Wenn jemand Elterunterhalt zahlen muss, dann zuerst aus seinem Einkommen. Woran bemisst sich aber, ob man auch mit seinem Vermögen einstehen muss, bzw. wie hoch kann das dann ausfallen?
Zahlt der Unterhaltspflichtige dann bis zur Höhe der vom Sozialamt getragenen Kosten?
Annahmen zur Vereinfachung: Das Vermögen ist unbegrenzt, wird aber nicht als Schonvermögen bewertet.