Nein. Wie schon geschrieben, nein.
Vom Sperrjahr ist die Schlussliquidation betroffen. Schlussliquidation ist die Auskehrung des vorhandenen Barvermögens nach beendeter Liquidation, d.h. nach Versilberung aller Vermögensgegenstände und nach Befriedigung aller Gläubiger.
Liquidationsraten können während der laufenden Liquidation an die Gesellschafter ausbezahlt werden.
Wenn die Barmittel nach der Auszahlung von Liquidationsraten nicht ausreichen, um alle ´Gläubiger (also u.a. auch Finanzamt, Notar, Steuerberater, Gewerbeamt usw.) zu befriedigen, haftet der Liquidator mit seinem Vermögen.
Auch Teile des Stammkapitals können als Liquidationsraten ausbezahlt werden.
Die Honorarnote des Steuerberaters für die Darstellung der richtigen steuerlichen Behandlung der Auszahlung von Stammkapital in Liquidationsraten wird ziemlich majestätisch ausfallen.
Schöne Grüße
MM