Hallo,
Mit meiner Tochter habe ich Montag einen Termin in der Klinik.Wir sollen eine Woche stationär bleiben.
Vor zwei Wochen wollte ich den Einweisungsschein holen, bekam den aber gestern erst ausgestellt.
Nun sehe ich verwundert folgenden Text darauf:
„Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse vorbehalten; deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der zuständigen Krankenkasse vorlegen.
Geschieht das nicht, so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden; es sei denn, es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht.“
Was soll das denn nun? Muss ich wirklich jetzt noch schnell 50km zur Krankenkasse fahren und mir eine Kostenübernahme bescheinigen lassen?
Kann die Kasse wirklich die Übernahme der Kosten ablehnen? Wenn ja, wieso denn?
Hat ein Arzt da nichts mehr zu bestimmen?
Gerade (nachdem ich diese Frage während des Wartens in der Warteschleife getippt habe) sagt mir ein freundlicher Mitarbeiter meiner Krankenkasse GEK, es sei nicht notwendig.
Diese Information wird ja schon stimmen, aber warum steht das dann da?
Wer kann es mir erklären?
Gruß
M.