Liebe Wissenden,
angenommen folgender Fall:
einer geistig kranken oder dementen oder verwirrten Person O würde eine Vollmacht für alle Konten abgerungen von S.
Um dieser Person den Zugriff auf das Vermögen zu verwehren, könnte nun ein Dritter T ebenfalls mit abgeschwatzter Vollmacht das Geld abheben.
Was könnte man banktechnisch mit dem Geld machen, damit O die Verfügungsgewalt behält, S aber keinen Zugriff mehr darauf hat?
Widerruf der Vollmacht ginge nicht weil O zu verwirrt ist. Die Willenserklärungen sind bestimmt nichtig, wegen Geschäftsunfähigkeit, aber bis sowas bewiesen ist, könnte das Geld auch längst weg sein.
Bin mal gespannt auf Eure Ideen.
VG
Mela