Verpackungsverordnung

Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Paragraphen der Verpackungsverordnung die Basics sind bzw. welche für ein Grundwissen wohl am wichtigsten sind?

Vielen Dank!
LG

Es gibt in dieser Verordnung keine Basics, sondern auf verschiedene Fallkonstellationen zugeschnittene Regelungen. Daher ist es sehr wichtig, ob Sie z.B. als Warenproduzent, Händler oder kunde mit Verpackungen zu tun haben.
Einen guten Überblick liefert http://de.wikipedia.org/wiki/Verpackungsverordnung_(…
Hier inden Sie auch einen Link zu Verordnungstext.

Hallo,
das ist eine sehr allgemeine Frage. Und sie hängt immer davon ab, ob man Privatperson, Inverkehrbringer, Onlinehändler, Entsorger, Systembetreiber etc. ist.
Aus diesem Grund bitte ich die Frage etwas präzieser zu stellen.
LG

Leider nein. MfG

Die Verpackungsverordnung regelt das Meldewesen für das aufkommende Verpackungsmaterial mit dem Ziel diese Wetstoffe wieder dem Recycling (Verwertung) zuzuführen. Danach hat jeder welcher Produkte mit Verpackung in Verkehr bringt diese Verpackungsmaterialien beim Entsorger (Verwerter) anzumelden. Diese Entsorger waren ursprünglich als GRÜNER PUNKT bekannt. Aufgrund der Marktregulierung der EU sind jetzt mehrere Entsorger zugelassen, wo man sich (an)melden muss, wenn man Verpackungsmaterial in Umlauf bringt.Aus der Verpackungsverordnung geht hervor:

  • es muss durch ein Gewerbetreibenden in Umlauf gebrach werden, Privathaushalte sind durch die kommunale Abfallwirtschaft abgedeckt.
  • Meldung bis zum 1. mai des Folgejahres, wenn Mengen erreicht werden
  • Biologisch abbaubares Material braucht nicht gemeldet werden
  • Kennzeichnungspflichen sind einzuhalten wie:
    Absender, Gefrhren welche von der Verpackung ausgehen können, Inhalt und Verwendung des Inhaltes, ggf Beipackzettel wie bei Medikamenten
  • Entsorgungsvorschriften wenn das Verpackungsmaterial vom herkömmlichen abweicht.
  • Jeder gewerbliche Handel muss die Verpackung wieder zurück nehmen, wen er diese in Umlauf bringt "z. Bsp. Umverpackung der Batterien müssen direkt i Supermarkt wieder zurück genommen werden
    Alles Weitere bei der IHK oder beim Entsorger abfragen, diese sind zur Auskunf verpflichtet.

Gruß

Kay Günzel

Ja das kann ich beantworten: ALLE
Es kommt drauf an ob Du Dich mit Pfandregelungen beschäftigst, oder eine Branchenlösung einrichten willst-dann wäre es der §6-und so weiter und so fort.
Hilft leider nix sich nur was rauszupicken…

Hallo!
Dieser Link dürfte Ihnen weiterhelfen: http://www.transpack-krumbach.de/Service/Verpackungs…
Gruß Verpackungsprofi