Hallo Julia,
wenn der Makler sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat und Dinge verspricht, die sich nicht realisieren lassen und er dafür in die Haftung genommen wird. Leider passiert dies sehr häufig, da vielen Maklern die Sensibilität für ihre Haftung fehlt.
Es wird halt viel geschwätzt, um die eigene Unsicherheit zu verbergen.
Zum Beispiel: Der Makler behauptet im Exposé oder bei der Besichtigung, dass der Spitzboden noch ausbaufähig ist. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass hierfür keine Baugenehmigung erteilt wird. Nun kann der Käufer Schadenersatz verlangen, a. für den entgangenen zusätzlichen Wohnraum oder b. für die Rückabwicklung des Kaufvertrages und allen damit verbundenen Kosten.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Wann kann ein Immobilienmakler seine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen?