also egal wenn jemand nicht klar kommt und nach 3 Wochen wieder auf der Straße steht, denn die statistischen Erfolgsquoten sind erbracht.
Obendrein senken Zeitarbeitsverhältnisse das Lohnniveau, d. h. wenn dieser Mitarbeiter später wieder arbeitslos wird ist die Berechnungsgrundlage seines Arbeitslosengeld-Anspruchs nicht das frühere Gehalt direkt in einem Unternehmen, sondern das meistens weit niedrige Zeitarbeits-Gehalt.

Und ein ebenso extrem wichtiger Aspekt: vermittelt man Mitarbeiter in schlechte Arbeitsverhältnisse ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie selber das Handtuch schmeißen. Das führt aber zugleich zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld, es gibt 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur spart also eine Menge Gekd dadurch.

Ein Sachbearbeiter sagte einmal, die Vermittlungsvorschläge
müsse man nicht so ernst nehmen: „Vielleicht ist ja mal was
dabei.“ Es sei also eher ein Service der Agentur.

Das ist zu hoffen.

Entscheidender ist aber wohl, dass man sich an die
„Zielvereinbarung“ aus dem Beratungsgespräch hält. Das heißt,
man muss eigene Bemühungen nachweisen. Es sollte keine
Probleme geben, wenn man genügend eigene Bewerbungen vorweisen
und erklären kann, warum die Vermittlungsvorschläge im
Vergleich wenig geeignet waren. Auffällig wäre natürlich, wenn
man sich nur auf Stellen bewirbt, bei denen man praktisch
keine Chance auf die Stelle hat. Ich könnte mir vorstellen,
dass der Sachbearbeiter dann verlangt, sich auch mal auf die
Vorschläge zu bewerben.

Im letzteren Fall wäre nachvollziehbar, dass es so nicht funktionieren kann und dagegen Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Ansonsten haben viele Arbeitssuchende den Eindruck, dass es je nach Sachbearbeiter und Agentur sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Die Machtposition, in der sich der Sachbearbeiter gegenüber dem Arbeitslosen befindet, ist aber fatal. Der Arbeitslose ist nicht auf Augenhöhe und kann sich nur schwer dagegen wehren wenn er einen Sachbearbeiter hat, der „einen schlechten Tag hat“, „es ihm zeigen will“ oder dem „die Nase des Antragsstellers nicht passt“. Nicht zu vergessen die häufig angeschlagene psychische Konstitution von Arbeitssuchenden, die zwangsläufig existentielle Sorgen haben und regelmäßig wenig Kraft um selbige im Clinch mit dem Sachbearbeiter zu vergeuden.

Eine Möglichkeit wäre, die Forderunge, die man an einen Job
hat (Gehaltsvorstellungen, Anstellungsverhältnis),
vorzutragen.

Vermutlich auch die einzige Möglichkeit? Suboptimale Bewerbungsunterlagen abzugeben, eine Gehaltsforderung an der Oberkante des für diesen Job machbaren etc…?

Es geht wohlgemerkt nicht um die Frage, wie man sich vor Arbeit drücken kann. Die Frage ist, wie sich ein Arbeitswilliger vor sinnloser Vermittlung in unpassende Beschäftigungsverhältnisse schützen kann um sich selber eine passende Stelle suchen zu können…

Gruß,

MecFleih

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Hallo,

Fragen dazu:

  • Kann es sein, dass die Sachbearbeiter der Agentur
    Vermittlungsvorschläge senden müssen

Ja, das ist ihre gesetzliche Pflicht.

und deswegen eher lustlos
„irgendwas“ raussenden?

Ohne konkrete Fakten zu kennen, kann auf diese Teilfrage nicht seriös geantwortet werden. „lustlos“ und „irgendwas“ sind individuelle Bewertungen.

  • Was kann der Arbeitssuchende tun?

Nachprüfen, ob die erhobenen Daten zum Bewerberprofil stimmen.

Es gibt ja eine Pflicht,
sich auf die Vermittlungsvorschläge zu bewerben, aber das
würde bedeuten, sich auf schlechte Stellen zu bewerben?

Da „schlechte Stellen“ eine individuelle Bewertung ist, kann darauf keine Antwort gegebeen werden. Maßgeblich ist das SGB III - vereinfacht nachzulesen im ausgehändigten Merkblatt.

Immerhin ist die nicht unberechtige Hoffnung da, über kurz
oder lang auch eine hochwertige Arbeit zu finden…

Dann können sicher Fakten vorgelegt werden, die diese Annahme dokumentieren. Wenn nicht, bleibt es Spekulation, die ungeeignet ist, das Handeln der AA danach auszurichten.

Wie verhält man sich gegenüber minderwertigen
Vermittlungsvorschlägen

Nochmals, auch „minderwertig“ kommt in den Zumutbarkeitsregelungen nicht vor.

und gegenüber Zeitarbeitsfirmen wenn
man den angebotenen Job nicht bekommen möchte?

Zeitarbeitsfirmen sind grundsätzlich nicht unzumutbar.
Grundsätzlich ist niemand gezwungen, sich den Regeln des SGB III zu unterwerfen.

Gruß
Otto

Hallo Otto,

vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie - mit Verlaub - wenig nützt.

und deswegen eher lustlos
„irgendwas“ raussenden?

Ohne konkrete Fakten zu kennen, kann auf diese Teilfrage nicht
seriös geantwortet werden. „lustlos“ und „irgendwas“ sind
individuelle Bewertungen.

Natürlich sind das individuelle Bewertungen. Es entsteht der Eindruck, dass nicht interessiert, ob Bewerber und Stelle tatsächlich zusammenpassen, sondern es müssen nur 2, 3 beliebige Stichworte übereinstimmen. Anders ist nicht zu erklären, dass Vermittlungsvorschläge gesendet werden, die - im Gespräch erörterte - Aspekte einfach ignorieren und sich der Bewerber dann auf Stellen bewerben MUSS, die nicht seinem Suchprofil entsprechen.

  • Was kann der Arbeitssuchende tun?

Nachprüfen, ob die erhobenen Daten zum Bewerberprofil stimmen.

Das ist, um es mal mit deinen Worten zu sagen, eine individuelle Bewertung. Stimmt es überein wenn ein paar beliebige Stichworte passen? Oder stimmt es dann, wenn eine Stelle in ihrem Gesamtprofil weitgehend zum Bewerber passt?

Es gibt ja eine Pflicht,
sich auf die Vermittlungsvorschläge zu bewerben, aber das
würde bedeuten, sich auf schlechte Stellen zu bewerben?

Da „schlechte Stellen“ eine individuelle Bewertung ist, kann
darauf keine Antwort gegebeen werden. Maßgeblich ist das SGB
III - vereinfacht nachzulesen im ausgehändigten Merkblatt.

Das ist eine Aussage, deren Sinnlosigkeit kaum noch zu übertreffen ist. Hättest du wenigstens den maßgeblichen Inhalt des SGB (95% der Leute verstehen nicht mal diese Abkürzung) erläutert, könnten sich alle Diskutanten wenigstens auf dieser Grundlage austauschen. Aber nicht mal das ist möglich.
Darüber hinaus ist eine „schlechte Stelle“ eine, die nicht zum Bewerber passt - und der Anspruch muss hier sein, dass mehr zusammenpasst als nur einige Stichworte; ein Arbeitsplatz sollte von seinem Gesamtcharakter zu demjenigen passen, der ihn ausfüllen soll. Es hat nämlich weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer einen Vorteil, wenn es nicht halbwegs harmoniert.

Und ich gehe noch weiter: die Zeitarbeits-Seuche bedeutet für Mitarbeiter niedrige Löhne, unsichere Arbeitssituationen und mangelnde Entwicklungschancen in einem Unternehmen.
Von den Löhnen hängt unter anderem die Einkommenssteuer ab, geringe Löhne schaden dem Gemeinwesen. Wer wenig Geld verdient, hat eine geringe Kaufkraft und rutscht später unweigerlich in die Altersarmut. Der Zwang der Allgemeinheit, dieses auszugleichen, steigt immer mehr. Man belastet die nachfolgende Generation.
Erkrankungen durch psychische Belastungen und mangelnde Sicherheit in der Arbeitswelt sind in den letzten Jahren explodiert. Das kostet die Unternehmen, Krankenkassen und die Allgemeinheit richtig viel Geld und es geht vielen menschen schlecht dabei. Auch das ein Grund, für zufriedenstellende Arbeitsverhältnisse einzutreten.

Immerhin ist die nicht unberechtige Hoffnung da, über kurz
oder lang auch eine hochwertige Arbeit zu finden…

Dann können sicher Fakten vorgelegt werden, die diese Annahme
dokumentieren. Wenn nicht, bleibt es Spekulation, die
ungeeignet ist, das Handeln der AA danach auszurichten.

Niemand kann Fakten für in die Zukunft gerichtete Hoffnungen darlegen. Man kann aber sehr wohl Prognosen darüber anstellen, wie die Chancen eines Bewerbers auf dem Arbeitsmarkt sind. Das ist übrigens eine Aufgabe für die AA, denn die beschäftigen sich ja den ganzen Tag mit nichts anderem. Ein Bewerber aus einem anderen Berufsfeld hat keinen Anlass, sich mit sowas auseinanderzusetzen, das ist von denen zu erwarten, deren Aufgabe es ist.

Wie verhält man sich gegenüber minderwertigen
Vermittlungsvorschlägen

Nochmals, auch „minderwertig“ kommt in den
Zumutbarkeitsregelungen nicht vor.

Das schreibe ich dir nochmal, wenn du in 4 Jahren mit 75 eine medizinische Behandlung brauchst und wir hier englische Verhältnisse haben. Dann erwirtschaftet das Heer der Niedriglöhner nicht mehr genug Geld um eine erstklassige medizinische Versorgung sicherzustellen und die Zumutbarkeitsregeln besagen, dass bestimmte Behandlungen ab Alter XY nicht mehr finanziert werden. Ob du dann auch noch so einen Müll schreibst und dich hinter Zumutbarkeitsregeln versteckst, während es um Menschen geht, die gesund und (beruflich) zufrieden leben möchten?

und gegenüber Zeitarbeitsfirmen wenn
man den angebotenen Job nicht bekommen möchte?

Zeitarbeitsfirmen sind grundsätzlich nicht unzumutbar.

Woher weißt du das? Warst du in einer Zeit berufstätig, als Zeitarbeitsfirmen sich immer mehr ausgebreitet und Menschen zu Lohnslaven im Niedriglohnsektor gemacht haben? Gerade deine Generation sitzt wie die Made im Speck, hatte nicht die Entbehrungen des Krieges, wie die Vorgängergeneration, und muss aber auch nicht mit den Folgen der Globalisierung und der immer weiter sinkenden Löhne kämpfen. Da kann man sich natürlich leicht hinsetzen und auf irgendwelche Gesetzeslagen verweisen.

Mir gefällt auch dein Ton nicht. Wenn du nichts Brauchbares zur Sache beitragen kannst, halte dich gemäß Dieter Nuhr zurück anstatt Gesetze [nicht…] zu rezitieren. Hier ging es um praktische Hilfe mit dem Ziel, Arbeitssuchenden den Weg in eine möglichst optimale Beschäftigung zu ebnen. Davon profitieren nämlich der Arbeitgeber, der Bewerber und das Allgemeinwesen.
Kluge Sprüche, die nicht auf Bedürfnisse von Menschen eingehen, braucht niemand weil sie niemanden vorwärts bringen.

Grundsätzlich ist niemand gezwungen, sich den Regeln des SGB
III zu unterwerfen.

Man muss auch nicht an die Schwerkraft glauben. Wasser hat schließlich keine Balken.

Gruß,

MecFleih

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Hallo MecFleih,

vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie - mit Verlaub -
wenig nützt.

Dann versuche mal, dein Anliegen auf konkrete Fragen zu begrenzen.

Gruß
Otto

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