Verpackungsschaden auf Postweg, was tun mit falscher Ware?

Hi,

folgender fiktiver Fall:

Schorsch Schopper bestellt ein Schraubenschlüssel-Set online. Als die Sendung ankommt, stellt er ein großes Loch im Karton fest. Die Ware fehlt. Der Postbote hatte dies auch schon bemerkt und erzählt nur, seinem Kollegen sei kürzlich ein loser Artikel unklarer Herkunft in die Hände gefallen - „irgendwelche Schrauben“ - ob es das sein könne. Schorsch erwartet zu dem Zeitpunkt tatsächlich auch noch eine Sendung mit Augbolzen und antwortet daher, dass es durchaus möglich sein könne und gibt den leeren lädierten Karton dem Postboten wieder mit.
Einen Tag später kommen die Augbolzen in unversehrter Verpackung an, geliefert von einem anderen Paketdienst.
Noch einen Tag später kommt wieder das defekte Paket von der Post, notdürftig geflickt und mit einem Tor-Kloben-Set darin, welches nie von Schorsch bestellt wurde. Die bestellten Schraubenschlüssel bleiben verschollen, können aber unproblematisch durch eine zweite Sendung ersetzt werden.

Dafür hat Schorsch nun aber ein Tor-Kloben-Set, das er nicht braucht. Es ist kein Verkäufer auf dem Verpackungstütchen zu erkennen, nur der Hersteller.
Darf er diese Fehllieferung verkaufen/versteigern/verschenken? Zum Wegwerfen wäre es ja auch zu schade…

Gruß
Marius

Ja.

Hier als Beispiel 2 Ausnahmen, die hier ja m.E. nach nicht zutreffen.

Nicht bestellte Ware geliefert - Was tun? | Verbraucherzentrale.de

Wurde die Ware erkennbar einem falschen Empfänger zugesandt, kann der Unternehmer die Ware zurückverlangen. Sie sollten daher genau prüfen, ob das Päckchen tatsächlich an Sie adressiert ist. Päckchen an fremde Empfänger (z.B. Nachbarn) sollten Sie nur dann annehmen, wenn dies mit den richtigen Empfängern abgesprochen ist.

Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen. Zum Beispiel dann, wenn Sie zuvor bereits ein Produkt bei ihm bestellt haben und dieses dann doppelt geliefert wird.

Anmerkung: Der Fairness halber würde ich aber schon die einzige Stelle kontaktieren, die greifbar ist. Das ist DHL. Dort würde ja ggf. ein Nachforschungsauftrag vorliegen, wenn der Versender das Fehlen bemerkt. Dort fände es also seinen Eigentümer.
Wegen der Vorgeschichte kann man nicht wirklich von einer unverlangten Sendung sprechen.

MfG
duck313