Vermögen von Hilfsbedürftigen schützen?

Liebe Wissenden,

angenommen folgender Fall:

einer geistig kranken oder dementen oder verwirrten Person O würde eine Vollmacht für alle Konten abgerungen von S.

Um dieser Person den Zugriff auf das Vermögen zu verwehren, könnte nun ein Dritter T ebenfalls mit abgeschwatzter Vollmacht das Geld abheben.

Was könnte man banktechnisch mit dem Geld machen, damit O die Verfügungsgewalt behält, S aber keinen Zugriff mehr darauf hat?

Widerruf der Vollmacht ginge nicht weil O zu verwirrt ist. Die Willenserklärungen sind bestimmt nichtig, wegen Geschäftsunfähigkeit, aber bis sowas bewiesen ist, könnte das Geld auch längst weg sein.

Bin mal gespannt auf Eure Ideen.

VG
Mela

Betreuung beantragen
Hallo Mela,
da hilft nur eins, ab zum Betreuungsgericht und Betreuung beantragen. Wenn O nicht mehr in der Lage ist, sich um seine finanziellen Geschäfte zu kümmern und das vom Gericht festgestellt wird, kann der Betreuer bestehende Vollmachten widerrufen.

Viele Grüße
Deli

Danke Deli,

gibt es Alternativen?

Gericht dauert lange, Betreuung zwischen S und T könnte ja strittig sein.

VG
Mela

Hallo Mela,
nicht dass ich wüsste, schließlich ist das schon der offizielle Weg.
Es könnte auch sein, dass das Gericht eine dritte Person wählt, die O betreuen wird. Gerade in solch strittigen Fällen wäre das sinnvoll.

Grüße
Deli