Hallo liebe Experten!
Folgende Frage zu vermögenswirksamen Leistungen: Bei Wikipedia steht folgendes Beispiel:
Roland S. besitzt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen i.H.v. 16.500 € - Er besitzt einen VL-fähigen Aktionfonds und einen VL-fähigen Bausparvertrag und zahlt in beide Verträge jährlich über den Arbeitgeber jeweils 500 € ein. Im Jahr 1 wird daher der Aktienfond mit 20 % von max. 400 € = 80 € und der Bausparvertrag mit 9 % von max. 470 € = 42,30 vom Staat durch Festsetzung der Sparzulage gefördert. Die Auszahlung auf die jeweiligen Verträge wird nach Ablauf der Sperrzeit erfolgen.
Ist das korrekt? Erhält man bei den VL’s in dem Beispielfall zweimal die staatliche Förderung, d.h. einmal auf den Aktienfond und einmal auf den Bausparvertrag?
Danke für Eure Hilfe
Gruß D-T