Vernehmung als Beschuldigte

Hallo, es liegt eine Ladung vor zur Vernehmung als Beschuldigter.
Tat Vorwurf : Haufriedensbruch , Diebstahl, Sachbeschädigung

Einer Angestellten wurde das Arbeitsverhältnis sowie die Dienstwohnung gekündigt. Nun ist sie auf Rachefeldzug.
Sie wirft der Partnerin ihres Chefs vor in Ihre Wohnung eingedrungen zu sein , eine Mietbescheinigung sowie eine Ausweiskopie gestohlen zu haben. Sowie , in der Dusche einen Duschring beschädigt zu haben.
Klingt jetzt erst mal lächerlich, ist aber so.
Sollte bei der Polizei dazu Aussagen gemacht werden ?

Man kann, muss aber nicht zum angegeblichen Tatbestand Aussagen machen. ramses90

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Hallo Blattsalat2020,

ob die Vorwürfe lächerlich sind oder nicht werden ja Staatsanwaltschaft und Richter entscheiden.

Grundsätzlich musst Du als Beschuldigter nicht zur Sache aussagen, kannst dies aber tun.

Eine Aussageverweigerung macht aus meiner Sicht nur dann Sinn, wenn die Vorwürfe doch nicht so lächerlich sind.
Wenn Du Dir wirklich nichts vorzuwerfen hast, kann eine entsprechend glaubhafte und wahrheitsgemäße Darstellung des Sachverhaltes aus Deiner Sicht die Staatsanwaltschaft schneller geneigt sein wird das Verfahren einzustellen.

Dein,
Ebenezer

Sobald eine Strafanzeige vorliegt, ist nichts mehr lächerlich.
Jedes falsche Wort kann im Nachgang eine erfolgreiche Verteidigung torpedieren.

Ist was dran, dann ist ein Anwalt ein MUSS.

Sind die Vorwürfe aus der Luft gegriffen, dann würde ich versuchen, bei so einer Vernehmung zunächst einmal ohne Anwalt etwas Genaueres über die Vorwürfe zu erfahren. Der Beschuldige bekommt ja keinerlei Akteneinsicht. Vielleicht bekommt man ein paar Informationsschnipsel, WAS genau vorgeworfen wird. Etwa WANN etwas geschehen sein soll. Selber aussagen? Nein. Da muss man aber hart bleiben können.

Es ist am Ende eine Frage des Geldes. Wenn man sich einen Verteidiger problemlos leisten kann, dann ist jedes Vorgehen ohne ihn falsch.

@Blattsalat2020

Meinst du mit „lächerlich“, dass die Vorwürfe völlig haltlos sind? Ich frage mich, wie jemand darauf kommt, sich eine solche Geschichte auszudenken. Diebstahl einer Mietbescheinigung? Wofür? Liegt vielleicht ein ähnliches Geschehen vor, so dass Außenstehende gar nicht so leicht erkennen können, ob die Vorwürfe nun wahr sind oder nicht?

Ich sehe es wie X_Strom. Wenn du dir eine Verteidigerin oder einen Verteidiger leisten kannst, dann solltest du den Fall mit ihr/ihm besprechen. Ansonsten solltest du eher davon absehen, dich von der Polizei vernehmen zu lassen. Wenn du aber mit der Polizei sprichst, solltest du natürlich auch das mögliche Motiv für die Falschbeschuldigung erwähnen.

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Da kommt ein bissel was zusammen. Grundsätzlich rate ich dazu, die Ladung zu ignorieren. Das ist bei einer Ladung zur Vernehmung als Beschuldigte/r auch absolut zulässig; es ist nicht einmal nötig, den Termin telefonisch oder sonstwie abzusagen. Anders ist es hingegen bei einer Vorladung zur Vernehmung als Zeuge - der ist Folge zu leisten.

Das heisst nicht, die Strafanzeige zu ignorieren. Unverzüglich Rechtsanwalt mit Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beauftragen - damit wird klar, was genau vorgeworfen wird und worauf sich die Vorwürfe stützen. Die Ermittlungsakte enthält vor allem alle sichergestellten Beweismittel und alle aufgenommenen Zeugenaussagen. Ohne die genau zu kennen, sollte man besser den Mund halten, ob schuldig oder nicht. Wenn man sie kennt, kann man sich immer noch zur Sache äußern.

Den Antrag auf Akteneinsicht kann man auch selbst stellen, dazu findet man Hinweise im Internet. Die Einsicht kann allerdings versagt werden, wenn dem nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schutzwürdige Interessen entgegen stehen, wenn die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden würde oder dadurch das Verfahren erheblich verzögert würde. Das lässt der Staatsanwaltschaft ziemlich Raum zu „mauern“, was gerade bei einem Antrag des Beschuldigten selbst versucht werden könnte. Gegen eine Verweigerung (oder Beschränkung) der Akteneinsicht gibt es den Rechtsbehelf, eine richterliche Entscheidung zu beantragen. Spätestens da sollte (nicht muss) man sich an einen Anwalt wenden.

Stellt sich im Verlauf der Ermittlungen oder des gerichtlichen Verfahrens heraus, dass die Anzeige a) falsch und b) vorsätzlich oder auch nur fahrlässig war, können Anwaltskosten vom Anzeigenden zurückgefordert werden - auf den dann außerdem die Verfahrenskosten und evt. eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zukommen können. Anspruch auf Anwaltskostenrückerstattung besteht lediglich bei nur leichter Fahrlässigkeit des Anzeigeerstatters nicht. Wo da die Grenze im jeweiligen konkreten Fall zu ziehen ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Gruß,
Ralf

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Ich hatte als VM schon mal, nennen wir es betrügerische und diebische Mieter.
Ein Strafanzeige lief leer - Staatsanwalt das sei eine Mietrechtsangelegenheit,

Zur Polizei Thema Rat oben hatte ich ein Herzchen verliehen. Man sollte weder als Zeuge noch als Angeschuldigter Aussagen machen - wenn auch nur der geringste Anlass bestehen könnte selbst strafbares getan zu haben.Aktenkundiges bekommt man nie wieder weg. Es ist leider üblich Anzuschuldigende Personen zunächst als „Zeugen“ zu laden. Man geht dann besser nicht hin, es sei denn das in der immer angefügten Rechtsbehelfsbelehrung die Zwangsvorführung für den Fall des Nichterscheinens droht. Dann geht man sicherlich erst zum Anwalt.

Kannst du das ganz konkret belegen?

Es kann doch ohne weiteres sein, dass sie die Sachen nicht mehr findet und der Partnerin des Ex-Chefs das in die Schuhe schiebt. Vielleicht glaubt sie es sogar selber (auch wenn es nicht stattgefunden hat).

Die Frau ist ja möglicherweise zutiefst erschüttert durch die Kündigung, durch die sie ja auch ihre Wohnung verliert. Da kann man schon irrationale Reaktionen zeigen. Und wir kennen ja nicht die Vorgeschichte.

und übrigens auch jedes Richtige.

Auch wenn ich wahrscheinlich ein Fehler gemacht habe, hab ich eine Aussage gemacht. Ich habe die Kündigungen vorgelegt , da ich davon aus gehe das es einfach ein Racheakt ist.
Ich habe auch Kontakt mittlerweile mit Eigentümern eines Restaurants das die Dame letztes Jahr kurzfristig betrieben hat. Auch dort sind ähnliche Sachen passiert , wie jetzt mir. Das ist alles aktenkundig und kann überprüft werden.
Die Polizei meinte das der Staatsanwalt das höchst wahrscheinlich nicht verfolgen würde. Ob sie recht liegen weis ich natürlich nicht.

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Selbst wenn: Weiterverfolgen ist noch keine Anklage und eine Anklage noch kein Urteil.

Das merkst Du selber, als Beteiligter in einer Strafsache. Niemand hindert Dich Rede und Antwort zu stehen. Klug ist es niemals - Konsequentes Schweigen schadet nie - erst zu reden und danach zu schweigen ist extrem schädlich für Dich.