Haben vor 15 monaten einen sessel übers internet gekauft, dieser ist leider nach 12 monaten kaputt gegangen und wurde auch gemeldet.
nachdem nach 3 monaten keine nachbesserung durch den verkäufer stattfinden konnte(rep. nicht möglich, identische ware nicht mehr lieferbar)hat man sich nun auf eine wandlung geeinigt. so weit so gut, aber erst musste ich mich mit den versandkosten rumärgern, welche jetzt aber durch d. verkäufer getragen werden, aber, und das ist die eigentl. frage:
Was ist mit dem verpackungsmaterial? der vk kann angeblich kein/en stellen! muss er dass? gibt es da ne rechtsgrundlage?
wo soll ich einen so großen karton o.ä herbekommen!?
Hab auch schon gegoogelt, aber nichts gefunden.
Im voraus vielen dank
thomas