Servus Gemeinde!
In einer Boutique fanden zwei Ladendiebstähle statt, die in sehr guter Bildqualität von der Videoüberwachung aufgezeichnet wurden. Zwei Tage später veröffentlichten die Ladenbesitzer die Aufnahmen auf ihrem Facebookprofil, darauf klar erkennbar die Gesichter der Täter und ihre Vorgehensweise. Das Veröffentlichen erschien mir erstmal sehr nachvollziehbar und verständlich, gleichzeitig beschlich mich so ein Gefühl, dass man sich mit der Veröffentlichung juristisch auf’s Glatteis begeben haben könnte und was ich dann im Netz dazu las, bestätigte mein Gefühl. Bis hin zu einer dadurch selbst begangenen Straftat reicht da der Katalog der Möglichkeiten. Nun verhält es sich so, dass sehr viele Freunde und Kunden der geschädigten Ladenbesitzer diesen Facebookbeitrag geteilt haben… sei es in Gruppen, sei es in eigenen Profilen. Wie verhält es sich nun hier? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ist daher die gute Absicht der vielen Menschen am Ende problematisch weil ungesetzlich? Wie gesagt, es sind keine Veröffentlichung einer Polizeifahndung, wohl aber gibt es den Hinweis auf die ermittelndePolizeidienststelle.